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Kein Verfassungsbruch für Freisetzungen!   

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2. Offener Brief an Monsanto


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aktionsbündnis für gentechnikfreie lebensmittel
c/o gernot hofmann, burgstraße 44, 42655 solingen

Offener Brief

Monsanto Deutschland GmbH

Geschäftsführung

Vogelsanger Weg 91

40470 Düsseldorf

Donnerstag, 12. November 1998

Fax 010190211 36 75 333

 

Rechtswidrige Nachmeldungen und Klagen gegen Kritiker
Ihr Schreiben vom 5.11.98 (Helmut Wagner)

Sehr geehrte Herren,

mit dem o.g. Schreiben beantwortet Herr Wagner für die Firma Monsanto unsere Aufforderung vom 30.10.98, wegen der Hinweise des OVG Berlin auf Verstöße des sogenannten "vereinfachten" Genehmigungsverfahrens für Freisetzungen genmanipulierter Pflanzen gegen

den EG-Vertrag,

die europäische Freisetzungsrichtlinie,

das Gentechnikgesetz und

die Verfassung der BRD

auf Nachmeldungen von Freisetzungen zu verzichten und juristische Schikanen gegen Menschen zu unterlassen, die sich gegen Freisetzungen auf der Grundlage rechtswidriger Genehmigungsverfahren wehren.

Ungeachtet der Hinweise des OVG Berlin auf die Rechtswidrigkeit des sogen. "vereinfachten" Verfahrens beruft sich Herr Wagner für Monsanto auf dieses - wie er es formuliert - "behördlich vorgeschriebene Verfahren" und will keinen Anlaß erkennen, auf Nachmeldungen im Rahmen eines rechtswidrigen Genehmigungsverfahrens zu verzichten.

Ebenso sieht er für Monsanto keinen Anlaß, die Praxis aufzugeben, kritische Bürger, die sich gegen den Mißbrauch eines rechtswidrigen Genehmigungsverfahrens wehren, Rechtsbrüche in die Schuhe zu schieben und sie damit einzuschüchtern. "Unbefugtes Betreten einer Versuchsfläche" haben Sie jedenfalls bisher nicht bewiesen, sondern lediglich mit Hilfe einer eidesstattlichen Versicherung des Empfängers Ihrer Pachtzahlungen, des Landwirtes Wilhelm Wettich, behauptet. Sie werden zu beweisen haben, daß das keine Verleumdung ist.

Wir stellen fest, daß Monsanto laut Herrn Wagner

weiterhin gegen den EG-Vertrag, gegen die europäische Freisetzungsrichtlinie, gegen das Gentechnikgesetz und gegen die Verfassung der BRD verstoßen will, in- dem mit Nachmeldungen im Rahmen eines rechtswidrigen Genehmigungsverfahrens heimliche Freisetzungen gegen die mehrheitliche Ablehnung von Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion durchgesetzt werden;

weiterhin versuchen will, Menschen Rechtsbrüche in die Schuhe zu schieben, die sich gegen den Mißbrauch rechtswidriger Genehmigungsverfahren wehren.

Darin können wir nicht erkennen, daß sich Monsanto, wie Herr Wagner behauptet, "als verantwortungsvolles Unternehmen an alle rechtsstaatlichen Vorgaben gebunden" fühlt. Im Gegenteil: Monsanto scheint den EG-Vertrag, die europäische Freisetzungsrichtlinie, das Gentechnikgesetz und die Verfassung der BRD weder respektieren noch einhalten zu wollen.

Wenn Monsanto "eine Diskussion über die Einführung einer neuen Technologie im legalen Rahmen" will, wie Herr Wagner es vorgibt, dann müßte Monsanto eben diesen legalen Rahmen, nämlich EG-Vertrag, EU-Freisetzungsrichtlinie, Gentechnikgesetz und Verfassung der BRD erst einmal respektieren und einhalten, statt sich winkeladvokatisch auf ein widerrechtliches Genehmigungsverfahren zu berufen, dessen Gültigkeit und Rechtmäßigkeit die abgewählte CDU-Bundesregierung mit rechtswidrigen Akten nur vorgetäuscht hat.

