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speziell für den
Ausschluß genmanipulierter Pflanzen auf kommunalen Flächen
Vorbemerkung Das Gefühl, für die Debatte um Gentechnik nicht sattelfest genug zu sein, wird von den Befürwortern oft taktisch mißbraucht: sie räumen scheinbar solidarisch auch ihre Inkompetenz ein, verweisen dann auf die Prüfung durch die Experten der ZKBS und des RKI und und versuchen damit die Debatte abzuwürgen. Solche oder ähnliche Erfahrungen und das Gefühl, für die Debatte mit dem Gemeinderat nicht sattelfest genug zu sein, sollten nicht dazu führen, den Antrag "Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen" nicht zu stellen. Denn es bedarf nicht höchster Sach-Kompetenz, um zu erkennen, daß gerade bei Mangel an Kenntnis und Kompetenz nicht blind vertrauende Draufgängerei sondern eigene Vorsicht, nicht der blinde Sprung ins unbekannte ökologische und wirtschaftliche Risiko sondern nachdenkliches Einhalten auf der sicheren Seite der klügere und weisere Weg ist. Sowohl die Rechtsvorschriften als auch der "Stand der Wissenschaft" sind auf dem Gebiet der Freisetzungen genmanipulierter Pflanzen sowohl extrem unklar als auch extrem in Bewegung. Zudem wurden Träger öffentlichen Vertrauens, die der Bevölkerung bei der Orientierung in diesem wuchernden Dachungel helfen sollten, z.B.Leiter von Forschungseinrichtungen, Philosophieprofessoren, Journalisten, Politiker und sogar Kirchen Opfer gezielter Instrumentalisierungsattacken der Gentechnik-Konzerne, die als Teil eines Akzeptanzbeschaffungskonzepts im Auftrage von EuropaBio von Burson Marsteller erarbeitet und durchgeführt wurden. Ihre Verlautbarungen zur Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln sind dehalb inzwischen oft widersprüchlich und deutlich interessenverzerrt. Z.B. betont der "Deutsche Umweltrat" zwar in seinem Gutachten, daß bei genmanipulierten Pflanzen "keine allgemeingültigen Aussagen über Risiken .... abgeleitet werden können", scheut aber gleich darauf keineswegs die äußerst allgemeine Aussage, daß er "insgesamt die -- ohne Zweifel vorhandenen -- Risiken der Gentechnik, die mit einer breiten Einführung in der Landwirtschaft verbunden sind, für tragbar" hält. Wessen Interessen nutzt diese - nach eigenem Bekunden nicht zulässige - allgemeine Aussage? Das alles zu beobachten, zu durchschauen und zu bewerten überfordert die Möglichkeiten besonders kleiner und mittlerer Gemeinden - überhaupt aller Menschen, die sich nicht ausschließlich damit befassen können. Aber die Entscheidung, ob eine Gemeinde auf ihren Flächen genmanipulierte Pflanzen zulassen will oder nicht, kann ihr dennoch täglich überraschend abverlangt werden, wenn z.B. eine Freisetzung auf ihren verpachteten Flächen nachgemeldet wird. Dann stehen Gemeinden unvorbereitet und unter höchstem Zeitdruck vor der Frage, ob sie mit Ihren landwirtschaftlichen Flächen blind ins unbekannte ökologische und wirtschaftliche Risiko springen oder sich Zeit für die Beobachtung der weiteren Entwicklung lassen sollen. Schon deshalb ist es Bürgerpflicht, den Antrag zu stellen, um die Debatte in der Gemeinde noch früh genug einzuleiten. Es kommt also nicht darauf an, "fehlerfrei" das Für und Wider von Freisetzungen darzulegen und entscheidbar zu machen. Daß Freisetzungen schon verantwortbar seien, versuchen die Interessenten an Freisetzungen uns nur weiszumachen, damit wir im Gefühl unserer Inkompetenz von ihrer Kompetenz in Ehrfurcht verstummen. Die hohe Unkenntnis über Genome und Bodenorganismen (s.u. Kenntnisdefizite) zeigt aber - daß sie ausreichende Kompetenz nur vortäuschen. Es kommt also vielmehr darauf an, in berechtigter und z.Zt. unüberwindbarer Inkompetenz Entwicklungstendenzen aufzuzeigen, die gerade wegen der Unmöglichkeit, die Risiken auzuloten und die schnellen Veränderungen der Rechtsvorschriften und des "Standes der Wissenschaft" zu beobachten, das Einhalten auf der sicheren Seite ratsam erscheinen lassen, wenn die Gemeinde nicht unbeabsichtigt in wirtschaftliche Verluste stolpern soll. Dabei sollen die folgenden Argumente helfen. Über die Links (im Text blau + unterstrichen) sind vertiefende Informationen, Kommentare und Quellen verfügbar, die nur bei Interesse herangezogen werden müssen. gentechnikspezifische Argumente Kenntnisdefizite - als Analphabet Texte verbessern? In der Regel ist der vollständige "Text" der Erbinformation (das Genom) bei Pflanzen und Tieren zu über 95% unbekannt (so z.B. auch bei Mais). In der Regel ist nicht einmal bekannt, wieviele "Zeichen" (DNA) und "Worte" (Gene) ein solcher "Text" umfaßt: erst Anfang 2000 wurde die Größe des menschlichen Genoms um 40% von 100.000 auf 140.000 Gene korrigiert. Fast vollständig unbekannt ist, was der "Text" (das Genom) "bedeutet": wenn von maximal 5% der "Worte" (Gene) die "Zeichen" (DNA) bekannt sind, so sind damit aber nicht schon die "Worte" verstanden! Gentechniker wissen über den Gegenstand, den sie manipulieren, so viel wie der Leser eines Textes in einer ihm unbekannten Sprache: wenn auch Buchstaben unterscheiden und Wortgrenzen erkannt werden können, so erschließt sich dadurch noch lange nicht die Bedeutung des Wortes und schon gar nicht der Sinn des Textes. Genmanipulationen entsprechen also exakt dem Versuch eines Analphabeten, einen Text durch Veränderungen zu verbessern. So sind dann auch die Ergebnisse: Unerwartete Folgen Unerwartete Folgen sind bei so blinden Manipulationen zwangsläufig: Petunien und Soja verloren ihre Widerstandsfähigkeit gegen Hitze, Nässe und Kälte, Pappeln blühten zur Unzeit (schon nach 3 Jahren statt nach 7 und im Winter) und wurden - wie auch Kartoffeln und Tomaten - zwergwüchsig, Ackerschmalwand (Arabidopsis thaliana) kreuzte 20mal häufiger aus als ohne Manipulation. Das sind nur die unerwarteten - und bisher nicht verstandenen - Folgen, von denen die Öffentlichkeit erfahren hat. Tatsache ist auch, daß bei der Regeneration von Pflanzenzellen in Zellkulturen die Mißbildungsrate nach solchen blinden Manipulationen des Genoms ("Textes") um 50% steigt (von ca. 30% auf 45%). Fast die Hälfte der Pflanzen ist also nach Genmanipulationen mißgebildet! Die verschwinden aber auf dem Müll (im Autoklaven), bevor dies im Gewächshaus sichtbar würde. Solche unerwarteten Folgen können auch auftreten, ohne daß sie sichtbar werden: Stoffwechselveränderungen und Veränderungen der Inhaltsstoffe (durch Transpositionen und Kontexteffekte) können nicht ausgeschlossen werden. Untersuchungsdefizite - durch Wegsehen untersucht? Die Behörde, die Freisetzungsversuche genehmigt - das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin, bestreitet regelmäßig, daß solche verborgenen Veränderungen ein hohes Risiko seien, und zwar regelmäßig mit dem Hinweis, daß "aus Versuchen in Klimakammern und Gewächshausern keine Hinweise dafür vorlägen". Das RKI suggeriert mit dieser Formulierung, daß geeignete systematische und wissenschaftliche Untersuchungen in Klimakammern und Gewächshäusern durchgeführt worden seien. Auf Nachfrage mußte es jedoch einräumen, daß keine Untersuchungen auf verborgene Veränderungen durchgeführt worden sind; lediglich seien den Mitarbeitern des Antragstellers (der Gentechnik-Konzerne) keine Anzeichen für verborgene Veränderungen aufgefallen, als sie prüften, ob die Pflanze Spritzungen mit dem Pflanzenvernichtungsmittel Basta überlebt und ansonsten die vom Züchter beabsichtigten Eigenschaften hat (normale Gestalt, Ertrag u.ä.). Die Risikodebatte hat außerdem dazu geführt, daß bei der Risikobewertung nur solche Risiken berücksichtigt werden, für die es bereits anerkannte wissenschaftliche Hinweise gibt. Alle anderen Risiken, z.B. die Risiken aus hoher Unkenntnis oder unerkannten verborgenen Veränderungen, werden als "unplausibel" oder "spekulative Risiken" abqualifiziert und bei der Risikobewertung nicht berücksichtigt. Inzwischen mehren sich wissenschaftliche Befunde, die bisher bestrittene Risiken bestätigen (s.o. unerwartete Folgen): zuletzt die Übertragung von Genmanipulationen an Raps in die Erbinformation von Darmbakterien der Bienen (horizontaler Gentransfer). Dieser Risikoweg wurde bisher bestritten und ist in keiner der bisherigen Risikobewertungen von genmanipuliertem Raps durch die ZKBS berücksichtigt. Vor Freisetzungen wird also bisher nicht systematisch und wissenschaftlich untersucht, welche Folgen die blinden Veränderungen insgesamt an einem nicht entzifferten und unbegriffenen "Text" vor allem bei sogenannten "Nichtzielorganismen" wie Bakterien in Insektendärmen und anderswo haben. Das ist verantwortungslos. Diese Sachlage zeigt deutlich, daß die Erforschung der Risiken von Genmanipulation von Pflanzen, die auch in Klimakammern und Gewächshäusern möglich wäre, noch keinen Stand erreicht hat, der die Frage, ob schon Freisetzungen