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In
Nachbarschaftsverträgen vereinbaren Nachbarn als Vertragspartner eine bestimmte
Handlungsweise. Nachbarschaftsverträge begründen einen einklagbaren Anspruch der
Vertragspartner aneinander auf die Einhaltung der vereinbarten Handlungsweise. Wo alle
Nachbarn den Nachbarschaftsvertrag unterzeichnen und eine Kündigung so regeln, daß
Verunreinigungen mit GmO ausgeschlossen werden, entsteht ein verläßlich GmO-freies
Gebiet.
Nachbarschaftsverträge
minimieren
zuverlässig die Gefahr von Verunreinigungen und Erlöseinbußen
minimiren
den Aufwand für die Erfüllung der Pflicht zur
- Kontaminationsvermeidung als Voraussetzung für die Nutzung von Kennzeichnungs-
schwellen nach der EU-Verordnung Food&Feed
- Kontaminationsvermeidung bei der Haftung für Folgeschäden von Verunreinigungen
- Schadensminderung bei nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüchenn
- Dokumentation von Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, weil der Vertrag beweist,
daß mit der Pflicht des Nachbarn, keine GmO anzubauen, die maximal mögliche
Maßnahme
zur Kontaminationsvermeidung durchgeführt wurde
schaffen
Gewißheit über GmO-Willige in der Nachbarschaft
immunisieren
zuverlässig gegenüber mehr oder weniger seriösen Angeboten der GmO-Hersteller
ermöglichen
weitere verläßlich hilfreiche Vereinbarungen
Die Grenzen
zwischen Selbstverpflichtungserklärungen und Nachbarschaftsverträgen sind in der Praxis
fließend:
Wenn z.B.
nicht ausdrücklich "Selbstverpflichtungserklärung" in Überschrift und Text
vorkommt und das Dokument nicht nur von einer Person unterschrieben ist, könnte es sich
schon um einen Vertrag zwischen mehreren Partnern, einen Nachbarschaftsvertrag handeln.
Entscheidend ist aber, ob die Unterzeichner einen Vertrag schließen und sich gegenseitig
zur Einhaltung der beschriebenen Handlungsweise verpflichten oder nur gemeinsmam etwas
gegenüber Dritten erklären wollten, ohne damit einen einklagbaren Anspruch zu
begründen.
Nachbarschaftsverträge
sollten gegenwärtig mindestens folgende Verpflichtungen enthalten:
zur
Mitwirkung am Aufbau einer GmO-freien Region und zur Übernahme von Aufgaben
zur
Gewinnung angrenzender Nachbarn für die Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrages
zum
GmO-Verzicht auf allen Flächen eines Betriebes
zur
Vereinbarung mit Saatgutlieferanten, daß
- weder bei der Herstellung des Saatgutes Gentechnik eingesetzt,
- noch die Lieferung über die Nachweisgrenze hinaus verunreinigt ist,
(denn Saatgut ist gegenwärtig nicht über die Nachweisgrenze hinaus verunreinigt!)
zur
Vereinbarung mit Erntern. Ladnern und Abnehmern, daß alle Geräte, Lade- und
Lagerflächen vor der Ernte, Verladung und Einlagerung auch von Staub gereinigt werden
zur
Einwirkung auf Futtermittellieferanten, GmO in Futtermitteln durch GmO-freie Bestandteile
zu ersetzen
zur
automatische Vertragsverlängerung wenn nicht gekündigt wird
Zusätzlich
kann vereinbart werden
Muster
eigenes
als eMail zum Versand an
Interessenten
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