Die Situation der Landwirte
Die Oberrheinebene in Südbaden ist Saatgutvermehrungsgebiet
für Mais. Es ist bezeichnend, daß ausgerechnet dort
(1) eine der ersten Freisetzungen von GenMais versucht
wurde, die aber durch eine dreijährige Ackerbesetzung verhindert werden konnte
(1995-1997)
(2) der erste heimliche Versuchsanbau stattfand (1998)
(3) zum ersten mal kontaminiertes Saatgut auftauchte (1999)
Wurde durch Heimlichkeit und strafbare Verbreitung
kontaminierten Saatgutes in einem Saatgutvermehrungsgebiet versucht, bundesweit vollendete
Tatsachen zu schaffen? Spätestens seit 1998 sind Landwirte, die Maissaatgut vermehren,
durch heimlichen Versuchsanbau und kontaminiertes Saatgut der Gefahr ausgesetzt,
ahnungslos in enorme Erlöseinbußen und Schadenersatzforderungen zu stolpern, die sie
ruinieren könnten:
> Landwirte, die keine
Gentechnikfreiheit ihrer Maisernte von 1998 garantieren konnten, mußte um 25% geringere
Erlöse hinnehmen
> Die Raiffeisen-Zentralgenossenschaft
verlangte von den Landwirten bei der Ablieferung ihrer Ernte die schriftliche Garantie
der Gentechnikfreiheit und drohte Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe an, weil sie
nicht auf getrennte Lagerung eingestellt war und so eine einzige kontaminierte Ernte die
Ernte der ganzen Region entwertet hätte.
Die Aufrufe des Badischen Bauernverbandes
Diese Situation führte dazu, daß der badische Bauernverband
(BLHV = Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband)
1999 seinen Mitgliedern empfahl,
auf GenMais zu verzichten und
2000 zusammen
mit der Raiffaisen-Zentralgenossenschaft und dem Verband der
agrargewerblichen Wirtschaft (VDAW) dazu dringend aufrief.
2002 Die Raiffeisen Zentralgenossenschaft Karlsruhe (Geschäftsbereich: Baden, Elsaß, Lothringen!) in ihrem
Liefervertrag vom Landwirt nicht nur verlangt, daß sein Mais
nicht aus gmSaatgut stammt, sondern zusätzlich, daß "auf seinem Betrieb kein GmO
ausgesät wird". |