oder noch nicht, entscheidbar und den Schritt ins Freiland verantwortbar machen würde. Wenn es anders wäre, wäre das beabsichtigte Moratorium nicht nötig, während dem bisher unterlassene Sicherheitsforschung nachgeholt werden soll. Problemenlösungsdefizite - nützlich durch Problemverschiebung? Welche Probleme werden bearbeitet? In 77% der Freisetzungen in der BRD wurde und wird nur die Widerstandfähigkeit von Nutzpflanzen gegen Pflanzenvernichtungsmittel erprobt (Herbizidresistenz). Beim Versuchsanbau auf größeren Flächen werden in der BRD zu über 90% die Widerstandsfähigkeit gegen den Maiszünsler (Bt-Mais von Novartis - Insektenresistenz 90%) und im Übrigent (Rest zu fast 100%) gegen Pflanzenvernichtungsmittel (Raps von PGS) getestet. Eigenschaften wie Widerstandsfähigkeiten gegen Streß, Pilz, Bakterien und Viren kommen bei Freisetzungen zusammen (!!) gerade mal auf 6% - und im Versuchsanbau nicht vor! Gerade diese Eigenschaften werden aber zur Rechtfertigung der Gentechnik immer in den Vordergrund geschoben. Die meisten Pflanzenkrankheiten, die mit solchen genmanipulierten Widerstandsfähigkeiten gegen Streß, Pilze, Bakterien und Viren überwunden werden sollen, haben ihre Ursache aber darin, daß die Pflanzen an ungeeigneten Standorten, in Monokulturen und zu engen Fruchtfolgen angebaut werden - in der BRD und der EU zur Steigerung ohnehin vorhandener Überschüsse. Die Genmanipulation erscheint hier als ein Versuch, die Irrwege der Landwirtschaft abzumildern, statt sie zu vermeiden. Die Realität der Freisetzungen am 18.5.2000 zeigt gegenwärtig immer noch: Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt nicht auf den Problemen, deren angebliche Lösung zur Rechtfertigung der Gentechnik so gerne in den Vordergrund geschoben wird. An den weit überwiegend freigesetzten Genmanipulationen sind neben den Risiken verborgener Veränderungen auch der fragwürdige bis fehlende Nutzen sowie weitere Risiken bemerkenswert: Widerstandsfähigkeit gegen Pflanzenvernichtungsmittel (Herbizidresistenz): Raps überträgt seine Genmanipulation im Umkreis von mehr als 4 km in anderen Rapsanbau, verwilderte Rapspopulationen, auf verwandte Nutzpflanzen und Wildkräuter (z.B. Kohl, Ackersenf, Radieschen, Rübsen oder Hederich) . Außerdem verwildert auch er durch Verschleppung (Gutachten Ökoinstitut). Einmal freigesetzt, pflanzt sich die Genmanipulation, hier die die Widerstandfähigkeit gegen Pflanzenvernichtungsmittel wie Basta/Lberty von Aventis (alias Agrevo alias Hoechst/Schering) und Roundup von Monsanto, besonders über verwilderte Populationen und verwandte Wildkräuter weiter fort und ist nicht mehr rückholbar. Treten diese dann wieder in Kulturen herbizidresistenter Nutzpflanzen auf, ist deren Herbizidresistenz nutzlos, weil nicht nur die Nutzpflanze, sondern auch das "Unkraut" das Pflanzenvernichtungsmittel überlebt. Sogar die Hersteller räumen ein, daß spätestens nach fünf Jahren ein anderes Pflanzenvernichtungsmittel und eine andere Widerstandsfähigkeit der Nutzpflanzen eingesetzt werden und zuvor gefunden worden sein muß!! Dann aber wiederholt sich das gleiche Problem. Herbizidresistenz ist schon deswegen wohl ihr eigenes Eigentor. Das kann auch in der Financial Times nachgelesen werden. Geworben wird für die Herbizidresistenz auch mit der angeblichen Umweltfreundlichkeit des pflanzenvernichtungsmittels. Mit diesem Argument wurde freilich auch bei anderen Agro-Chemikalien solange geworben, bis die umwelt- und gesundheitsschädlichen Effekte nicht mehr zu leugnen waren und Verbote oder zumindest Anwendungsbeschränkungen verfügt wurden. Diese Entwicklung zeichnet sich auch für die neuen, angeblich umweltfreundlichen Pflanzenvernichtungsmittel "Liberty" (alias Basta) und "Round up" ab: 1. Die Wirkstoffe dieser Pflanzenvernichtungsmittel werden bereits
