Kein Verfassungsbruch für Freisetzungen! |
![]() |
|---|
"Dialog" mit
|
30. Oktober 1998: 1. offener Brief / Pressemitteilung Aufforderung an Monsanto,
5. November 1998: Antwort von Monsanto Monsanto erklärt ausdrücklich, an der Nutzung eines Genehmigungsverfahrens festhalten zu wollen, das nach Hinweisen des OVG Berlin gegen den EG-Vertrag, die EU-Freisetzungsrichtlinie, das Gentechnikgesetz und die Verfassung der BRD verstößt. Monsanto behauptet dennoch, sich als "verantwortungsvolles Unternehmen an alle rechtsstaatlichen Vorgaben gebunden" zu fühlen. Monsanto beruft sich lediglich darauf, daß die Hinweise des OVG Berlin auf die Rechtswidrigkeit des "vereinfachten" Verfahrens noch nicht durch den europäischen Gerichtshof geprüft und bestätigt seien. Monsanto will auch daran festhalten, kritischen Bürgern mit der unbewiesenen Behauptung unbefugten Betretens der Freisetzungsfläche Rechtsbrüche in die Schuhe zu schieben und sie vor den Kadi zu zerren. Monsanto fordert aber dennoch von kritischen Bürgern Diskussion der Einführung neuer Technologien in "legalem Rahmen" ein.
12. November 1998: 2. offener Brief / Pressemitteilung Wiederholung der Aufforderung an Monsanto, den Mißbrauch vorgetäuschten Schein-"Rechts" zur Durchsetzung heimlicher Freisetzungen gegen mehrheitliche Ablehnung von Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion und die Einschüchterung kritischer Bürger, die sich dagegen wehren, zu unterlassen. |
Das stete Tröpfchen, das selbst den heißen Stein zum Fasse höhlt und -bald - bringt
|