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In
Selbstverpflichtungserklärungen erklären Landwirte einzeln oder gemeinsam gegenüber der
Öffentlichkeit, der Gemeinde, einer Organisation oder einem Aktionsbündnis ihre
Bereitschaft zu einer bestimmten Handlungsweise. Sie sind ein gutes, auch politisches
Signal an Verbraucher und Politiker. Selbstverpflichtungserklärungen haben keinen
"Vertragspartner" und sind kein "Vertrag". Sie begründen keinen
einklagbaren Anspruch auf Einhaltung dieser Handlungsweise und sind deshalb unverbindlich.
Selbst flächendeckende Teilnahme von Landwirten an Selbverpflichtungserklärungen bildet
deshalb noch keine verlässliche GmO-freie Region.
Selbstverpflichtungserklärungen
sollten zur Zeit unbedingt enthalten
Aufbau
einer GmO-freien Region
angrenzende
Nachbarn für die Selbstverpflichtung gewinnen
GmO-Verzicht
auf allen Flächen eines Betriebes
Vereinbarung
mit Saatgutlieferanten, daß
- weder bei der Herstellung des Saatgutes Gentechnik eingesetzt,
- noch die Lieferung über die Nachweisgrenze hinaus verunreinigt ist,
(denn Saatgut ist gegenwärtig nicht über die Nachweisgrenze hinaus verunreinigt!)
Vereinbarung
mit Erntern. Ladnern und Abnehmern, daß alle Geräte, Lade- und Lagerflächen vor der
Ernte, Verladung und Einlagerung auch von Staub gereinigt werden
Einwirkung
auf Futtermittellieferanten, GmO in Futtermitteln durch GmO-freie Bestandteile zu ersetzen
automatische
Fortführung wenn nicht gekündigt wird
Selbstverpflichtungserklärungen
eignen sich
Selbstverpflichtungserklärungen
eigenen sich nicht
zur
Schaffung der Kenntnis von GmO-Willigen in der Nachbarschaft oder der Gewißheit, daß
keiner der benachbarten Landwirte GmO anbaut - vor allem dann nicht, wenn sie nur
gegenüber einer Organisation abgegeben werden und nicht jeder Landwirt von allen übrigen
Nachbarn ein unterzeichnetes Exemplar erhält!
Vor allem dann eignen sie sich auch nicht
als
Nachweis der Erfüllung von Vorsorgepflichten nach der EU-Verordnung Food&Feed als
Voraussetzung für die Nutzung von Kennzeichnungsschwellen bei geringfügig verunreinigten
Ernten
als
Nachweis der Erfüllung von Schadensminderungspflichten bei nachbarrechtlichen
Ausgleichsansprüchen (für verunreinigte Ernten) und Ansprüchen aus Folgeschäden
bei unentdeckten Verunreinigungen der Ernte
Muster
eigenes
als eMail zum Versand an
Interessenten
Faire
Nachbarschaft (BUND) = Informationszentrum
Gentechnik
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