in Gewässern nachgewiesen. Außerdem machen sich bestimmte Unkräuter (beispielsweise Hundspetersilie) auf den behandelten Flächen besonders breit. Widerstandsfähigkeit gegen Schadinsekten (Insektenresistenz) Die Resistenz des Mais gegen den Maiszünsler (ein Insekt, das den Mais schädigt) wurde durch eine Genmanipulation hergestellt, die den Mais befähigt, das Gift eines Bakteriums (Bazillus thuringiensis - Bt) zu produzieren (Bt-Mais). Dieses Bakterium verursacht bei Insekten eine meist tödliche Krankheit durch die Zerstörung der Darmwände. Es wird bisher sehr erfolgreich im biologischen Landbau kleinflächig und für eine kurze Zeit des Jahres eingesetzt, nämlich dann, wenn die Larven der Schadinsekten schlüpfen. Deshalb behauptet der Hersteller des Bt-Mais, der Schweizer Multi Novartis, Bt-Mais sei umweltfreundlich und erspare den Einsatz von Insektenvernichtungsmittel. Das trifft nicht zu! Denn genmanipulierter Bt-Mais soll würde massenhaft und großflächig angebaut werden und das Bt-Gift nicht kurzzeitig produzieren, sondern solange er auf dem Acker ist - also erheblich länger: von der Aussat bis zum Verrotten seiner Reste im Boden. Dies erhöht die Gefahr, daß Mais-Zünsler mit Bt-Resistenz selektiert und andere sich an die "Dauererkrankung" anpassen, also eine Bt-Resistenz entwickeln - so daß die Insektenresistenz des Mais bald nichts mehr nutzt. In den USA ergaben sich dafür erste Anzeichen. Dies räumt sogar Novartis ein sowie Wissenschaftler, die an deutschen Universitäten mit Steuermitteln im Interesse von Novartis forschen. Zur Lösung dieses Problems empfehlen sie "modernes Resistenz-Management": Neben dem insektenresistenten Mais solle immer auch nichtresistenter Mais angebaut werden, damit sich dort nicht-Bt-resistente Insekten vermehren und mit schon bt-Resistenten kreuzen, damit die Bt-Resistenz immer durchbrochen werde. Schädlinge züchten, die bekämpft werden sollen? Ein intelligenter Gedanke? Und wenn umgekehrt die Bt-resistenten Insekten die Bt-Resistenz weitergeben? Auch Insektenresistenz ist wohl eher ihr eigenes Eigentor. Daß dennoch großflächiger Anbau erlaubt werden soll, um mit steuerfinanziertem Monitoring Wege erforschen zu können, wie diesem eher "dummen" und riskanten Produkt sein Eigentor erspart werden kann (s. das Monitoring-Projekt der TH Aachen) , ist ein Skandal. Aus Laborversuchen gibt es außerdem Hinweise, daß natürliche Feinde der bekämppften Schadinsekten, nämlich "Nützlinge" wie Florfliege und Marienkäfer über ihre Nahrungskette von gentechnisch hergestellten insektenresistenten Pflanzen bedroht sein könnten. Dann könnten auch Landwirte, die genmanipulierte Pflanzen ablehnen, von ihnen abhängig werden, weil nützliche Insekten aussterben oder ihre Bestände stark vermindert werden. Das wird zwar die Nachfrage genmanipulierter, insektenresistenter Pflanzen steigern und sie weiter verbreiten - was ihre Hersteller erfreuen wird, aber auch die Gefahr der (Bt-)Resistenzbildung bei den Schadinsekten. Dann droht Rückkehr zum verstärkten Einsatz chemischer Insektizide - auch das freut die Hersteller genmanipulierter Pflanzen, die zugleich Chemie-Giganten sind!! Dies wäre eine Verschäfung des Problems, das mit der Genmanipulation gelöst werden sollte. Ein intelligentes Konzept? Oder wieder ein äußerst dummes Eigentor? Sicher: nicht für die Gentech- alias Chemiekonzerne, die mehr Chemie verkaufen können, sind Nutzinsekten erst einmal ausgerottet. Zu Auswirkungen von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen auf Insektenpopulationen schlägt ein Wissenschaftler der Universität Göttingen, Prof. Dr. S. Vidal, ein Monitoring-Projekt vor. In seiner Antwort auf seine Titel-Frage, "Warum und was muß untersucht werden?", mutiert die Sensibilität der Bevölkerung gegenüber Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln, die nach zahllosen Lebensmittel- und Umweltskandalen mehr als berechtigt ist, sehr verräterisch zu unberechtigten Vobehalten, die mit dem Monitoring-Projekt überwunden werden sollen. Dazu soll es sich auf Untersuchungen "anhand begründeter Hypothesen" beschränken. Oder anders gesagt: die sogenannten "unplausiblen" (Deutscher Umweltrat) oder "spekulativen" Risiken (WZB-TA-Verfahren) - mit anderen Worten: Risiken, die zwar nach menschlichem Ermessen denkbar sind, für die es aber noch keine empirisch belegten Anhaltspunkte gibt - sollen nicht untersucht werden. Sollen die angeblich unberechtigten "Vorbehalte" der Bevölkerung durch ein Monitoring überwunden werden, das wieder einmal durch Wegschauen "untersucht"? Wieso verhalten sich Gentechnik-Interessenten und angeblich "unabhängige" Wissenschaftler wie jener Besoffene, der seinen verlorenen Schlüssel nicht dort sucht, wo er ihn verloren haben könnte, sondern unter einer Laterne, weil er dort besser sehen kann? Widerstandsfähigkeit gegen Bakterienbekämpfungsmittel (Antibiotikaresistenz) Die bisherige Technik der Genmanipulation bringt es mit sich, daß herbizid- und