Kein Verfassungsbruch für Freisetzungen!

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Die Presse zu
den Hinweisen
des OVG Berlin

(unvollständig, nach elektronischer Übermittlung noch unkorrigiert)

 

   

Stimmen:

AFP - Agence France Press

dpa - Deutsche Presseagentur

taz - die tageszeitung

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Themen:

RKI will rechts- und verfassungswidrigen Nachmeldungen
weiter zustimmen:

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AFP -Agence France Presse

OVG Berlin sieht Rechtsverstosse bei EU-Verordnung zu Genpflanzen

Hamburg, 30. Juli (AFP) Im Streit um die Rechtmassigkeit von Freisetzungen genmanipulierter Pflanzen zu Versuchszwecken haben die Gegner der Gentechnik einen Teilerfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) bestatigte am Donnerstag einen Bericht des Aktionsbundnisses fur gentechnikfreie Lebensmittel, wonach das Gericht "erhebliche Zweifel an der Rechtsgultigkeit und der unmittelbaren Rechtsverbindlichkeit" einer EU-Entscheidung ausserte, mit der die Freisetzung von Genpflanzen europaweit einheitlich geregelt werden soll. Allerdings wiesen die Richter die Klage eines ako-Landwirt ab, die Freisetzung genmanipulierter Pflenzen in seiner Nachbarschaft sofort zu stoppen. Mit Blick auf das laufende Hauptverfahren nahmen die Richter zudem Abstand davon, die Entscheidung der EU-Kommission zu den Versuchen mit Genpflanzen dem Europaischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen wolle.

Nach Angaben des Aktionbundnisses in Solingen bedeutet die Umsetzung der EU-Richtlinie fur Deutschland, dass Gentechnik-Firmen weitere Freisetzungs-Versuche in anderen Regionen lediglich anzumelden brauchten, wenn das Robert-Koch-Institut in Berlin einen ersten Versuch eingehend gepruft und bewilligt habe. Das Institut nehme dann bei weiteren Antragen fur andere Gegenden innerhalb von zwei Wochen Kontakt mit den Einvernehmensbehorden Umweltbundesamt, Biologische Bundestalt und ortliches Regierungsprasidium auf. Die betroffenen Gemeinden haben nach Angaben von Gernot Hofmann vom Aktionsbundnis keine Moglichkeit mehr fur einen Einspruch.

Das OVG widersprach nun besonders der Auffassung der Bundesregierung, die Kommissionsentscheidung sei in der Bundesrepublik unmittelbar geltendes Recht, wenn die Regierung der Entscheidung offiziell zugestimmt habe. Trafe dies zu, dann konnten verfassungsrechtlich garantierte Mitwirkungsrechte auf nationaler Ebene im "Gewande einer Entscheidung der Kommission uberwunden werden", argumentierte der zustandige 2. OVG-Senat den Angaben zufolge. Nach Ansicht der Berliner Richter ist die Auffassung der Bundesregierung weder mit dem Gentechnikgesetz noch mit dem Grundgesetz oder mit dem EG-Vertrag vereinbar.

Eine endgultige Entscheidung soll in einem Hauptsacheverfahren fallen, an dem auch der Landkreis Ostholstein und eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz beteiligt sind. Der Kreisverwaltungsdirektor des schleswig-holsteinischen Landkreises, Reimer Lucht, kritisierte die mangelnde Einflussmoglichkeit der Betroffenen auf Entscheidungen des Robert-Koch-Instituts. Dabei werde keine Rucksicht auf völlig andere Verhaltnisse in den unterschiedlichen Regionen genommen, ob zum Beispiel Öko-Landwirte in der unmittelbaren Nachbarschaft der Versuchsfelder arbeiteten. Das Umweltministerium des jeweiligen Bundeslandes werde zwar informiert, das Institut sei aber an die vom Ministerium geausserte Auffassung zu den Freisetzungen nicht gebunden.

(C) AFP

301703 Jul 98


dpa - Deutsche Presse Agentur

Donnerstag, 30. Juli 1998 17:13 Uhr

OVG Berlin sieht Rechtsverstöße bei EU-Verordnung zu Genpflanzen

Hamburg (vwd) - Im Streit um die Rechtmäßigkeit von Freisetzungen genmanipulierter Pflanzen zu Versuchszwecken haben die Gegner der Gentechnik einen Teilerfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) bestätigte am Donnerstag einen Bericht des Aktionsbündnisses für gentechnikfreie Lebensmittel, wonach das Gericht "erhebliche Zweifel an der Rechtsgültigkeit und der unmittelbaren Rechtsverbindlichkeit" einer EU-Entscheidung äußerte, mit der die Freisetzung von Genpflanzen europaweit einheitlich geregelt werden soll.

