Nachbarschaftsverträge

 

 

In Nachbarschaftsverträgen vereinbaren Nachbarn als Vertragspartner eine bestimmte Handlungsweise. Nachbarschaftsverträge begründen einen einklagbaren Anspruch der Vertragspartner aneinander auf die Einhaltung der vereinbarten Handlungsweise. Wo alle Nachbarn den Nachbarschaftsvertrag unterzeichnen und eine Kündigung so regeln, daß Verunreinigungen mit GmO ausgeschlossen werden, entsteht ein verläßlich GmO-freies Gebiet.

Nachbarschaftsverträge

  • minimieren zuverlässig die Gefahr von Verunreinigungen und Erlöseinbußen

  • minimiren den Aufwand für die Erfüllung der Pflicht zur
    - Kontaminationsvermeidung als Voraussetzung für die Nutzung von Kennzeichnungs-
      schwellen nach der EU-Verordnung Food&Feed
    - Kontaminationsvermeidung bei der Haftung für Folgeschäden von Verunreinigungen
    - Schadensminderung bei nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüchenn
    - Dokumentation von Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung, weil der Vertrag beweist,
      daß mit der Pflicht des Nachbarn, keine GmO anzubauen, die maximal mögliche Maßnahme
      zur Kontaminationsvermeidung durchgeführt wurde

  • schaffen Gewißheit über GmO-Willige in der Nachbarschaft

  • immunisieren zuverlässig gegenüber mehr oder weniger seriösen Angeboten der GmO-Hersteller

  • ermöglichen weitere verläßlich hilfreiche Vereinbarungen

Die Grenzen zwischen Selbstverpflichtungserklärungen und Nachbarschaftsverträgen sind in der Praxis fließend:

Wenn z.B. nicht ausdrücklich "Selbstverpflichtungserklärung" in Überschrift und Text vorkommt und das Dokument nicht nur von einer Person unterschrieben ist, könnte es sich schon um einen Vertrag zwischen mehreren Partnern, einen Nachbarschaftsvertrag handeln. Entscheidend ist aber, ob die Unterzeichner einen Vertrag schließen und sich gegenseitig zur Einhaltung der beschriebenen Handlungsweise verpflichten oder nur gemeinsmam etwas gegenüber Dritten  erklären wollten, ohne damit einen einklagbaren Anspruch zu begründen.

Nachbarschaftsverträge sollten gegenwärtig mindestens folgende Verpflichtungen enthalten:

  • zur Mitwirkung am Aufbau einer GmO-freien Region und zur Übernahme von Aufgaben

  • zur Gewinnung angrenzender Nachbarn für die Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrages

  • zum GmO-Verzicht auf allen Flächen eines Betriebes

  • zur Vereinbarung mit Saatgutlieferanten, daß
    - weder bei der Herstellung des Saatgutes Gentechnik eingesetzt,
    - noch die Lieferung über die Nachweisgrenze hinaus verunreinigt ist,
      (denn Saatgut ist gegenwärtig nicht über die Nachweisgrenze hinaus verunreinigt!)

  • zur Vereinbarung mit Erntern. Ladnern und Abnehmern, daß alle Geräte, Lade- und Lagerflächen vor der Ernte, Verladung und Einlagerung auch von Staub gereinigt werden

  • zur Einwirkung auf Futtermittellieferanten, GmO in Futtermitteln durch GmO-freie Bestandteile zu ersetzen

  • zur automatische Vertragsverlängerung wenn nicht gekündigt wird

Zusätzlich kann vereinbart werden

  • vorläufige solidarische Teilung von Beweis- und Rechtskosten zur Durchsetzung von   Schadenersatzansprüchen gegenüber Verunreinigern in unklaren Rechtslagen (z.B. gegen  über  Saatgutkonzernen oder GmO-Herstellern bei Ferneinkreuzungen)

Muster

eigenes 

als eMail zum Versand an Interessenten

 

 

 

 

 

Praktizierte Beispiele

Region
Link zum Dokument

GmO-freie Region

GmO-
Verzicht
bis incl.

Saatgut

Geräte-
reini-
gung

Rück-
stell-
probe

Druck auf
Futter-
mittel-
liefe-
ranten

Erklärung an Rechts-
änderung
anpassen

Fort-
führung auto-
matisch
grün-
den
aus-
deh-
nen

kein GmO

nicht verun-
reinigt

Baden-Württemberg                    
                     
Hessen                    
Baumbach     2008              
Mecklenburg-Vorpom                    
Warbel-Recknitz þ   2004 þ   þ þ   þ  
Sachsen-Anhalt                    
Salzwedel-Arendsee þ   2004 þ þ þ þ   þ  
                     
                     
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01.08.2004 12:19:54

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