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Anstelle einer Wissenschaft, die nach dem Verfassungsauftrag nur dem Erkenntnisinteresse und dem Wohle Aller verpflichtet frei forschen soll, tritt schleichend eine Wissenschaft, die entgegen dem Verfassungsauftrag abhängig und weisungsgebunden Forschungsziele zugunsten privater Profitinteressen selektiert, Erkenntnisse und deren Nutzung privatisiert oder im Falle von Nutzungsrisiken als Betriebsgeheimnis zurückhält. Folgen Forschung und Entwicklung verändern in dieser Entwicklung ihre gesellschaftliche Funktion. Sie bringen Innovationen hervor, die sich zwar eignen, kurzfristig Aktienkurse zu steigern, aber volks- und globalwirtschaftlich wenig oder gar nicht nutzen. Zugleich bleiben mögliche Anwendungs- und Verwertungsgefahren unerforscht. Das ist bereits Realität: (1) Die Hersteller von Pflanzenvernichtungsmitteln, Hoechst (Basta) und Monsanto (Rund up) genmanipulierten Mais, Soja, Raps, Baumwolle und Zuckerrüben so, daß sie die Pflanzenvernichtungsmittel überleben. Obwohl schnell unstreitig war, daß diese sogenannte Herbizidresistenz oder -toleranz sich selbst durch resistenten Nachauflauf, Auskreuzung in wilde Kreuzungspartner, Nachbarkulturen und Verwilderung unbrauchbar machen und bald den zusätzlichen Einsatz selektiver Herbizide erfordern würde, wird sie schon freigesetzt, obwohl noch über 95% der Gene von Pflanzengenomen und über 95% der Bodenmirkoorganismen unbekannt und weder die Insertionsorte noch die Anzahl der Insertionen bestimmbar sind. Diese hohe Unkenntnis wird immer noch nicht als eigenständiges Risiko in der Risikobewertung berücksichtigt. Bis 2000 hatte die Herbizidresistenz einen Anteil von 77% an den Freisetzungsversuchen in der BRD. Eine systematische Risikoforschung wurde weder auf den Versuchsflächen, noch in deren Umgebung, noch in den Nahrungsketten durchgeführt. So stellte sich dann durch Untersuchungen von Umweltorganisationen und durch Zufälle heraus, daß die Auskreuzungsentfernungen besonders bei Raps und Mais in Risikobewertungen und Freisetzungsgenehmigungen erheblich zu niedrig angenommen wurden. (2) Monsanto, der Hersteller von Agent Orange, mit dem die USA Vietnam entlaubten, und der in Kanada von Landwirten Lizenzgebühren will, deren Felder mit MonSantos Genmanipulationen kontaminiert wurden, bietet für Saatgut ein Gen an, daß Ernten unfruchtbar und damit jeden Nachbau unmöglich machen kann und soll (Terminator-Technik = TPS = Technology Protection System). Damit gerieten Landwirte in totale Abhängigkeit von den globalen Saatgut-Spielern. Und nicht auszudenken wäre, wenn dieses Gen auskreuzte: am Ende das Ende aller Flora? Und damit der Ausbruch des Welthungers, von dem gerade MonSanto die Welt zu erlösen verspricht: Monsanto feeds the world? Zwar hat Monsanto 1999 von dieser MonSatans-Technologie abgeschworen. Aber andere, z.B. Delta&Pine, haben sich erfolgreich um Patente bemüht und wollen in China, Indien und Pakistan mit Baumwolle Terminator-Fakten schaffen. (3) Eine andere gentechnische Innovation ermöglicht, eine neue Pflanzeneigenschaft erst durch die Anwendung einer Chemikalie zu nutzen, die diese Eigenschaft aktiviert (GURT = Genetic Use Restriction Technology) und selbst im Falle von Nachbau den Nachkauf der Chemikalie garantiert. Diese Beispiele zeigen drastisch, wohin die Privatisierung von Forschung und Entwicklung