Allerdings wiesen die Richter die Klage eines Öko-Landwirtes ab, die Freisetzung genmanipulierter Pflenzen in seiner Nachbarschaft sofort zu stoppen. Mit Blick auf das laufende Hauptverfahren nahmen die Richter zudem Abstand davon, die Entscheidung der EU-Kommission zu den Versuchen mit Genpflanzen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen.

Nach Angaben des Aktionbündnisses in Solingen bedeutet die Umsetzung der EU-Richtlinie für Deutschland, daß Gentechnik-Firmen weitere Freisetzungs-Versuche in anderen Regionen lediglich anzumelden bräuchten, wenn das Robert-Koch-Institut in Berlin einen ersten Versuch eingehend geprüft und bewilligt habe. Das Institut nehme dann bei weiteren Anträgen für andere Gegenden innerhalb von zwei Wochen Kontakt mit den behörden - Umweltbundesamt, Biologische Bundestalt und örtliches Regierungspräsidium - auf. Die betroffenen Gemeinden haben nach Angaben von Gernot Hofmann vom Aktionsbündnis keine Möglichkeit mehr für einen Einspruch.

Das OVG widersprach besonders der Auffassung der Bundesregierung, die Kommissionsentscheidung sei in der Bundesrepublik unmittelbar geltendes Recht, wenn die Regierung der Entscheidung offiziell zugestimmt habe. Träfe dies zu, dann könnten verfassungsrechtlich garantierte Mitwirkungsrechte auf nationaler Ebene im "Gewande einer Entscheidung der Kommission überwunden werden", argumentierte der zuständige 2. OVG-Senat den Angaben zufolge. Nach Ansicht der Berliner Richter ist die Auffassung der Bundesregierung weder mit dem Gentechnikgesetz noch mit dem Grundgesetz oder mit dem EG-Vertrag vereinbar.

Eine endgültige Entscheidung soll in einem Hauptsacheverfahren fallen, an dem auch der Landkreis Ostholstein und eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz beteiligt sind.


Berliner Morgenpost

Streit um Gentech-Freilandversuche

Beschluß des Oberlandesgerichts Berlin spricht von Gesetzesverstoß

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat die gängige Genehmigungspraxis für Gentechnik-Freilandversuche durch das Robert-Koch-Institut als rechtswidrig bezeichnet. In einem gestern veröffentlichten Beschluß des Gerichts heißt es, das sogenannte vereinfachte Verfahren der Genehmigung entspreche nicht dem Gentechnikgesetz. Allerdings wies das OVG trotz dieser Auffassung aus anderen Gründen die Klage eines Öko-Landwirts ab, der mehrere Freilandversuche mit einstweiligen Verfügungen stoppen wollte. Der OVG-Beschluß ändere zunächst nichts am bisher gültigen Genehmigungsverfahren, erklärte der Sprecher des Robert-Koch-Instituts (RKI). Gestritten wurde um eine Vorgabe der EU-Kommission von 1994 und die Übersetzung in deutsches Recht. Nach der EU-Entscheidung können Freilandversuche im sogenannten vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Ist ein Versuchsfeld mit genmanipulierten Pflanzen einmal geprüft und positiv beschieden, können weitere Standorte beim RKI nachgemeldet werden, wie Institutssprecher Edgar Muschketat erläuterte. Zu 14 «Basisanträgen» seien in Deutschland insgesamt 180 Standorte nachgemeldet worden. Das Oberverwaltungsgericht äußerte nach Angaben einer Sprecherin grundsätzlich Zweifel, daß die EU-Entscheidung ohne weiteres als deutsches Recht angewandt werden durfte. Dies widerspricht nach Ansicht der Richter dem deutschen Gentechnikgesetz und auch im Grundgesetz garantierten Mitwirkungsrechten verschiedener Gesetzgebungsebenen. RKI-Sprecher Muschketat sagte, die Bundesregierung sei der Auffassung, daß die EU-Entscheidung nicht in eine eigene deutsche Verordnung oder ein Gesetz gefaßt werden müsse, um hier zu gelten. Demnach sei das Bundesinstitut rechtlich an die EU-Vorgabe gebunden. Sollte ein Gericht befinden, daß diese Art der Umsetzung nicht richtig gewesen sei, werde man der veränderten Rechtslage folgen. Bisher seien in Prozessen vor dem Verwaltungsgericht die Genehmigungen des RKI bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht habe bisher noch nicht in einem Hauptsacheverfahren entschieden. Das Aktionsbündnis für gentechnikfreie Lebensmittel warf der Bundesregierung Rechts- und Verfassungsbruch vor. Die bayerischen Grünen erklärten zudem, nach dem OVG-Beschluß seien zwei Drittel der Freilandversuche in Bayern ohne Rechtsgrundlage. Grund für die Ablehnung der Einstweiligen Verfügungen im Sinne des Öko-Landwirts war, daß das Oberverwaltungsgericht keine Einschränkung der Rechte des Mannes sah. (Aktenzeichen OVG 2 S 9/97 - Beschluß vom 9. Juli 1998) AP