insektenresistente GmOs auch ein Antibiotikaresistenzgen enthalten. Es ist inzwischen unumstritten und wird auch vom RKI empfohlen, auf Antibiotikaresistenzgene als Markergene zu verzichten. Dies ist aber bei den derzeit verfügbaren GmOs nocht nicht der Fall. Aus einem Versuch mit Bienen gibt es erste Hinweise, daß Genmanipulationen über Pollen von genmanipuliertem Raps ins Erbgut von Darmbakterien der Bienen übertragen werden. Was, wenn nicht nur das eingefügte Gen, sondern auch verborgene genetische Veränderungen des Raps und zugleich das eigefügte Antibiotikaresistenzgen übertragen werden? Für angeblich "moderne Lösungen", die sich aber als Eigentore erweisen, die Probleme nicht lösen, sondern verschärfen, sollen zusätzliche Risiken in Kauf genommen werden? Auch wirtschaftlich keine Lösung! Rentabilitätsdefizite - Gewinnsteigerung durch Mehrkosten? Herbizid- und Insektenresistenzen haben den Landwirten in USA und Kanada bei großflächigem Anbau im Durchschnitt keinen wirtschaftlichen Nutzen gebracht. Aus einer Studie des US Departments of Agriculture (USDA) ergibt sich, daß im Durchschnitt weder Spritzmittel eingespart, Erträge gesteigert und Ertragssicherheit erreicht erzielt werden konnten. Auch eine zweijährige Untersuchung der Universität von Nebraska ermittelte für Soja, daß genmanipulierte Pflanzen zu 6-11% geringeren Erträgen (Gewinnen) führen als Herkömmliche. Eine Untersuchung der Firma Basler + Partner im Auftrage des WWF ergab, daß Gentechnik in der Landwirtschaft nicht zu Vorteilen für die Landwirte, aber zu Mehrkosten führe, und zwar selbst bei denen, die sie gar nicht einsetzen (Kosten für Kontaminationsprävention). Genmanipulationen in der Landwirtschaft sind deshalb erkennbar kein Beitrag zur Verbesserung der schlechten Einkommenssituation der Landwirte, besonders der Familienbetriebe. Im Gegenteil: da sie aus Absatzgründen immer auf Großbetriebe zugeschnitten sein werden, würden sie, selbst wenn sie Vorteile brächten, das Problem des Verdrängungswettbewerbs, des "Wachse oder Weiche" in der Landwirtschaft nicht lösen, sondern nur Verschärfen. Beschäftigungsdefizite - Schaffung von Arbeitsplätzen durch Stellenabbau? Auch in anderen Bereichen der Lebensmittelproduktion löst der Einsatz von Genmanipulationen in der Landwirtschaft keine drängenden Probleme: Eine Umfrage unter Managern der Gentechnikkonzerne durch die Prognos AG ergab, das selbst sie vom Einsatz der Gentechnik in der Lebensmittelproduktion (einschließlich der gentechnischen Herstellung von Enzymen und zusatzstoffen) keinerlei zusätzliche Arbeitsplätze erwarten. Prognos betont dazu, daß das Ergebnis der Studie eventuellen Stellenabbau durch den Einsatz der Gentechnik nicht berücksichtige. Es gibt also auch keinen Grund, Freisetzungen und Anbau genmanipulierter Pflanzen zu befürworten, weil dadurch in anderen Wirtschaftsbereichen Arbeitsplätze geschaffen würden. Fazit Unkenntnis und, daraus folgend, die sich mehr und mehr konkretisierende Wahrscheinlichkeit und unerwarteter und unerwünschter Folgen, die verschwiegenen Mißbildungsraten in genmanipulierten Zellkulturen, das vertuschte Ausmaß der Unterlassung von Risikountersuchungen und die Zahl der schon eigetretenen unerwarteten Folgen sind zu hoch, um bei fehlendem Nutzen für Landwirte und Verbraucher die Freisetzung von Genmanipulationen verantworten zu können, die keinerlei Probleme lösen, sondern erkennbar Neue schaffen. Schon gar nicht kann verantwortet werden, daß ahnungslose Nachbarn solcher sinnlosen Freisetzungen wirtschaftlich geschädigt werden. aktionsspezifische Argumente Legitimitätsdefizite - Zum Schaden der Nachbarn heimlich auf den Acker? Dennoch werden diese blinden und unnützen Genmanipulationen heimlich, teilweise auch rechtsbrüchig oder sogar strafbar, massenhaft versuchsweise freigesetzt und angebaut. Dabei wird die wirtschaftliche Schädigung ahnungsloser benachbarter Landwirte billigend in Kauf genommen: selbst bei Mais wurden 1997 in Südbaden Übertragungen der Genmanipulationen in benachnarte Kulturen nachgewiesen. Deshalb nahmen die Raiffeisen-Genossenschaften und der Landhandel bei der Anlieferung der Maisernten Proben und ließen sich durch Unterschrift zusichern, das sie keine Genmanipulationen enthalten. Das aber konnte kein Landwirt sicher wissen. Jeder lief deshalb in Gefahr, Erlöseinbußen bis zu 25% bei seiner eigenen Ernte zu erleiden. Und noch