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(1) Ausschluß von GmO in Pachtverträgen wirkt nicht auf allen bewirtschafteten Flächen des Pächters

Der Ausschluß in Pachtverträgen wirkt nicht für alle Flächen, die die Pächter der Stadt bewirtschaften. Er wirkt auch nicht auf benachbarte Flächen. Darauf wird von Pächtern regelmäßig verwiesen und der Sinn eines so partiellen Ausschlusses hinterfragt - angesichts erwiesener Übertragungen der Genmanipulation von Nachbarkulturen (Raps und Mais) mit einigem Recht: inzwischen bestätigt sogar Advanta, daß Genmanipulationen an Raps in über 4 km entfernte Rapskulturen übertragen werden (Friends of the Earth Press Release v. 18.7.2000).

Es genügt auf keinen Fall, daß Freisetzungen oder Versuchsanbau auf benachbarten Flächen von Freisetzern freiwillig aufgegeben werden. Dies ist nicht verläßlich und kann Scheineinlenken sein. Denn leider ermöglicht die gegenwärtig praktizierten rechtswidrigen Nachmeldungen (sogen. "vereinfachtes" Genehmigungsverfahren = 94/730/EG, rechtswidrig lt. OVG Berlin) eine genehmigte und angekündigte Freisetzung aufzugeben und für ein anderes Flurstück kurzfristig ohne Information der Öffentlichkeit nachzumelden. Und Bt-Mais von Novartis kann ohnehin ohne Information der Behörden und derÖffentlichkeit heimlich auf jeder Anbaufläche versuchsweise angebaut werden.

(Martha Merthens, Erika Bühler, Hermann Ritter, Gernot Hofmann)

Lösung/Ausblick

Diese Probleme behebt die Aktion "Faire Nachbarschaft" mit dem Angebot eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt/Gemeinde und den Pächtern/weiteren Landwirten.

Für eine lokal auszuhandelnde Gegenleistung der Kommune verzichten die Landwirte auf Freisetzungen und Anbau von genmanipulierten Pflanzen auch für die übrigen von Ihnen bewirtschafteten Flächen (lt. "gemeinsamem Antrag") und verpflichten sich, Bewirtschafter benachbarter Flächen für Nachbarschaftsverträge zu gewinnen, in denen diese ebenfalls verzichten und sich verpflichten, Bewirtschafter benachbarter Flächen zu gewinnen....usw (Schneeballsystem).

Als Gegenleistungen der Kommune sind längere oder kürzere Pachtzeiten, Abnahmeverträge zwischen kommunalen Küchen und Pächtern/anderen lokalen Landwirten und/oder Verkaufsförderungsmaßnahmen für lokale Vermarktung u.v.m. möglich - je nach Bedarf der Pächter und interessierter Landwirte.

 

(2) Formulierung des Antrags schließt auch gentechnisch hergestellte Tiermedikamente auf kommunalen Gütern aus:

Die [Stadt / Gemeinde ...] soll keine gentechnisch veränderten Organismen oder daraus hergestellte Produkte (zum Beispiel Futtermittel) auf städtischen/ gemeindlichen Gütern verwenden.

Bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei Verlängerung bestehender Pachtverträge sollen Pächter(innen) vertraglich verpflichtet werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.

(Hartmut Meyer)

Dsikussionsbedarf:

soll das so bleiben, da Pachtverträge davon nicht betroffen sind? Oder erstezen durch: "oder Produkte, die GmOs enthalten (z.B. Futtermittel)"