
Monsanto (Deutschland) GmbH
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aktionsbündnis
für gentechnikfreie lebensmittel
c/o Gernot
Hofmann
Burgstraße
44
42655
Solingen
Per Fax:
0212/10942
5.
November 1998
Ihr
Schreiben vom 30. Oktober 1998
Sehr
geehrter Herr Hofmann,
unerträglich
ist Ihre Behauptung, eine weitere Nachmeldung von Freisetzungsversuchen durch die Monsanto
Deutschland GmbH sei "rechtsbrüchig, antidemokratisch und verfassungs-
feindlich". Dies ist völlig absurd und entbehrt jeglicher Grundlage. Ihre polemische
Argumentation trägt sicherlich nicht dazu bei, die Bevölkerung über ein durchaus
sensibles Thema, wie es die Gentechnik ist, umfassend zu informieren. Im Gegenteil - hier
werden Fakten und Zusammenhänge zu falschen Behauptungen zurechtgezimmert und auf der
Grundlage dieses Konstruktes dann Verleumdungen gegen uns ausgesprochen. Dies ist
verantwortungslos.
Sie gehen
offensichtlich davon aus, die Rechtmäßigkeit des vereinfachten Genehmigungs- verfahrens
sei Ausgangspunkt besagten Urteils des OVG gewesen. Dies ist falsch. Vielmehr hatte ein
Ökobauer gegen beim Robert-Koch-Institut (RKI) nachgemeldete Freisetzungen in seiner
Nachbarschaft geklagt. Er hatte beantragt, die Freisetzungen per einstweiliger Verfügung
zu stoppen. Diese Klage wurde abgewiesen. Soviel zum Urteil. In der Begründung dieses Beschlusses äußerte das OVG dann
Bedenken darüber, daß die EU-Richtlinie auf nationaler Ebene nicht per Gesetz oder
Verordnung geregelt wurde. Zweifel an den Feldversuchen selbst, finden sich in dem
Beschluß nicht. Dem RKI wurde in der Sache recht gegeben. Bedenken des OVG müßten im
Hauptsacheverfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt und dort geklärt werden. Ob
und wann dies geschehen wird, ist bislang noch unklar.
Es gibt also
überhaupt keinen Anlaß, vom behördlich vorgeschriebenen Verfahren abzuweich- en und
Feldversuche auszusetzen. Selbstverständlich sehen wir uns als verantwortungsvolles
Unternehmen an alle rechtsstaatlichen Vorgaben gebunden. Sollte sich die gegenwärtige
Rechtsgrundlage für Freiland- versuche ändern, werden wir dies entsprechend
berücksichtigen.
Im übrigen
wird Monsanto als Unternehmen an der Praxis festhalten, Rechtsbruch auf dem von Monsanto
gepachteten Grund und Boden - und nichts anderes ist das unbefugte Betreten einer
Versuchsfläche - nicht hinzunehmen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Wir gehen
davon aus, daß eine Diskussion über die Einführung einer neuen Technologie im legalen
Rahmen stattfindet.
Mit
freundlichen Grüßen
Helmut
Wagner
Monsanto
(Deutschland) GmbH
Geschäftsführer:
Michel Boutard, Wolfgang Gerlach, Günter Götz, Dr. Jochen Grätzel von Grätz, Dr.
Wolfgang Niedermeier, Jean-Luc Oasting, Heinz Schramm
Telefon (0211) 36 75-0 - Telefax (0211) 36 75 341 - Registergericht:
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