Klagen gegen Freisetzungen


das stete Tröpfchen .... logo.gif (4976 Byte)

1
Übersicht

2
Art, Zahl
und Ergebnis
der Klagen

Tabelle

Karte

 

 

 

Übersicht

Es ist überfällig, den Finger in die Wunden der bisherigen Rechtsprechung zu Freisetzungsgenehmigungen zu legen. Das will der folgende Bericht. Er soll nicht nur Klagebereiten Orientierung und Einstieg erleichtern, sondern allen Freisetzungskritikern aufzeigen, daß Bedeutung, Möglichkeiten und Wirkungen des Rechtsweges weder erschöpft, noch auf juristische Erfolge beschränkt sind

Der erste Teil gibt zunächst einen kurzen Überblick über Zahl, Art, Stand und Ergebnis der Klagen. Danach zeigt er auf: mit welcher Tendenz Verwaltungsgerichte ihre Prüfungskompetenz bei Freisetzungsgenehmigungen und angeordneten Sofortvollzügen definieren, wie sie mit dieser Prüfungskompetenz umgehen und in welche verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten sich dieser dieser Umgang verstrickt. Für die "vereinfachten" Verfahren werden zusätzlich die Verstöße gegen europäisches Recht, das Gentechnikgesetz und das Grundgesetz der BRD dargelegt, die inzwischen vom OVG Berlin bestätigt wurden. Daß auch deren Behebung die Demontage des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch "vereinfachte" Verfahren nicht beenden wird, wird amVorschlag der EU-Kommission zur Novellierung der Freisetzungsrichtlinie entwickelt. Nach einem Überblick über die Abweisungsstrqtegien führt eine Analyse des Umgangs mit hohen Unkenntnisgraden zu dem Ergebnis, daß sie im Widerspruch zum Gentechnikgesetzder Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts unter absurden Rechtfertigungn mit absurden Folgen aus der Tatsachenbasis ausgeschlossen werden müssen, um Risikoverneinungen scheinbar willkürfrei halten und die Verletzung eigener Rechte der Kläger verneinen zu können.  

Freisetzungsort

GVOs

Gen. Verf.

Klage gg./auf

Instanzen

Buggingen

M

Seg

G Sv Vb

VG- OVG- BVerfG- VGHs

Burgheim-Straß

B

Seg

G Sv

VG? VGHs?

Friemar

RMZ

Sg vVn

G Sv

VG-

Fürstenfeldbruck

RM

Seg

G Sv

VG- OVG-

Gehrden

RMZ

Sg vVn

G Sv

VGhs- OVG?

Gersten

RM

Sg vVn

G Sv

VG-

Johannisdorf

RMZ

vVn

vV Sv

VG- OVG- EUGH?

Köln

PK

Seg

G Sv

VG-

Nürtingen

Z

Sg

Überw.

LG- (Stg.) OLG?

Olching

RM

Seg

G Sv

VG- OVG- VGHs?

Renningen

M

Sg

G Sv

VG- (Stg.)

Stöckheim

Z

Seg

G Sv

VG- OVG-

Wippingen

MZ

vVn

vVSv

VG- OVG- BVerfG? VGHs?

Wölfersheim

RM

Sg

G Sv

VG- OVG- VGHs?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im zweiten Teil wird analysiert, wie die Verwaltungsgerichte konkrete Gesundheits- und Umweltrisiken verneinen. Dabei zeigt sich, daß auch diese Verneinungen den Ausschluß hoher Unkenntnisgrade aus der Tatsachenbasis benötigen, um scheinbar willkürfrei bleiben zu können. Trotz Anfangs-Mißerfolgen zeigt sich der Rechtsweg in diesen Analysen als unerläßlich. Es wird abschließend diskutiert, warum und wie er weiter effizient mit dem Ziel der Rechtsfortbildung verfolgt werden sollte: er kann nicht nur mit juristischen Erfolgen, sondern auch als Anlaß für Öffentlichkeitsarbeit das Verhalten von Politik, Behörden, Freisetzern und Gerichten beeinflussen.

2 Art, Zahl und Ergebnis der Klagen

Seit 1989 sind an 14 von inzwischen über 116 Freisetzungsorten Klagen erhoben worden (s. Karte und Tabelle). In 11 Fällen wurde neben dem Antrag in der Hauptsache (Hs), die Genehmigung (G) der Freisetzung, die im Standardverfahren nach dem GenTG (S) beantragt und trotz zahlreicher Einsprüche (e) genehmigt (g) wurde, als rechtswidrig aufzuheben, der Antrag gestellt, die Anordnung des Sofortvollzuges (Sv) aufzuheben, d.h. die Freisetzung bis zur Entscheidung der Klage vorläufig nicht zu erlauben (Antrag auf Wiederherstellung des vorläufigen Rechtsschutzes nach §80 VwGO). Im Mai 97 wurde eine Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Bestätigung eines Sv durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin erhoben (Buggingen), aber ohne Begründung vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen.

klgkarte.gif (14199 Byte)

In bisher 2 Fällen (Johannesdorf, Wippingen) richten sich insgesamt 4 Klagen gegen nachgemeldete (n) Freisetzungen und das "vereinfachte Verfahren" (vV) selbst. Nachdem das VG Berlin Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit angemeldet hatte, wurden diese Zweifel vom OVG Berlin als erheblich betont. Dennoch wurden die Anträge auf Wiederherstellung des vorläufigen Rechtsschutzes abgewiesen. Eine Zivilklage (Nürtingen) begehrt eine präventive Überwachung benachbarter Äcker eines Biolandwirtes, wurde aber abgewiesen. Die Berufung hat inzwischen eine gerichtliche Beweisaufnahme zu der Frage erstritten, ob genmanipulierte Pflanzen und DNA auf benachbarte Äcker verschleppt werden können. Außerdem hat das Landgericht (LG) Stuttgart gegen die herrschende Meinung der VGs Einkreuzungen von Transgenen in Öko-/Bio-Kulturen als Sachbeschädigung und Grundlage für Schadenersatzansprüche anerkannt. Das VG Stuttgart hat außerdem gegen die Auffassung des VG, OVG und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Berlin die Zuständigkeit örtlicher VGs für Klagen gegen Freisetzungen betont.

Obwohl bisher keine der Klagen erfolgreich war (s. Spalte "Instanzen": - Abweisung, + Erfolg, ? noch nicht entschieden), scheinen sie doch zur Wirkung der Freisetzungskritik beizutragen: wo sich menschen Massiv gegen Freisetzungen wehren und auch klagen, wird weniger freigesetzt (s. Karte).


Inhalt                          Anforderung                         nächster Abschnitt

Justitias neuer Heiligenschein?

Erst sah sie gut.
Zu gut?

Dann wurden
ihr die Augen
verbunden

Statt nichts,
sieht sie heute

Sterne

- trunken

von den
Verheißungen

der Gentechnik.

Und glaubt schon,
sie  vom Himmel
zu holen.

Heiligenschein oder Sternchennebel ....dnavert.gif (29168 Byte)