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©Berliner Morgenpost 1998


t a z

Illegale Genversuche

Berliner OVG: Freisetzungsversuche mit Genpflanzen rechtswidrig genehmigt

Berlin (taz/AP) - Wenn auf dem Acker nebenan gentechnisch veränderte Rüben wachsen sollen, dann regt sich in der Bevölkerung gerne mal Widerstand. In Schleswig-Holstein zum Beispiel: Ein dort ansässiger Ökobauer wollte sich gegen die mutierte Nachbarschaft wehren und verlor vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht. Trotzdem feiern Gentechnikgegner das Urteil als Erfolg - stellen die Richter doch fest, daß 175 der insgesamt 277 Freisetzungsversuche in Deutschland auf einer rechtlich wackeligen Grundlage stehen.

Wer in deutschen Landen gentechnische veränderte Pflanzen unter Freilandbedingungen testen möchte, muß sich dieses Vorhaben vom Berliner Robert-Koch-Institut (RKI) genehmigen lassen, das dem Bundesgesundheitsministerium angegliedert ist. Es folgt eine Fülle von Prüfungen, Verfahren und Anhörungen der Öffentlichkeit, geregelt im Gentechnikgesetz. Aber nicht immer: Nach einer Entscheidung der EU-Kommission (94/730/EG) müssen Freisetzungen an beliebigen Orten nur noch "nachgemeldet" werden, wenn sie für einen einzigen Ort bereits genehmigt worden sind. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat nun Bedenken an der Rechtmäßigkeit dieser Nachmeldungen angemeldet: "Die Praxis des Robert-Koch-Institutes entspricht nicht dem Gentechnikgesetz. Für ein derartiges, vereinfachtes Verfahren, bei dem hinsichtlich der Freilandversuche an den nachgemeldeten Standorten keine weitere Anhörung der Öffentlichkeit stattfindet, fehlt es an der erforderlichen Rechtsgrundlage in Form einer Rechtsverordnung der Bundesregierung", heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß (Az.: OVG 2S 9.97). RKI- Sprecher Edgar Muschketat sagte, die Bundesregierung sei der Auffassung, daß die EU-Entscheidung nicht in eine eigene Verordnung gefaßt werden müsse, um in Deutschland zu gelten. Das Bundesinstitut sei rechtlich an die EU- Vorgabe gebunden. Sollte ein Gericht in einer rechtsgültigen Entscheidung befinden, daß diese Umsetzung nicht richtig gewesen sei, werde man dem selbstverständlich folgen.

Die hessische Umweltministerin Priska Hinz forderte die Bundesregierung gestern auf, die umstrittenen Schnellgenehmigungen einstweilen zu stoppen - der Bund sei jetzt verpflichtet, eine entsprechende Verordnung unter Beteiligung des Bundesrats zu erlassen. Den tags zuvor ergangenen Beschluß des OLG Berlin nannte sie eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Gernot Schubert, Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, ist anderer Auffassung. Selbst wenn eine eigene Länderverordnung erlassen werden müsse, könne auch diese nur dem EU-Recht entsprechen. Eine unnötige Bürokratisierung der Schnellgenehmigungsverfahren sei von den Sicherheitsrisiken her nicht gerechtfertigt.

kuz

TAZ Nr. 5597 vom 01.08.1998 Seite 7 Wirtschaft und Umwelt 89 Zeilen

TAZ-Bericht kuz


Frankfurter Rundschau

Gericht beanstandet Genversuche im Freien

Genehmigungsverfahren für rechtswidrig erklärt

Von Michael Emmrich

Die Genehmigungspraxis für Gentechnik-Freilandversuche durch das Robert-Koch-Institut (RKI) ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin rechtswidrig.

FRANKFURT A. M., 30. Juli. In der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung moniert das Gericht, daß das "vereinfachte Genehmigungsverfahren" im Widerspruch zum deutschen Gentechnikgesetz stehe. Das RKI wird bis zu einer endgültigen Klärung aber weiter an seiner bisherigen Praxis festhalten.

Ein Öko-Landwirt hatte gegen einen Freisetzungsversuch geklagt. Das OVG wies seine Klage zwar ab, stellte aber das von der Berliner Behörde praktizierte Genehmigungsverfahren in Frage. Grundlage für das Ausbringen genveränderter Organismen in die Umwelt ist die Freisetzungsrichtlinie der Europäischen Union (EU). 1994 beschloß die EU-Kommission zudem ein vereinfachtes Verfahren. Hat ein Pflanzenhersteller bereits eine Genehmigung nach einem regulären Verfahren erhalten, kann er weitere Freisetzungen von ebendiesem Gewächs nach einem vereinfachten Verfahren nachmelden. Dann bleiben dem RKI für eine Prüfung noch 15 Tage Zeit. Auf der Grundlage von 14 Basisanträgen sind in Deutschland auf diesem Weg bislang rund 180 weitere Versuchsstandorte nachgemeldet worden.

