Selbstverpflichtungserklärungen

 

 

In Selbstverpflichtungserklärungen erklären Landwirte einzeln oder gemeinsam gegenüber der Öffentlichkeit, der Gemeinde, einer Organisation oder einem Aktionsbündnis ihre Bereitschaft zu einer bestimmten Handlungsweise. Sie sind ein gutes, auch politisches Signal an Verbraucher und Politiker. Selbstverpflichtungserklärungen haben keinen "Vertragspartner" und sind kein "Vertrag". Sie begründen keinen einklagbaren Anspruch auf Einhaltung dieser Handlungsweise und sind deshalb unverbindlich. Selbst flächendeckende Teilnahme von Landwirten an Selbverpflichtungserklärungen bildet deshalb noch keine verlässliche GmO-freie Region.

Selbstverpflichtungserklärungen sollten zur Zeit unbedingt enthalten

  • Aufbau einer GmO-freien Region

  • angrenzende Nachbarn für die Selbstverpflichtung gewinnen

  • GmO-Verzicht auf allen Flächen eines Betriebes

  • Vereinbarung mit Saatgutlieferanten, daß
    - weder bei der Herstellung des Saatgutes Gentechnik eingesetzt,
    - noch die Lieferung über die Nachweisgrenze hinaus verunreinigt ist,
      (denn Saatgut ist gegenwärtig nicht über die Nachweisgrenze hinaus verunreinigt!)

  • Vereinbarung mit Erntern. Ladnern und Abnehmern, daß alle Geräte, Lade- und Lagerflächen vor der Ernte, Verladung und Einlagerung auch von Staub gereinigt werden

  • Einwirkung auf Futtermittellieferanten, GmO in Futtermitteln durch GmO-freie Bestandteile zu ersetzen

  • automatische Fortführung wenn nicht gekündigt wird

Selbstverpflichtungserklärungen eignen sich 

  • für einen schnellen Einstieg in die Bildung einer GmO-freien Region

  • in Regionen mit kleinen Anbauflächen (Realteilungsgebieten)

Selbstverpflichtungserklärungen eigenen sich nicht

  • zur Schaffung der Kenntnis von GmO-Willigen in der Nachbarschaft oder der Gewißheit, daß keiner der benachbarten Landwirte GmO anbaut - vor allem dann nicht, wenn sie nur gegenüber einer Organisation abgegeben werden und nicht jeder Landwirt von allen übrigen Nachbarn ein unterzeichnetes Exemplar erhält!
    Vor allem dann eignen sie sich auch nicht

  • als Nachweis der Erfüllung von Vorsorgepflichten nach der EU-Verordnung Food&Feed als Voraussetzung für die Nutzung von Kennzeichnungsschwellen bei geringfügig verunreinigten Ernten

  • als Nachweis der Erfüllung von Schadensminderungspflichten bei nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüchen (für verunreinigte Ernten)  und Ansprüchen aus Folgeschäden bei unentdeckten Verunreinigungen der Ernte

Muster

eigenes 

als eMail zum Versand an Interessenten

Faire Nachbarschaft (BUND) = Informationszentrum Gentechnik

 

 

 

 

 

Praktizierte Beispiele

Region
Link zum Dokument

GmO-freie Region

GmO-
Verzicht
bis incl.

Saatgut

Geräte-
reini-
gung

Rück-
stell-
probe

Druck auf
Futter-
mittel-
liefe-
ranten

Erklärung an Rechts-
änderung
anpassen

Fort-
führung auto-
matisch
grün-
den
aus-
deh-
nen

kein GmO

nicht verun-
reinigt

Baden-Württemberg
Überlingen þ 2004
Oberrhein 2004 þ
Bayern þ 2004 þ þ
Chiemgau-Salzach þ 2004 þ þ þ
Brandenburg
Schorfheide-Chorin þ þ 2004 þ þ þ þ þ þ
Spreewald þ þ 2004 þ þ þ þ þ þ
Hessen
Baumbach 2008
Mecklenburg-Vorpom.
Nebel/Krakow am See þ þ 2004 þ þ þ þ þ
Warbel-Recknitz þ 2004 þ þ þ þ
Sachsen-Anhalt
Salzwedel-Arendsee þ 2004 þ þ þ þ þ
þLMDC

 

 

 

12.05.2004 09:23:05

Hit Counter