Evangelische Kirche in Deutschland
Kirchenamt der EKD
Herrn Kock
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
010190511 0101905112796
(Seiten 5)
Datum
Haltung des Rates der EKD zu Gentechnik in der Landwirtschaft
Rechtswidrige und heimliche Freisetzungen erzeugen
ungerechte und unmenschliche Belastungen unbeteiligter Landwirte
Sehr geehrter Herr Kock,
ziemlich genau vor einem Jahr gab es eine Presserklärung
"der EKD", die den Eindruck erweckte, als segne "die EKD"
gekennzeichnete Gentechnikanwendungen in der Lebensmittelproduktion - und damit auch in
der Landwirtschaft - völlig ab.
Diese Presseerklärung beruhte auf einer mehr als fragwürdigen
Zusammenfassung eines neuen Anhangs zum "Einverständnis mit der Schöpfung",
der nur ein Betrag zur Urteilsbildung sein wollte, durch die Zusammenfassung aber zum
dogmatischen Urteil wurde, das Gentechnik in der Lebensmittelproduktion lediglich unter
dem Kennzeichnungsvorbehalt befürwortete.
Diesem dogmatischen Urteil wie auch seiner Begründung im
Anhang war mühelos die weitgehend unreflektierte Übernahme von Positionen der an
Gentechnikanwendungen interessierten Industrie und des EU-Industrie-Kommissars Martin
Bangemann zu Gentechnikanwendungen und deren Kennzeichnung zu entnehmen.
In einem Brief u.a. an Dr. Barth als Vorsitzendem der
Arbeitsgruppe, die im Auftrage des Rates der EKD 1991 den ersten "Beitrag zur
Urteilsbildung" erarbeitet hatte, hatte ich dargelegt, daß diese Positionen nicht
einmal in der Sache schlüssig begründbar, geschweige denn mit den "Leitlinien"
des ursprünglichen EKD-Beitrags zur Urteilsbildung vereinbar sind.
Heute, ein Jahr später, sind die unbedachten Probleme vor der
Vermarktungs- und Kennzeichnungsfrage aufgebrochen und setzen eine Vielzahl von Menschen
schon faktisch sozialen Ungerechtigkeiten und unmenschlichem Umgang mit ihnen aus:
Novartis das Bundessortenamt für eine "Sonderzulassung
nicht zugelassener Sorten" gewinnen können und Landwirte in Süddeutschland haben
sich, möglicherweise auch durch die Presseerklärung "der EKD" ermutigt, bereit
gefunden, auf 350 ha heimlich gentechnisch veränderten Mais anzubauen. Dieser Mais steht
im Verdacht, Antibiotikaresistenzen zu verbreiten. Er wurde deshalb in verschiedenen
Mitgliedstaaten der EU verboten und Selbst von Frankreich, das seine
"Inverkehrbringung" und Sortenzulassung beantragt hatte, wieder aus dem Verkehr
gezogen.
Nun lehnen auch die Raiffeisengenossenschaften in
Baden-Württemberg die Abnahme von Ernten ab, die Genmanipulationen oder Einkreuzungen von
Genmanipulationen enthalten können. Sie müssen das, um weiterhin der sich immer
deutlicher artikulierenden Nachfrage nach gentechnisch unveränderten landwirtschaftlichen
Erzeugnissen gerecht werden zu können. Um nicht in Gefahr zu laufen, unwissentlich ihre
Lagerbestände durch Vermischung mit genmanipuliertem Mais unverkäuflich zu machen,
nehmen sie von den Anlieferungen aller Landwirte Proben für eine PCR-Untersuchung, lassen
sich die Gentechnikfreiheit durch Unterschrift versichern und weisen auf
Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe hin, falls sich bei einer Probe gentechnische
Veränderungen herausstellen sollten.
Das ist für die Landwirte, die heimlich genmanipulierten Mais
von Novartis angebaut hatten, nicht weiter tragisch: sie wissen, was sie angebaut hatten
und werde von Novartis gewiß so gestellt, daß sie keinen Schaden gegenüber der
Ablieferung ihrer Ernte bei der Raiffeisengenossenschaft davontragen.
