Klagen gegen Freisetzungen |
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Anforderung
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Die Verwaltungsgerichte (bisher mit einer Ausnahme das VG und OVG Berlin) haben sich zur Frage der Risikobewertung in den Beschlüssen zu den Anträgen auf Wiederherstellung des vorläufigen Rechtsschutzes so festgelegt, daß auch in den Hauptsacheverfahren keine anderen Haltungen zu erwarten sind. Bisher haben diese Gerichte diesen Verfahrensteil so verschleppt, daß sie die Klage in der Hauptsache ohne Diskussion in der Sache wegen Genehmigungsablauf - mit abermals fragwürdigen Begründungen - abweisen können. Um überhaupt zu einer gründlichen Prüfung der Risikobewertung einschließlich Beweisaufnahme kommen zu können, wird in der Hauptsache der lange Marsch durch die Instanzen unumgänglich sein. Dadurch wird den KLägern ein hohe Kostenarisiko und ein langer Atem zugemutet. Sie brauchen dringend Solidarität und inhaltliche wie finanzielle Unterstützung. Deshalb bitte ich bei Anforderung der vollständigen Fassung um Überweisung einer Spende von mindestens 30 DM auf folgendes Konto: 1 926 334 Sparkasse Freiburg (BLZ 680 501 01)Kennwort "Klagen" |
Justitias neuer Heiligenschein? Erst
sah sie gut. Dann
wurden Statt
nichts, Sterne - trunken von
den der Gentechnik. Und
glaubt schon,
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