schlimmer: jedem drohten existenvernichtende Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe, wenn er ahnungslos Gentechnikfreiheit versichert hatte, seine verseuchte Ernte im Lager der Abnehmer aber die Ernte aller Landwirte der Region verseuchte. Weil die wirtschaftliche Schädigung benachbarter Landwirte billigend in Kauf genommen wird sind Freisetzungen und Anbau genmanipulierter Pflanzen verwerflich (und nicht bloß unverantwortbar riskant) - erst recht heimliche Freisetzungen und heimlicher Anbau, weil die Heimlichkeit benachbarten Landwirten neben Erlöseinbußen auch die Gefahr existenzvernichtender Schadenersatzforderungen aufbürdet. Und nun drohen ihnen auch noch Vermarktungsverbote, z.B. für ihren Raps wenn in der Nähe genmanipulierter Raps heimlich freigesetzt wurde. Damit soll verhindert werden, daß sie ahnungslos genmanipulierte Rapskörner in Verkehr bringen, die durch Einkreuzung auf ihrem Acker wuchsen, ohne daß sie das wissen konnten. An dieser haarsträubenden Schädigung ahnungsloser Landwirte darf sich die Gemeinde nicht dadurch beteiligen, daß sie den Anbau von GmOs, sei es als Freisetzung , Versuchsanbau oder auf andere Weise zuläßt! Und schon aus ethisch-moralischen Gründen darf sie verantwortungsloses, lichtscheues und verwerfliches, teilweise sogar rechtsbrüchiges und strafbares Handeln ohne erkennbaren Nutzen, das wirtschaftliche Schäden benachbarter Landwirte billigend in Kauf nimmt, auf ihren Flächen nicht dulden, weil sie dem Wohle aller ihrer Bürger und nicht den Interessen Einzelner und ferner Großkonzerne verpflichtet ist. Anderenfalls könnten die Verantwortlichen Ansehensverluste in der Gemeinde erleiden. Legalitätsdefizite - Gefahren für die Gemeinde Solches Verhalten darf die Gemeinde auf ihren Flächen auch dann nicht dulden, wenn die ferne rotgrüne Bundesregierung bisher nichts dagegen unternimmt. Denn immerhin hat das OVG Berlin das sogenannte "vereinfachten" EU-Genehmigungsverfahren (94/730/EG), das Heimlichkeit bei Freisetzungen durch Nachmeldungen erst ermöglicht (bisher bei 76% aller Freisetzungen), als rechtbrüchig bezeichnet (OVG Berlin)! Deshalb wurde das grün besetzte BMG vor fast zwei Jahren durch eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Genehmigungsbehörde, das Robert-Koch-Institut (RKI), aufgefordert, die rechtsbrüchige Genehmigung von nachgemeldeten heimlichen Freisetzungen zu unterbinden. Ein Entscheidung steht immer noch aus. Auch die notwendigkeit von Vermarktungsverboten enthüllt ein Legalitätsdefizit: denn nicht der Landwirt, der seine Ernte vermarktet, weil er weder von der Freisetzung in seiner Nähe noch von der Kontamination seiner Ernte weiß und wissen kann, verursacht eine Inverkehrbringung ohne Genehmigung, sondern die Freisetzungsgenehmigung, die erlaubt, den Nachbarn die Freisetzung zu verheimlichen. Dadurch verstößt nicht der Landwirt gegen das Gentechnikgesetz (§§ 14 Abs. 1 Ziff. 1, 38 Abs. 1 Ziff 7), sondern die Freisetzungsgenehmigung: sie ist deswegen anfechtbar. Auch zunehmende Erfahrungen und Hinweise aus wissenschaftlichen Versuchen entziehen nachgemeldeten heimlichen Freisetzungen zunehmend Legalität: Nachmeldungen würden, wenn sie rechtmäßig wären, voraussetzen, daß die Ihnen zugrundeliegende Risikobewertung noch zutrifft. Werden neue Erkenntnisse über Risiken gewonnen, die die bisherige Risikobewertungen nicht berücksichtigen, sind Nachmeldungen heimlicher Freisetzungen nicht mehr zulässig. Dies steht gegenwärtig bevor: Ein neuer Befund an der Universität Jena ist nur deswegen noch nicht das Aus für Nachmeldungen heimlicher Freisetzungen, weil er noch nicht in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht ist. Ein Versuch mit GenRaps und Bienen ergab erstmals Hinweise auf die Übertragung der Genmanipulation am Raps in das Erbgut von Bakterien im Bienendarm (horizontaler Gentransfer). Das wurde bisher für so unwahrscheinlich gehalten, daß es in den Risikobewertungen nicht berücksichtigt wurde. Gegenwärtig ist es schwierig, über die Zulässigkeit von nachgemeldeten Freisetzungen auf dem Laufenden zu bleiben. Die Gemeinde sollte schon deshalb auf der sicheren Seite bleiben und ausschließen, daß benachbarte Landwirte, deren Kulturen von gemeindeeigenen Flächen aus verseucht wurden, Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend machen können, weil die Gemeinde rechtswidrige Freisetzungen genmanipulierter