Schlimm ist das aber für alle übrigen Landwirte, die neben
benachbarten Maisfeldern selbst Mais angebaut haben und nicht wissen, ob der Nachbarmais
genmanipuliert war oder nicht. Sie müssen sich entweder der Gefahr von
Schadenersatzforderungen und schlaflosen Nächten ausssetzen oder ihre Ernten mit hohem
Kostenaufwand selbst auf Einkreuzungen von Genmanipulationen untersuchen, die ein
Freiburger Institut in der Nachbarschaft von Novartis-GenMais nachgewiesen hat. Das
verschlechtert die ohnehin gebeutelte Wirtschaftslage vieler unbeteiligter Landwirte.
Heimlicher Anbau - wie auch heimliche Freisetzungen (andere
Rechtsgrundlage) - sind deshalb sozial ungerecht und gehen mit Nachbarn unmenschlich um!
Das ist aber bei weitem nicht alles:
Das OVG Berlin jüngst darauf hingewiesen, daß die
gegenwärtig in der BRD weit überwiegend praktizierten heimlichen Freisetzungen
(Nachmeldungen im sogen. "vereinfachten" Verfahren) gegen den EG-Vertrag, die
europäische Freisetzungrichtlinie, das Gentechnikgesetz und sogar gegen die Verfassung
der BRD verstoßen. Über 80% der Freisetzungen in der BRD sind deshalb rechtswidrig! Das
hat das OVG Berlin zwar noch nicht rechtskräftig festgestellt, sondern nur dargestellt,
aber nur, weil eine entsprechende Entscheidung im Rahmen dieses Verfahrens nicht
erforderlich war. Das darf aber nicht mißbraucht werden, um darüber hinwegzutäuschen,
daß die EU-Kommission gemeinsam mit der abgewählten Bundesregierung unter zahlreichen
Rechtsverstößen und verfassungswidrig eine Rechtsgrundlage für Nachmeldungen und
heimliche Freisetzungen nur vorgetäuscht haben. Denn das OVG hat der abgewählten
Bundesregierung sehr vorsichtig bescheinigt, daß sie den verfassungswidrigen Versuch
unternommen habe, "verfassungsrechtlich garantierte Mitwirkungsrechte ... im Gewande
einer Kommisssionsentscheidung zu überwinden".
Dieses von der abgewählten Bundesregierung verfassungswidrig
in die Welt gesetzte Schein-"Recht" mißbrauchen Firmen wie Monsanto und Agrevo
mit Hilfe des Robert-Koch-Institutes gegenwärtig weiter, um heimliche Freisetzungen gegen
mehrheitliche Ablehnung von Gentechnik in Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft
verfassungswidrig durchzusetzen. Das Robert-Koch-Institut hat öffentlich erklärt, daß
es diesen verfassungswidrigen Mißbrauch von "Schein"-Recht weiterhin
unterstützen will.
Auch damit noch nicht genug: Menschen, die diesem
verfassungswidrigen Mißbrauch nur vorgetäuschten Scheinrechts zu recht entgegentreten,
werden von diesen Firmen mit "eidesstattlichen Verleumdungen" ergebener
Landwirte und einstweiligen Verfügungen schikaniert und vor den Kadi gezerrt, um sie
mundtot zu machen, damit rechtsbrüchige heimliche Freisetzungen ungehindert fortgesetzt
werden können (Verhandlungen u.a. am 3. und 13.11.98 in Rotenburg a.d. Fulda).
Das ist absolut unerträglich, sozial ungerecht und
unmenschlicher Umgang mit Menschen.
Diesem rechtswidrigen, verfassungsbrüchigen, sozial
ungerechten und unmenschlichen Vorgehen nicht entschlossen entgegenzutreten, bedeutet, den
rechtsbrüchigen, antidemokratischen und verfassungsfeindlichen Versuch der abgewählten
Bundesregierung zu unterstützen, gegen die mehrheitliche Ablehnung von Gentechnik in
Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft wissentlich rechtsbrüchig vollendete Tatsachen
zu schaffen, mit denen nun unbeteiligte Landwirte mindestens wirtschaftlich, wenn nicht
auch seelisch enorm belastet werden.