Das OVG sieht es mit dem deutschen Gentechnikgesetz als unvereinbar an, daß die Vorgabe der Kommission einfach als rechtsverbindlich angewandt werde. Weiter hat das Gericht Zweifel, ob die Entscheidung der EU-Kommission zum vereinfachten Verfahren mit dem EG-Vertrag vereinbar und von der Freisetzungsrichtlinie gedeckt ist. Die Kommission könne so auf nationaler Ebene garantierte Mitwirkungsrechte in den EU-Mitgliedsstaaten aushebeln. AZ: OVG 2 S 9/97

Edgar Muschketat vom RKI betont, daß sich das OVG-Urteil nicht auf die Zulässigkeit von Freisetzungsversuchen selbst, sondern alleine auf die Art des Genehmigungsverfahrens beziehe. Der FR sagte er, trotz des Urteils hätten sich die juristischen Voraussetzungen für das RKI nicht geändert. Seine Behörde sei weiter gehalten, EU-Recht anzuwenden. Sie glaube nicht, daß es einer besonderen deutschen Umsetzung bedürfe. Es handele sich zudem um ein schwebendes Verfahren, das womöglich erst vom Europäischen Gerichtshof abgeschlossen werden könne.

Das "Aktionsbündnis für gentechnikfreie Lebensmittel" kommentiert dagegen: "EU-Kommission und Bundesregierung setzen also in der BRD Freisetzungen mit Rechts- und Verfassungsbruch durch." Daß die Klage des Landwirts dennoch abgewiesen wurde, wertet das Aktionsbündnis als "schwer nachzuvollziehen".

Die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Marina Steindor erneuerte ihre Forderung nach Abschaffung des vereinfachten Verfahrens. Stattdessen müßten Sicherheitsstandards verschärft werden. Das vereinfachte Verfahren diene vor allem den Gentechnik-Konzernen.

Siehe Kommentar

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Copyright © Frankfurter Rundschau 1998
Dokument erstellt am 30.07.1998 um 20.45 Uhr
Erscheinungsdatum 31.07.1998

Kommentar

Zu schnell, zu früh

Mit Hilfe Justitias wird die Gentechnik sicher nicht aufzuhalten sein

Von Michael Emmrich

Im ersten Überschwang haben sich die Kritiker der Gentechnik wohl doch ein bißchen zu sehr und zu früh gefreut. Denn das Oberverwaltungsgericht in Berlin hat keinesfalls die Freisetzungsexperimente und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf dem Acker selbst in Bausch und Bogen verdammt. Eher muß man zu dem Schluß kommen, daß das Gericht an dieser Praxis nichts auszusetzen hat, denn der klagende Landwirt hat den Kadi ja nicht als Sieger verlassen. Mit Hilfe Justitias wird die Gentechnik also sicher nicht aufzuhalten sein.

Ein kleiner Etappensieg bleibt den Genfood-Gegnern dennoch. Das Gericht hat nämlich das Genehmigungsverfahren gehörig zerpflückt. Und zwar nach zwei Seiten: Einmal sieht es Ungereimtheiten im EU-Recht und zum anderen Unverträglichkeiten mit dem deutschen Gentechnikgesetz. Und das ist genau der Hebel, an dem angesetzt werden muß.

Das vereinfachte Verfahren ist ein Beispiel dafür, wie in den vergangenen Jahren Gentechnikrecht immer mehr dereguliert wurde. Dabei sind Öffentlichkeitsbeteiligungen auf der Strecke geblieben, nationale Gremien wie der Bundesrat beim vereinfachten Verfahren außen vor geblieben und die noch offenen Sicherheitsfragen per Gesetz für erledigt erklärt, aber nicht beantwortet worden.

Die Gentechnik ist keine Technik wie jede andere auch - schon gar nicht bei Lebensmitteln. Was in die Natur gebracht wird, ist nicht mehr zurückzuholen. Das Berliner Urteil sollte daher Anlaß sein, Risiken ernsthaft abzuschätzen und darauf auch rechtlich zu reagieren.

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Copyright © Frankfurter Rundschau 1998

Dokument erstellt am 30.07.1998 um 20.45 Uhr

Erscheinungsdatum 31.07.1998

Das stete Tröpfchen,

das selbst den

heißen Stein

zum Fasse

höhlt

und

-bald -
zum
Überlaufen

bringt