(1) Ausschluß von GmO in Pachtverträgen wirkt
nicht auf allen bewirtschafteten Flächen des Pächters
Der Ausschluß in Pachtverträgen wirkt nicht für alle Flächen, die
die Pächter der Stadt bewirtschaften. Er wirkt auch nicht auf benachbarte Flächen.
Darauf wird von Pächtern regelmäßig verwiesen und der Sinn eines so partiellen
Ausschlusses hinterfragt - angesichts erwiesener Übertragungen der Genmanipulation von
Nachbarkulturen (Raps und Mais) mit einigem Recht: inzwischen bestätigt sogar Advanta,
daß Genmanipulationen an Raps in über 4 km entfernte Rapskulturen übertragen werden
(Friends of the Earth Press Release v. 18.7.2000).
Es genügt auf keinen Fall, daß Freisetzungen oder Versuchsanbau auf
benachbarten Flächen von Freisetzern freiwillig aufgegeben werden. Dies ist nicht
verläßlich und kann Scheineinlenken sein. Denn leider ermöglicht die gegenwärtig
praktizierten rechtswidrigen Nachmeldungen (sogen. "vereinfachtes"
Genehmigungsverfahren = 94/730/EG, rechtswidrig
lt. OVG Berlin) eine genehmigte und angekündigte Freisetzung aufzugeben und für ein
anderes Flurstück kurzfristig ohne Information der Öffentlichkeit nachzumelden. Und
Bt-Mais von Novartis kann ohnehin ohne Information der Behörden und derÖffentlichkeit
heimlich auf jeder Anbaufläche versuchsweise angebaut werden.
(Martha Merthens, Erika Bühler, Hermann Ritter, Gernot Hofmann)
Lösung/Ausblick
Diese Probleme behebt die Aktion "Faire Nachbarschaft" mit
dem Angebot eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt/Gemeinde und den
Pächtern/weiteren Landwirten.
Für eine lokal auszuhandelnde Gegenleistung der Kommune verzichten die
Landwirte auf Freisetzungen und Anbau von genmanipulierten Pflanzen auch für die übrigen
von Ihnen bewirtschafteten Flächen (lt. "gemeinsamem Antrag") und verpflichten
sich, Bewirtschafter benachbarter Flächen für Nachbarschaftsverträge zu gewinnen, in
denen diese ebenfalls verzichten und sich verpflichten, Bewirtschafter benachbarter
Flächen zu gewinnen....usw (Schneeballsystem).
Als Gegenleistungen der Kommune sind längere oder kürzere
Pachtzeiten, Abnahmeverträge zwischen kommunalen Küchen und Pächtern/anderen lokalen
Landwirten und/oder Verkaufsförderungsmaßnahmen für lokale Vermarktung u.v.m. möglich
- je nach Bedarf der Pächter und interessierter Landwirte.
Die [Stadt / Gemeinde ...] soll keine gentechnisch veränderten
Organismen oder daraus hergestellte Produkte (zum Beispiel
Futtermittel) auf städtischen/ gemeindlichen Gütern
verwenden.
Bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei
Verlängerung bestehender Pachtverträge sollen Pächter(innen) vertraglich verpflichtet
werden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.