Die EKD darf sich fragen, ob sie diesem rechtswidrigen,
verfassungsbrüchigen, sozial ungerechten und unmenschlichen Vorgehen mit
"ihrer" Presseerklärung und ihrem (!) Schweigen zu dieser Presseerklärung
nicht Vorschub geleistet hat und ob es nicht an der Zeit ist, das zu korrigieren, in dem
sie sich endlich öffentlich für ein Ende der ungerechten und unmenschlichen
Heimlichkeiten bei Freisetzungen und Gentechnikanwendungen in Landwirtschaft und
Lebensmittelproduktion einsetzt.
Weil für solche Heimlichkeiten jede Rechtsgrundlage fehlt, es
aber zu lange dauert, bis durch eine der laufenden Klagen die Verwaltungsgerichte
genötigt sind, dies auch rechtskräftig festzustellen, haben wir die neue
Gesundheitsministerin Andrea Fischer mit einer Fachaufsichtsbeschwerde gegen das RKI
aufgefordert, das RKI anzuweisen, bestehenden und zukünftigen Nachmeldungen zu
widersprechen.
Den neuen Bundeskanzler, Gerhard Schröder, haben wir
aufgefordert, seine Gesundheitsministerin dabei zu unterstützen. Unterbindet er nicht
wenigstens Versuche, mit dem Mißbrauch des von der abgewählten Regierung bloß
vorgetäuschten Schein-"Rechts" gegen die mehrheitliche Ablehnung von Gentechnik
in Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft wissentlich rechtsbrüchig vollendete
Tatsachen durchzusetzen, erweist sich der versprochene Politikwechsel schon genau so als
Lippenbekenntnis wie seine Leitidee der "Modernisierung in sozialer Gerechtigkeit und
menschlichem Umgang mit den Menschen".
Dies, wie auch dieser Brief an Sie und weitere Schreiben an die
Fraktionsvorsitzenden, die Geschäftsleitungen der Freisetzer, der
Lebensmittelhandelskonzerne und den Vorsitzenden des Bauernverbandes sind Teil unserer
Aktion "Kein Verfassungsbruch für Freisetzungen", über die wir die Medien
bundesweit informiert haben.
Wir bitten Sie, nun auch Ihre Stimme im Sinne der Leitlinien
des EKD-Beitrages zu Urteilsbildung öffentlich zugunsten von sozialer Gerechtigkeit bei
Freisetzungen und menschlichem Umgang mit den Menschen in die Waagschale zu werfen.
Korrigieren Sie bitte öffentlich den leider erzeugten
Eindruck, daß die EKD Gentechnikanwendungen in der Landwirtschaft und der
Lebensmittelproduktion bis auf Kennzeichnungslücken für unproblematisch hält und nicht
sehen will, was daran noch alles unvertretbar ist (s.o).
Bitte nutzen Sie Ihren gesellschaftlichen Einfluß und ihre
Verantwortung in diesem Sinne und raten Sie dem neuen Bundeskanzler die Glaubwürdigkeit
seines Politikwechsel-Versprechens, seiner Leitidee, seines "gesprochenen
Wortes" und damit auch seine eigene Glaubwürdigkeit nicht schon durch Untätigkeit
aufs Spiel zu setzen, sondern durch die Unterbindung von Nachmeldungen zu unterstreichen.
Bitte ermuntern sie die Gesundheitsministerin, dem RKI die Duldung von Nachmeldungen kraft
ihrer Fachaufsicht zu untersagen.
Wir erwarten Ihre Antwort und bitten um eine klare Position,
die den nun schon sozial ungerecht belasteten und unmenschlich behandelten Menschen den
Rücken stärkt. Bitte teilen Sie uns mit, was Sie aufgrund unserer Bitte unternommen
haben und noch unternehmen werden. |