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letzte Aktualisierung 22.01.03

Riedstadt - Presseecho

 

Darmstädter Echo (25.9.2000)

Gentechnik-Behörde hat Bedenken
Aventis Crop Science plant Versuch mit manipuliertem Raps in der Crumstädter Gemarkung

Die Gemeinde Riedstadt hat innerhalb eines Genehmigungsverfahrens grundsätzliche Bedenken gegen die Pläne der Firma Aventis Crop Science geltend gemacht, die in der Crumstädter Gemarkung Feldversuche mit gentechnisch verändertem Raps plant.

Innerhalb eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach der EU-Entscheidung 94/730 EG hat die Gemeindeverwaltung nur sieben Tage Zeit gehabt, um zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.

Es handelt sich um eine so genannte Nachmeldung. Der erste Aventis-Antrag, diesen gentechnisch manipulierten Raps andernorts anzubauen, datiert vom 2. Juni 1999. Seitdem hat Aventis Crop Science an mehreren Standorten in Deutschland Feldversuche mit dem gentechnisch veränderten Raps nachgemeldet. Die Aventis-Rapssorte soll gegen das von Hoechst entwickelte Pflanzenvernichtungsmittel Basta resistent sein.

Bei Aventis Crop Science handelt es sich um eine Tochter der Firma Aventis, die 1999 aus der Fusion des Hoechst-Konzerns und des französischen Unternehmens Rhône-Poulenc hervorgegangen ist. Aventis Crop Science ist auf Lifescience spezialisiert, wozu – je nach Definition – Wissenschaftsfelder der Biologie und Chemie im Dienste von Ernährung und Gesundheit zu zählen sind.

In ihrer Begründung der ablehnenden Stellungnahme verweist die Erste Beigeordnete der Gemeinde Riedstadt, Erika Zettel, auf eine Resolution der Gemeindevertretung, derzufolge keine genmanipulierten Pflanzen (Mais, Steckrüben, Raps) in der Riedstädter Gemarkung angebaut werden sollen.

Zudem macht Zettel auf Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Kulturpflanzen aufmerksam. Dazu gehörten die Bildung von Allergenen und toxischer Stoffe. Eine Übertragung von Genen der manipulierten Pflanzen auf verwandte Pflanzen könnte eine Störung des ökologischen Gleichgewichts verursachen.

Durch Aus-kreuzen (Ausbreiten von Genen und deren Eigenschaften auf artverwandte Gewächse) könnten Unkräuter entstehen, die durch die übertragene Resistenzeigenschaft schwer bekämpfbar würden und auf diese Weise der Landwirtschaft langfristig Probleme bereiten könnten.

Auch die hessische Gentechnikbehörde, das Staatliche Umweltamt Marburg, hat Bedenken geltend gemacht: bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Robert-Koch-Institut in Berlin.

Angesichts des vereinfachten Verfahrens schreibt die Marburger Behörde, dass eine Rechtsgrundlage in Form einer Rechtsverordnung gemäß deutschem Gentechnikgesetz fehle. Zudem: Aufgrund der extrem kurzen Stellungnahmefrist von sieben Kalendertagen sei es kaum möglich, eine fachlich umfassende und abschließende Bewertung abzugeben.

Weiterhin merkt das Staatliche Umweltamt Marburg zu den Plänen in der Crumstädter Gemarkung an, dass die Überwachbarkeit der Freisetzung zu wenig bestimmt sei, was zu Rechtsunsicherheit auf Behörden- wie Betreiberseite führe.

Konkret verlangt die Marburger Behörde in ihrer Stellungnahme ans Robert-Koch-Institut, dass Aventis auferlegt bekommen sollte, „die zuständige Überwachungsbehörde zusammen mit der Ankündigung der Ernte über die Entsorgung und gegebenenfalls Lagerung des Ernteguts zu informieren“.

Was das Thema Auskreuzung betrifft, konstatiert die hessische Gentechnikbehörde: „Die Bewertung der Auskreuzung als geringfügig kann ich ebenfalls nicht teilen. Bei der im Nahbereich anzunehmenden Fremdbestäubung von bis zu zehn Prozent wäre eine transgene Ernte von mehreren Kilogramm zu befürchten.

Nicht nachvollziehbar bliebe, weshalb für die Aussaat von 250 Gramm GVO-Rapssamen (GVO heißt genveränderte Organismen; Anmerkung der Redaktion) eine Freisetzungsgenehmigung erforderlich war, während die um ein Vielfaches größere transgene Ernte ohne Weiteres in die Umwelt entlassen werden dürfte.“

Zum Schutz umliegender Bereiche dringt das Marburger Amt auf eine „Mantelsaat“ um die Versuchsparzelle herum und auf „Isolationsabstände“. „Alternativ zur Anlage einer Mantelsaat müsste mindestens geregelt werden, dass das durch Auskreuzung teilweise gentechnisch veränderte Erntegut gesondert und gesichert in gekennzeichneten Behältern bis zu einer Inaktivierung zu lagern ist.“ Als Beispiel einer potenziellen kompatiblen Kulturpflanze beim Auskreuzen durch Rapspollen führt das Amt Feldgemüse wie Kohl an.

Weil das Freisetzungsgelände an der Modau liege, müsse der Antragsteller zuerst darlegen, wie das für Fische giftige Basta angewendet werden kann, ohne die Fauna im Wasser zu gefährden. Da die Versuchsfläche darüber hinaus im Wasserschutzgebiet III des Wasserwerks Allmendfeld liege und nicht bekannt sei, ob durch den Freisetzungsversuch und die Behandlung mit Basta schädliche Einwirkungen aufs Grundwasser erfolgen könnten, „sollte für den Versuch eine Freisetzungsfläche außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten gewählt werden“.

Auch warnt die Marburger Behörde vor transgenen Pflanzen als Futterquelle von Wildtieren und Vögeln: „Hier wäre beispielsweise an eine Zäunung des Geländes zum Zwecke des Verbissschutzes zu denken.“

Norbert Zielke
22.9.2000

 

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