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Wer sich nach Ablauf des Moratoriums angesichts der stabil hohen Ablehnung durch Verbraucher und die Lebensmittelbranche marktgerecht verhalten will, muß konsequent auf GmO in seinem Betrieb verzichten. Zu diesem Weg hat sich die Raiffeisen ZG Karlsruhe entschlossen und fordert in ihren Lieferverträgen nicht mehr nur, daß Ernten nicht aus GmO stammen, sondern auch, daß ihre Vertragspartner in ihren Betrieben kein GmO-Saatgut aussäen (s. Liefervertrag; Badische Bauern Zeitung Nr. 45 v. 9.11.02 S. 10 Kasten; http://zg-raiffeisen.de/agrar/getreideoel.htm). Wenn aber Nachbarn GmO oder kontaminiertes Saatgut aussäen, besteht die Gefahr von Erlöseinbußen durch Kontaminationen fort, die nach Aussagen des Vermarktungsleiters der ZG Karlsruhe auf dem DBV-Perspektivforum Koexistenz und Wahlfreiheit bei Mais 40% erreichen. Deshalb wies er dort auch darauf hin, daß ihre Vertragspartner auf die Solidarität der Nachbarn angewiesen seien und dieser notfalls nachgeholfen werden müsse.
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