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Deutscher Genossenschafts-
und Raiffeisenverband e.V. (DGRV)
Schellingstraße 4,

10785 Berlin

 

 

 

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GenTG - Verursacherprinzip für GmO-Anbau

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich will marktgerecht produzieren und deshalb keine Gentechnik in der Landwirtschaft. Inzwischen wollen das 70% der Landwirte und 70% der Verbraucher. Ich will auch keine Absatz- und Erlöseinbußen durch Kontaminationen, die außerdem den ökologischen Landbau gefährden.

Ich verstehe deshalb nicht, warum Sie gegen diese deutlichen Mehrheiten die Verankerung eines strikten Verursacherprinzips im GenTG nicht wollen.

Wenn Sie Landwirten, die keine Gentechnik auf ihren Äckern und in ihrem Betrieb wollen, Kosten und Lasten aufbürden, die von GmO-Anbau verursacht werden, wie es die EU-Veordnung zu genetisch veränderten Lebens und Futtermitteln vorsieht (Art. 12, 24, 47), dann ist das nicht vereinbar mit

- der Agrarwende (Gefährdung statt Förderung des Öko-Landbaus)

- betriebswirtschaftlich korrekter Kostenträgerrechnung

- volkswirtschaftlich korrekter Preisbildung für neue Produkte

- den Regeln der freien Marktwirtschaft (Wettbewerbsverzerrung durch Preisverzerrung)

- den Regeln der WTO (versteckte Subvention des GmO-Anbaus aus Mitteln des GmO-freien Anbaus und Handelshemmnis für GmO-freie Produkte durch künstliche Verteuerung)

- der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit

- dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz des Eigentums

- Freiheit des Wirtschaftens

- der Verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlung aller Wirtschaftenden (Belastung des GmO-freien Anbaus zur Entlastung des GmO-Anbaus)

- sozialer Gerechtigkeit.

Noch nie wurden bewärte Produktionsweisen und Produkte durch Innovationen verteuert: weder wurden Radios teuerer, weil Fernseher angeboten wurden, noch Schreib- und Rechnmaschinen durch PCs, noch Festnetztelefone durch Mobilfunk! Noch nie wurden Innovationen ausschließlich zu Lasten ihrer Mittbewerber subventioniert! Dies zeigt, wie ungeheuerlich es wäre, Kosten und Lasten des GmO-Anbaus bewährten Landwirtschaftlichen Produktionsweisen und Erzeugnissen aufzubürden und sie damit zu verteuern.

Ich erwarte deshalb von Ihnen, daß sie bei Ihren Entscheidungen zur Novellierung des GenTG und zu Verordnungen und Richtlinien zum GmO-Anbau und zur Koexistenz Grundsätze der Betriebs-, Markt- und Volkswirtschaft, der Demokratie, der Freiheit und Gleichheit aller wirtschaftenden Bürger einhalten, statt sie mit einer Begünstigung der GmO-Hersteller und -Anwender ausschließlich zu Lasten bewährter landwirtschaftlicher Produktionsweisen zu verletzen.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, daß

1. durch den GmO-Anbau Landwirten, die weiterhin bewährte Produktionsweisen beibehalten wollen, keine Kosten und Lasten aufgebürdet werden, d.h., daß GmO-Hersteller und Anwender die Kosten und Lasten der Kontaminationsvermeidung, der Trennung der Warenströme und der Kontrollen zu tragen haben;

2. wirtschaftliche Schäden durch Kontaminationen ohne Beweis des Verursachers ersetzt werden, d.h., daß GmO-Hersteller und Anwender nach dem Verhältnis ihrer GmO-Umsätze in einen Fond einzahlen, aus dem alle wirtschaftlichen Einbußen durch Kontaminationen ohne Beweis des Verursachers ersetzt werden;

3. GmO-Anwender Nachbarn rechtzeitig vor dem Beginn der Anbauplanung über GmO-Anbau müssen, damit diese in Fällen, in denen wegen örtlicher oder sonstiger Gegebenheiten Kontaminationen nicht vermieden werden können oder konnten, mit aufschiebender Wirkung auf Unterlassung klagen können;

4. Kennzeichnungsschwellen für Saatgut auf die Nachweisgrenze (0,02%) festgesetzt werden;

5. Kennzeichnungsschwellen nicht in Anspruch genommen werden müssen, so daß sie nach einer Übergangszeit von 3 Jahren abgeschafft werden können;

Etwas anderes würde bewährte Produktionsweisen verteuern und die große Mehrheit der Landwirte und Verbraucher, d.h. der Wähler verärgern und gewiß nicht ohne Folgen bleiben.

Ich bitte mir mitzuteilen, ob Sie dazu bereit sind.

Mit freundlichen Grüßen

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