Pflanzen auf ihren Flächen durch Ablehnung des Antrages "Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen" ausdrücklich erlaubt und gefördert hat. Drohende Bodenwertverluste Im Interesse ihrer Bürger hat sie außerdem für die Werterhaltung kommunaler Flächen zu sorgen. Denn Bodenwertverluste drohen nicht erst dadurch, daß verborgene Veränderungen durch blinde Genmanipulationen an pflanzen den Boden tatsächlich schädigen. Es genügt schon, daß die Bevölkerung blinde Genmanipulationen in der Nahrung und verantwortungsloses, lichtscheues und verwerfliches, teilweise sogar rechtsbrüchiges und strafbares Handeln, das sie durchsetzen soll, immer mehr ablehnt. Dies wird bei der steigenden Zahl von Lebensmittelskandalen, die von Verantwortlichen wie von Politikern immer wieder im Interesse des Umsatzes verharmlost werden, immer wahrscheinlicher. Wenn genmanipulierten landwirtschaftlichen Erzeugnissen jeder Markt wegbricht und niemand weiß, welche verborgenen Folgen blinde Genmanipulationen hatten und ob Bodenschädigungen eingetreten sind oder nicht, werden Flächen gemieden werden, auf denen versuchsweise freigesetzt oder angebaut wurde, um jeder Gefahr von Mindererlösen für die Ernte aus dem Wege zu gehen. Dann sinkt deren Boden- und Pachtwert. Besonders dieses Risiko, daß die Bewertung der Risiken von Genmanipulationen durch die Bevölkerung immer negativer wird (Änderungsrisiko), veranlaßte die Deutsche Bank im Juni 1999, vor dem Wertverlust von Aktion der Gentechnik-Konzerne zu warnen. Gegen alle Risikoverneinungen der zuständigen Behörden lehnt die Versicherungswirtschaft aus dem gleichen Grunde (zu hohes Änderungsrisiko) die Versicherung der Gentechnik-Risiken ab. Aber auch die Freisetzer und Produzenten von genamnipulierten Pflanzen wehren sich vehement gegen Versicherungspflicht und unbegrenzte Haftung. Dies ist mit ihren Ungefährlichkeitbeteuerungen nicht mehr zu vereinbaren. Rückzüge Bei Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittel ist die Ablehung europaweit so hoch, daß von Marktchancen kaum noch die Rede sein kann (Eurobarometer 2000). Dshalb listen Lebensmittelhandelskonzerne inzwischen weltweit - auch in den USA - Produkte aus, bei deren Herstellung Gentechnik angewendet wurde. Seit 1998 ruft selbst der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV = Bauernverband in Baden) gemeinsam mit den Abnehmern der Landwirte, der Raiffeisen-Zentralgenossenschaft in Karlsruhe und (seit 1999) dem Verband der agrargewerblichen Wirtschaft in Stuttgart (VdaW = Verband des Landhandels) auf, keinen genmanipulierten Mais freizusetzen oder anzubauen, auch dann nicht, wenn das Saatgut für Versuchsanbau geschenkt wird. Seit der WWF Studie ruft auch der Schweizer Bauernverband auf, wenigstens bis 2010 auf Anbau von Gentechnik zu verzichten. Selbst in den USA ist der Anbau genmanipulierter Nutzpflanzen bereits erheblich rückläufig (um 25% von 33% auf 25% der Fläche). Wenn nun, nachdem Monsanto GenFood aus seinen Kantinen verbannt hat, selbst Novartis sich von Genmanipulationen in der eigenen Lebensmittelelherstellung verabschiedet, wird es wohl in absehbarer Zeit nicht die Spur eines Marktes für genmanipulierte Pflanzen geben. Es ist absehbar, daß dieses Signal die Ablehnung der Verbraucher weiter steigern wird, weil damit einer der größten Gentechnikkonzerne von seinen bisher kommunizierten Überzeugungen abrückt. Und mit welchem Argument will Novartis jetzt noch Landwirte überzeugen, daß der Anabu genmanipulierter Pflanzen ihre Marktchancen und Einkommensverhältnisse verbessert, wenn Novartis gleichzeitig einräumen muß, daß Novartis sie für seine eigene Lebenmittelproduktion nicht abnehmen wird? Diesen Widerspruch wird auch die Ausgliederung der Agrar-Gentechnik aus dem "life science"-Konzern und deren Schein-Verselbständigung als "Syngenta" nicht verschleiern können. Deshalb steigt gegenwärtig das Risiko von Boden- und Pachtwertverlusten auf hohem Niveau weiter. In England wurden landwirtschaftliche Flächen, auf denen genmanipulierte Pflanzen freigesetzt/angebaut worden waren, von Bewertungssachverständigen wegen der wachsenden Ablehnung der Verbraucher und der ungewissen Folgen schon niedriger bewertet als andere. Fazit Tendenziell erfüllen sich nicht die Verheißungen der Gentechnik-Interessenten, sondern die Warnungen besorgter Kritiker. Die Ablehnung durch die Bevölkerung nimmt