Gerade weil Gentechnik, wie selbst Herr Wagner für Monsanto meint, "ein durchaus sensibles Thema" ist, setzt seine Forderung nach einer "Diskussion über die Einführung einer neuen Technologie im legalen Rahmen" voraus, daß Monsanto nicht unter Mißbrauch eines Genehmigungsverfahrens, das nach den Hinweisen des OVG Berlin diesen "legalen Rahmen" bricht, indem es gegen jede einschlägige Rechtsnorm der EU und der BRD verstößt, Freisetzungen gegen mehrheitliche Ablehnung von Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion heimlich hinter dem Rücken betroffener Bürger durchzusetzen versucht und diese, wenn sie sich gegen solchen Mißbrauch von nur vorgetäuschtem Schein-"Recht" wehren, mit unbewiesenen eidesstattlichen Behauptungen mundtot zu machen versucht.

Dies ist das genaue Gegenteil eines Beitrags zur Versachlichung der Diskussion und zur umfassenden Information einer mehrheitlich ablehnenden Bevölkerung - den Monsanto laut Herrn Wagner aber von kritischen Bürgern einfordert.

Freiwilliger Verzicht auf Nachmeldungen mindestens bis zu einer - nicht zu erwartenden - Widerlegung der Hinweise des OVG Berlin auf ihre Rechtswidrigkeit durch den europäischen Gerichtshof wäre der Minimalbeitrag, den Monsanto zur Versachlichung der Diskussion leisten könnte, satt solche Beiträge immer nur von kritischen Bürgern zu verlangen.

Verweigert Monsanto diesen Minimalbeitrag, zeigt sich, ob der Monsanto-Slogan "Food - Haelth - Hope" nicht bloß doppelzüngiges Gesäusel einer Schlange ist, die sich im Monsanto-Logo mit Blättern tarnt, um als scheinbar schlangenfreier Baum der Erkenntnis biblisch-paradiesisch "Food - Haelth - Hope" verheißen zu können.

Nun gut. Ihr Vorgehen ist Ihre Entscheidung. Wir wollen Sie nicht von Eigentoren abhalten.

Es genügt jedenfalls nicht, den Beschluß des OVG Berlin nur in den Passagen zur Kenntnis zu nehmen, die Ihnen in den Kram passen, die Konsequenzen von ca. 2/3 der Beschlußbegründung des OVG Berlin zu ignorieren, ein Verfahren zur Widerherstellung des vorläufigen Rechtsschutzes für einen Antrag auf "einstweilige Verfügung" zu halten, sich differenzierende Durchleuchtung der Rechtslage zu ersparen und als "falsche Behauptungen, unerträgliche, verantwortungslose, absurde Polemik" unter den Teppich zu kehren.

Es genügt auch nicht, sich an den Strohhalm zu klammern, daß das OVG Berlin eine rechtlich zweifelhafte verfahrensrechtliche Lücke gefunden hat, die Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes vor sich her zu schieben, und nur so vermeiden konnte, dem Antrag auf Wiederherstellung des vorläufigen Rechtsschutzes stattgeben zu müssen.

Wir bleiben dabei: weitere Nachmeldungen verstoßen nach den Hinweisen des OVG Berlin gegen den EG-Vertrag, die EU-Freisetzungsrichtlinie, das Gentechnikgesetz und die Verfassung der BRD, sind deshalb Mißbrauch von bloß vorgetäuschtem "Schein"-Recht und wären deshalb rechtsbrüchig, antidemokratisch und verfassungsfeindlich.

Davor können Sie weiter die Augen verschließen. Aber wer zu spät kommt, den bestraft das Leben ....

Mit freundlichen Grüßen

Gernot Hofmann

aktionsbündnis für gentechnikfreie lebensmittel

Das stete Tröpfchen,

das selbst den

heißen Stein

zum Fasse

höhlt

und

-bald -
zum
Überlaufen

bringt