führt: Erkennbar werden von den Agrarchemie-Riesen vorrangig Genmanipulationen entwickelt, die Abhängigkeit der Landwirte, den Einsatz von Chemikalien und dadurch den Profit sowohl von GmOs als auch von Chemikalien steigern. Für den Fall, daß Innovationen irgendwann den verheißenen, bisher aber nicht eingelösten volks- und globalwirtschaftlichen Nutzen haben, wird der schon jetzt mit diesen Genmanipulationen radikal privatisiert, während die Lasten der Bevölkerung aufgebürdet werden. Politik, die nach einem gesellschaftlichen Diskurs Forschungziele zum Wohle der Allgemeinheit auszuwählen, zu finanzieren und zu fördern hätte, wird auf nachträgliches Reagieren auf der Basis einseitiger Information und in höchstem Zeitdruck beschränkt: Die globalen Spieler schicken nicht bloß ihre F&E-Einrichtungen auf den Weg zu einer profitträchtigen Innovation, sondern parallel ihre PR-Abteilung zur Entwicklung eines Akzeptanzbeschaffungskonzeptes[8] und die Rechtsabteilungen zur Entwicklung eines verwertungsfreundlichen Zulassungs- und Anwendungsrechts in verbraucherfreundlichen Formulierungen. Falls nötig, kann das als Betriebsgeheimnis der Öffentlichkeit und Politik so lange vorenthalten werden, bis ein Minimum an Verwertungsfähigkeit erlaubt, die Politik unter Entscheidungs- und Zeitdruck zu setzen. Sie greift dann bei den dringend erforderlichen gesetzlichen Rahmenregelungen gerne auf die Vorschläge der Fachleute und Experten zurück, um sich aus dem Zeit- und Entscheidungsdruck zu befreien - besonders unter dem Einfluß wahrnehmungssteuernder Akzeptanzbeschaffung. Da es bei einer weitgehend privatisierten Wissenschaft zugleich an freien Fachleuten und Experten mangelt oder den Letzten die Möglichkeit des Drittmittelentzuges und die Aussicht auf eigene profitable Patente anstelle von Ärger durch Risikoforschung gegen den privatwissenschaftlichen mainstream! - eine Schere in den Kopf implantiert wurde, fehlt es an kritischen wissenschaftlichen Gegenstimmen. Dieser, durch die Privatisierung und Profitorientierung der Forschung bedingte Mangel an kritischen Expertisen wird dann von den Verwertungsinteressierten als Beweis für die Gefahrlosigkeit der Innovation mißbraucht und von Politik, Justiz und Öffentlichkeit unter dem Einfluß wahrnehmungssteuernder Akzeptanzbeschaffung, die auf eine Massenpsychose abzielt, geglaubt[9]. So hat das Lobbying der globalen Forschungseigentümer auf der Basis eines überholten Wissenschafts- und Technikrechts, das noch die verfassungsrechtlich beabsichtigte freie Wissenschaft, d.h. den freien Diskurs freier Wissenschaftler unterstellte, auf obigem Wege ein sogenanntes zweckambivalentes europäisches und nationales Gentechnikrecht erreicht, in dem aber der Schutzzweck gegenüber dem Zweck der Anwendungs- und Verwertungsförderung eher ein Placebo geblieben ist: (1) Das geltende Gentechnikrecht der EU und der BRD läßt zu, sowohl die meisten Freisetzungen als auch die meisten Gentechnikanwendungen in der Lebensmittelproduktion zu verheimlichen: a. In der Kennzeichnungsdebatte wurde sichtbar, wie verbissen die Verwertungslobby darum kämpfte, den Einsatz von Genmanipulationen in der Lebensmittelproduktion verheimlichen zu können. Schließlich mußte nur gekennzeichnet werden, wenn die Genmanipulation im Endprodukt noch nachweisbar war. Die meisten Anwendungen von Genmanipulationen in der Lebensmittelproduktion konnten