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Presseerklärung Schützt EU-Gentechnikrecht Erlöse und ökologischen Landbau? Das ist gegenwärtig nicht in Sicht! Sobald die Gentechnik-Konzerne nicht mehr freiwillig auf den Anbau gentechnisch modifizierter Organismen (GmO) verzichten (Moratorium), drohen Landwirten, die keine GmO anbauen wollen (70% in der BRD) nach der Ernte weiterhin böse Überraschungen: obwohl sie GmO-freies Saatgut gekauft und ausgesät haben, kann ihre Ernte durch verheimlichte Kontaminationen des Saatgutes und Auskreuzungen aus verheimlichtem Anbau kennzeichnungspflichtige GmO-Anteile enthalten. Das führt zu drastischen Erlöseinbußen ohne Aussichten auf Schadenersatz und die Richtlinien des Ökologischen Landbaus können auch nicht mehr eingehalten werden. Auch der neueste Stand der Entwicklung des EU-Rechts läßt das zu. Aber Landwirte können sich selber schützen und ein politisches Zeichen setzen: sie können Genossenschaften und den Landhandel auffordern, wie die Raiffeisen Zentralgenossenschaft (ZG) Karlsruhe in Lieferverträgen zu vereinbaren, daß Ernten nicht aus GmO-Saatgut stammen und auf den Betrieben der Vertragspartner kein GmO-Saatgut ausgesät wird. Um auch Auskreuzungen von benachbartem GmO-Anbau und größere Erlöseinbußen auszuschließen, kann zusätzlich auch mit Nachbarn Verzicht auf GmO-Anbau und und Schadensteilung für dann sehr unwahrscheinliche Kontaminationsfälle vereinbart werden. Einen versandfertigen Brief mit der Forderung an Genossenschaften und alles Erforderliche für Vereinbarungen mit Nachbarn gibts unter www.aktionsbuendnis.net. Nach dem zur Zeit unstrittenen Vorschlag der EU-Kommission soll Saatgut 0,3-0,7% GmO enthalten dürfen, ohne daß dies auf der Verpackung angegeben werden muß (Kennzeichnungsschwelle). Auch die neue Freisetzungsrichtlinie enthhält keine Pflicht, Nachbarn rechtzeitig vor Beginn der Anbauplanung über beabsichtigten GmO-Anbau zu informieren und ausreichenden Abstand von deren Kulturen zu halten, um Kontaminationen auszuschließen. Beides, ungekennzeichnete Saatgutverunreinigung und Auskreuzung von verheimlichtem GmO-Anbau, kann schnell zu einem kennzeichnungspflichtigen GmO-Anteil von über 0,9%. Die Richtlinien des ökologischen Landbaus sind unter diesen Bedingungen nicht einhaltbar. Konventionellen Anbau herkömmlicher Pflanzen treffen dann erhebliche Erlöseinbußen - bei Mais ca. 30%. Eine durchsetzbare vollständige Haftung der Verursacher ist nicht in Sicht. Das ist nicht fair gegenüber der Mehrheit der Landwirte, die keine Gentechnik auf dem Acker wollen. Kontaminationen bis zu 0,9% in Lebensmitteln zu verschweigen (Kennzeichnungsschwellen), ist außerdem nicht fair gegenüber den Verbrauchern und verweigert, aus der Erfahrung zu lernen: Sollten sich einmal herausstellen, daß sie - wie schon geschehen: starlink - die Gesundheit gefährden, wird das Verschweigen der Verunreinigung das Verbrauchervertrauen weiter demontieren. Die ZG Karlsruhe versucht, mit ihren Lieferverträgen Erlöseinbußen ihrer Partner und Verunsicherung der Verbraucher zu vermeiden sowie ökologischen Landbau zu schützen. Das ist ein guter Weg. Aber dieser Weg geht noch an Nachbarn ihrer Partner vorbei: die ZG-Lieferverträge können GmO-Auskreuzungen von benachbarten Kulturen nicht ausschließen. Die Aktion "Faire Nachbarschaft" schließt diese Lücke: mit ihr können auch die Nachbarn vertraglich in den GmO-Verzicht eingebunden oder wenigstens zu fairem Verhalten verpflichtet werden. Für dann unwahrscheinliche Kontaminationsfälle sehen die Verträge solidarische Schadensteilung bis zur Durchsetzung von Schadensersatz gegenüber dem Verursacher vor (Infos und Verträge: www.aktionsbuendnis.net > Faire Nachbarschaft). Sie ruft außerdem auf, die Genossenschaften und den Landhandel aufzufordern, wie die ZG Karlsruhe in ihren Lieferverträgen den Verzicht auf GmO-Saatgut und zusätzlich die Einbindung von Nachbarn zu vereinbaren (versandfertiger Brief an Genossenschaften: www.aktionsbuendnis.net > Faire Nachbarschaft > Begleitaktionen).
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