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Aktuell

Ist Koexistenz möglich?
Noch werden in der europäischen Landwirtschaft keine gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut. Doch welche Auswirkungen hätte das auf die konventionelle oder die ökologische Landwirtschaft, die ohne Gentechnik produzieren will? Ist eine Koexistenz verschiedener Konzepte möglich? Welcher Aufwand ist erforderlich, um unerwünschte GVO-Beimischungen in konventionellen oder Öko-Produkten zu vermeiden? Und vor allem: wer bezahlt die Mehrkosten? Im Auftrag der EU-Kommission sind verschiedene Szenarien durchgerechnet worden. |mehr|

Historisch

 

 

Wer sich nach Ablauf des Moratoriums angesichts der stabil hohen Ablehnung durch Verbraucher und die Lebensmittelbranche marktgerecht verhalten will, muß konsequent auf GmO in seinem Betrieb verzichten. Zu diesem Weg hat sich die Raiffeisen ZG Karlsruhe entschlossen und fordert in ihren Lieferverträgen nicht mehr nur, daß Ernten nicht aus GmO stammen, sondern auch, daß ihre Vertragspartner in ihren Betrieben kein GmO-Saatgut aussäen (s. Liefervertrag; Badische Bauern Zeitung Nr. 45 v. 9.11.02 S. 10 Kasten; http://zg-raiffeisen.de/agrar/getreideoel.htm). Wenn aber Nachbarn GmO oder kontaminiertes Saatgut aussäen, besteht die Gefahr von Erlöseinbußen durch Kontaminationen fort, die nach Aussagen des Vermarktungsleiters der ZG Karlsruhe auf dem DBV-Perspektivforum „Koexistenz und Wahlfreiheit“ bei Mais 40% erreichen. Deshalb wies er dort auch darauf hin, daß ihre Vertragspartner auf die Solidarität der Nachbarn angewiesen seien und dieser notfalls nachgeholfen werden müsse.