den Verbrauchern mit dieser Regelung verheimlicht werden. b. Bis Mitte Mai 2000 waren 77%[10] der Freisetzungen in der BRD heimlich[11] erfolgt: liegt eine Genehmigung für einen bestimmten Ort vor, können weitere Freisetzungen an beliebigen anderen Orten erfolgen, ohne die Öffentlichkeit dort oder benachbarte Landwirte darüber informieren zu müssen. Es genügt eine sogenannte Nachmeldung bei der Genehmigungsbehörde, dem Robert-Koch-Institut in Berlin. Dies war im Gentechnikgesetz der BRD vorbereitet und wurde durch die Entscheidung der EU-Kommission 94/730/EU ermöglicht, deren Anwendung in der BRD das OVG Berlin allerdings für unvereinbar mit EU-Recht, dem Gentechnikgesetz und dem Grundgesetz der BRD hält[12]. Dennoch wird auch gegenwärtig noch weit überwiegend heimlich freigesetzt[13]. c. Die neue EU-Freisetzungsrichtlinie hat daran nichts geändert, sondern versucht, Öffentlichkeit und Landwirte in der Nachbarschaft von Freisetzungen erneut mit einem Placebo ruhig zu stellen: alle Freisetzungen, auch kommerzieller Anbau, müssen in ein Register eingetragen werden, so daß jedermann erfahren kann, auf welchen Äckern GmOs wachsen. Hört sich gut an, nutzt aber nichts: der Zeitpunkt der Meldung ist nicht geregelt, so daß die Meldung auch erst nach der Ernte der GmOs erfolgen kann. Deshalb nutzt das Register benachbarten Landwirten nichts, wenn sie es bei ihrer Anbauplanung konsultieren um maximalen Abstand von GmO-Freisetzungen einhalten zu können, wozu eher die Freisetzer zu verpflichten wären. (2) Das Gentechnikrecht läßt außerdem zu, daß bei der Risikobewertung lediglich die Risiken des Genkonstrukts und des Empfängerorganismus vor der Genmanipulation ermittelt werden (sogen. Additives Risikomodell), nicht aber die möglichen Nebenwirkungen der Genmanipulation im Pflanzengenom und deren mögliche Interaktionen mit der Umwelt (sogen. synergetisches Risikomodell) z.B. mit Bodenmikroorganismen oder über Nahrungsketten mit Insekten, Vögeln und anderen Wildtieren. (3) Das Gentechnikrecht läßt weiterhin zu, daß das erschreckend hohe Ausmaß der Unkenntnis über Pflanzengenome, Insertionsorte, Anzahl der Insertionen und Bodenmikroorganismen in allen Fällen zwischen 95% und 100%! bei der Risikobewertung völlig unberücksichtigt bleibt[14], weil nur Wirkungszusammenhänge als Risiken zu berücksichtigen seien, für die es wissenschaftliche Beweise gebe, die aber gerade wegen der hohen Unkenntnis nicht möglich sind. Neben der Jagd nach Patenten und Marktanteilen führt auch das regelmäßig zu einer überstürzten Freisetzung: solange wegen enormer Unkenntnis Risikobeweise fehlen sind die Genehmigungsaussichten am höchsten, denn mit abnehmender Unkenntnis der Genome, der Insertionsorte, der Anzahl der Insertionen und der Bodenmikroorganismen steigt die Wahrscheinlichkeit, daß Risiken auch bewiesen werden können und die Genehmigung erschweren. Dies stiftet zur Unterlassung von Risikoforschung und hastig-blinder Anwendung geradezu an. Die Nichtberücksichtigung hoher Unkenntnis als Risiko an sich stellt den Schutzzweck des Gentechnikgesetzes auf den Kopf: statt Leben und Gesundheit von Menschen Tieren und Pflanzen und die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge zu schützen werden Risiken entgrenzt. Weil in der Privatisierung der Forschung kritische Wissenschaftler aussterben, Risikoforschung zur Erhaltung der genehmigungsförderlichen hohen