weltweit zu - auch in den USA. Immer mehr zeigt sich, daß Herbizid- und Insektenresistenzen, der absolute Löwenanteil gegenwärtiger Freisetzungen, kein Problem lösen, sondern Probleme nur verschieben und schnell gefährliche zusätzliche Probleme schaffen. Der Landwirten verheißene wirtschaftliche Nutzen von genmanipulierten Pflanzen bleibt aus. Ein Nutzen für die Verbraucher ist immer noch nicht in Sicht. Handelskonzerne listen aus. Die ersten großen Gentechnikkonzern verabschiden sich von Genmanipulierten Pflanzen in eigenen Kantinen und eigener Lebensmittelproduktion. Daß der Anbau genmanipulierter Pflanzen in der Lebensmittelproduktion oder anderen Wirtschaftsbereichen neue Stellen schaffen würden - wie einige Politiker meinen, glauben nicht einmal die Manager der Gentechnikkonzerne. Wozu also ein Handeln unterstützten, daß > seine Blindheit vertuscht > gesteigerte Mißbildungsraten in Zellkulturen verschweigt > unterlassene Untersuchungen vortäuscht > durch "Wegsehen" beobachtet > Wahrnehmungen der Bürger manipuliert (perception mangement) > statt mit Sachinformationen aufzuklären mit Geschichten Illusionen erzeugt > statt mit logischen Argumenten Klarheit zu schaffen mit Symbolen vernebelt > sich öffentliche Debatten entzieht > Träger öffentlichen Vertrauens als Fürsprecher für seine Ziele instrumentalisiert > heimlich, teilweise rechtbrüchig und strafbar Tatsachen schafft und dabei > wirtschaftliche Schäden Anderer billigend in Kauf nimmt? Wozu ein deshalb im Grunde unseriöses und lichtscheues Handeln unterstützen, das die deswegen notwendigen Vorbehalte der Bevölkerung mit staatlich finanzierten Monitoring-Programmen, die wieder durch Wegsehen "untersuchen" wollen, überwinden will? Notwendig ist, einen anderen Umgang mit der Bevölkerung, Verbrauchern und Landwirten einzufordern. Schon deshalb ist es notwendig, heimlichen und rechtsbrüchigen Freisetzungen und heimlichem Anbau von genmanipulierten Pflanzen entgegenzutreten. Wozu also heimliche und rechtsbrüchige Freisetzungen und heimlichen Anbau von genmanipulierten Pflanzen, die nicht einmal ihre Hersteller zu Lebensmitteln verarbeiten würden, auf eigenen Flächen dulden und dadurch nicht nur die eigene wirtschaftliche Schädigung, sondern auch die Schädigung benachbarter Landwirte billigend in Kauf nehmen?
Ausblick: Der Ausschluß in Pachtverträgen wirkt nicht für alle Flächen, die die Pächter der Gemeinde bewirtschaften. Er wirkt auch nicht auf benachbarte Flächen. Darauf wird von Pächtern regelmäßig verwiesen und der Sinn eines so partiellen Ausschlusses hinterfragt - angesichts erwiesener Übertragungen der Genmanipulation von Nachbarkulturen (Raps und Mais) mit einigem Recht: inzwischen bestätigt sogar Advanta, daß Genmanipulationen an Raps in über 4 km entfernte Rapskulturen übertragen werden (Friends of the Earth Press Release v. 18.7.2000).Es genügt auf keinen Fall, daß Freisetzungen oder Versuchsanbau auf benachbarten Flächen von Freisetzern freiwillig aufgegeben werden. Dies ist nicht verläßlich und kann Schein-Einlenken sein. Denn leider ermöglicht die gegenwärtig praktizierten rechtswidrigen Nachmeldungen eine bekanntgewordene Freisetzung aufzugeben und für ein anderes Flurstück kurzfristig ohne Information der Öffentlichkeit nachzumelden. Und Bt-Mais von Novartis kann ohnehin ohne Information der Behörden und derÖffentlichkeit heimlich auf jeder Anbaufläche versuchsweise angebaut werden. Diese Probleme behebt die Aktion "Faire Nachbarschaft" mit dem Angebot eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt/Gemeinde und den Pächtern/weiteren Landwirten. Für eine lokal auszuhandelnde Gegenleistung der Kommune verzichten die Landwirte auf Freisetzungen und Anbau von genmanipulierten Pflanzen auch für die übrigen von Ihnen bewirtschafteten Flächen (lt. "gemeinsamem Antrag") und verpflichten sich, Bewirtschafter benachbarter Flächen für Nachbarschaftsverträge zu gewinnen, in denen diese ebenfalls verzichten und sich verpflichten, Bewirtschafter benachbarter Flächen zu gewinnen....usw (Schneeballsystem). Als Gegenleistungen der Kommune sind längere oder kürzere Pachtzeiten, Abnahmeverträge zwischen kommunalen Küchen und Pächtern/anderen lokalen Landwirten und/oder Verkaufsförderungsmaßnahmen für lokale Vermarktung u.v.m. möglich - je nach Bedarf der Pächter und interessierter Landwirte.
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