Gründungstreffen: Mustereinladungen

 

 

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Seit Jahren lehnen über 70% der Bevölkerung, Verbraucher und Landwirte Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln ab. Das neue Gentechnikrecht der Europäischen Union und der BRD werden dieser enormen Mehrheit nicht angemessen gerecht. So stellt es nicht sicher, daß langfristige Folgen der Freisetzung, Verfütterung und des Verzehrs von GmO (Gentechnisch modifizierten Organismen) vor ihrer Vermarktung ausreichend geklärt sind, und es verhindert nicht, daß z.b. Kosten des GmO-Anbaus auf Landwirte abgewälzt werden, die weiterhin nachfrage- und marktgerecht auf bewährte normale Weise, nämlich frei von GmO   produzieren wollen oder müssen. Das wird Preissteigerungen und damit auch Wettbewerbsnachteile bewährter normaler Produkte zur Folge haben. Auf Dauer könnte durch nicht ausreichend geklärte gesundheitliche, ökologische und ökonomische Folgen die Existenz von Betrieben, die bewährte normale Produkte erzeugen und damit auch die Versorgung mit diesen Produkten gefährdet sein.

Die Lücken im europäischen und nationalen Gentechnikrecht, die das antidemokratisch zulassen und damit den Mehrheitswillen mißachten, können zivilrechtlich geschlossen werden.

 

 

 

 

 

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03.07.2004 13:31:42

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