Unkenntnis unterbleibt, dadurch Risikobeweise unmöglich bleiben, sind Bürger, die sich gegen Freisetzungsgenehmigungen wehren oder als Freisetzungsgeschädigte Schadenersatz durchsetzen wollen einer zwar tradierten, aber überholten und inzwischen völlig, paradoxen und obsoleten Beweislast ausgesetzt: sie sollen beweisen, was das Gentechnikrecht durch Anstiftung zur Erhaltung hoher Unkenntnis und die Privatisierung der Forschung durch Ausblutung freier und kritischer Forschung zu beweisen unmöglich machen. Die Produktbeispiele und die Beispiele aus der Rechtsentwicklung zeigen, daß von der Privatisierung von Wissenschaft, hier in der Genforschung, wohl eher politisch brisante Gefahren für die wirtschaftliche Existenz vieler und die Demokratie zu erwarten sind. Die Privatisierung der Wissenschaft und deren Folgen sind nur eine Facette der schleichenden Ablösung von Staaten durch globale Konzerne. Ihre zunehmenden Macht über ganze Gesellschaften und deren demokratisch gewählten Regierungen drückt sich in der Standortdebatte aus. Aber auch schon in den Identifikationen der Menschen: Nationalismus wird mehr und mehr von Konzernismus abgelöst z.B. im Sport, sichtbar in der Ablösung von Nationalflaggen und trikots durch Firmenflaggen und trikots. Darauf arbeiten die Konzerne auch hin: corporate identity soll persönliche Identität der Mitarbeiter auf gleiche Weise ersetzen, wie es das nationalistische Wir-Gefühl tut[15]. Und auch corporate communication versucht mit der Methode des perception management Unterschiede und Gegensätzen z.B. auch zwischen Individuum und Konzern, zwischen ich und wir, aufzulösen und damit eine Massenpsychose auszulösen, in der sich das Individuum in der Einheit mit dem Konzerne auflöst und sich als Lichtbringer und Welterlöser feiern läßt[16]. Globale Spieler, die zwar nicht mehr das Volk ohne Raum aber doch den Welthunger heraufbeschwören und sich . und morgen die ganze Welt summend schon als die neuen Über- und Herrenmenschen[17] fühlen? Es scheint notwendig, daß es Bewegungen wie attac und den NGOs gelingt, deren Machtergreifung zu verhindern. [1]
Datenbasis: [2]
Datenbasis: [3] Datenbasis ebd. - nach Minderung der Staatsaufwendungen um die Zahlungen an die Wirtschaft. [4] Wissenschaftsrat: Drittmittel und Grundmittel der Hochschulen 1993 bis 1998 S. 17 [5] ebd. Abbildung 1 [6] eigene Extrapolation nach den Daten des Wissenschaftsrates. [7] Gemittelt nach: BMBF Bundesbericht Forschung 2000 =
http://www.bmbf.de/veroef01/bufo2000/ S. 466 [8] s. den Beitrag Wahrnehmungssteuerung in der Gentechnikdebatte in diesem Buch. [9] s. den Beitrag Wahrnehmungssteuerung in der Gentechnikdebatte in diesem Buch. [10] Ermittelt nach den Daten des RKI, s. www.rki.de [12]
OVG Berlin 2 S 9.97, [13] nach der Erklärung des RKI, s. www.aktionsbuendnis.net/Themen/Klagen/pressovg.htm [15] Vgl. die Veröffentlichungen zu Corporate Identity, besonders von Roman Antonoff, z.B. die alljährlichen CI-Reporte und Antonoff, Roman: Die Identität des Unternehmens. Ein Wegbegleiter zur Corporate Identity. Blick durch die Wirtschaft Frankfurter Allgemeine Zeitung (Hrsg.) Pappeinband, 1.Aufl. 1987, 186 S [16] s. den Beitrag Wahrnehmungssteuerung in der Gentechnikdebatte in diesem Buch. [17] vgl. Peter Sloterdijks Vorstellung vom Gespräch unter Züchtern in Regeln für den Menschenpark.
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