Moratorium

1998 verabredeten die EU-Umweltminister, die Zulassung von gentechnisch modifizierten Nutzpflanzen (GmO = gentechnisch modifizierten/manipulierten Organismen) einzustellen, bis dafür ein EU-weit geltender rechtlicher Rahmen geschaffen ist. In der BRD verabredete der Bundeskanzler mit der Gentechnik-Branche einen vorläufigen Verzicht  auf kommerziellen Anbau von GmO.

Mit der Verabschiedung der neuen EU-Freisetzungsrichlinie (2001/18/EG)der EU-Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (Food&Feed-VO), der EU-Verordnung über die  Rückverfolgbarkeit von GmO, der US-Klage gegen das EU-Moratorium vor der WTO, der Rede Bushs auf der BIO2003 in USA, mit der er der europäischen Ablehnung von GmO die Schuld am "Welthunger" zuwies, und last not least nach dem Willen von Politikern der EU (David Byrne) und der BRD (Wolfgang Clement) rückt das Ende dieses Moratoriums immer näher. Dann beginnt der kommerzielle Anbau von GmO auch in der BRD.

Das ist nur noch abzuwenden, wenn die zuständigen Politiker der BRD und der EU wegen noch offener oder falscher Regelungen unter Druck gesetzt werden, das Moratorium zu verlängern, bis die Lücken geschlossen und und Fehler korrigiert sind. Die Entwürfe zur Novellierung des GenTG lassen nicht erwarten, daß das in ausreichendem Maß geschehen wird.

Zu den Lücken gehört die vor allem die Probleme der

Kenzeichnungsschwellen,  besonders für Saatgut

Information über GmO-Anbau

Vermeidung von Kontaminationen

Haftung

Diese Probleme werden auch von der Novellierung des GenTG nicht ausreichend gelöst:

 

Kenzeichnungsschwellen

Die EU-Kommission hat für Saatgut Kennzeichnungsschwellen je nach Nutzpflanze zwischen 0,3% und 0,7% GmO-Anteil vorgeschlagen. Sowohl iin Relation zur bereits verabschiedeten Kennzeichnungsschwelle für Ernten und Produkte (0,9%) als auch zur Nachweisgrenze für Verunreinigungen mit GmO (0,02% lt. Umweltministerium Baden-Württemberg) sind diese Kennzeichnungsschwellen unnötig hoch und provozieren, daß Ernten aus "GmO-freiem" Saatgut aufgrund weiterer Kontaminationen durch Pollenflug und verunreinigte Erntemaschinen unnötig häufig die Kennzeichnungsschwelle von 0,9% überschreiten werden. Obwohl die Novellierung des GenTG Kennzeichnungsschwellen regelt, läßt es die Kennzeichnungsschwelle für Saatgut offen. |mehr|

Information über GmO-Anbau

Weder die EU-Freisetzungsrichtlinie noch die Novellierung des GenTG Verpflichten GmO-Anbau zur Information der Nachbarn. Zwar sieht die EU-Freisetzungsrichtlinie ein öffentliches Register vor, an das GmO-Freisetzungsversuche und -Anbau zu melden sind. Aber eine Meldefrist fehlt. Die Novellierung des GenTG bestimmt bisher für GmO-Anbau eine Meldefrist von 2 Monaten und für GmO-Freisetzung von 3 Tagen. Eine Frist für die vorgesehene Veröffentlichung im Internet gibt es jedoch nicht. Freisetzungsversuche wurden bisher mehrere Monate nach der Meldung veröffentlicht. Für Landwirte, die weiterhin nachfragegerecht GmO-frei produzieren wollen, bleiben also GmO-Freisetzungen in ihrer Nähe bei Beginn grundsätzlich unbekannt und die vollständige Kenntnis von nahem GmO-Anbau ungewiss.
Die Flurstücke werden nicht veröffentlicht. Über sie wird nur bei "berechtigtem Interesse", d.h. wenn ein Landwirt  "in unmittelbarer Nähe" Kreuzungspartner anbauen will, kostenpflichtig Auskunft erteilt. Schon die nicht einmal rechtzeitige und vollständige Kenntnis von nahem GmO-Anbau verteuert GmO-freien Anbau. |mehr|

Vermeidung von Kontaminationen

Die EU-VErordnung "Food&Feed" verlangt von Landwirten, die weiterhin nachfragegerecht GmO-frei anbauen wollen, "geeignete Schritte" zur Vermeidung von Verunreinigungen zu ergreifen, um die Kennzeichnungsschwellen für zufällige und technisch unvermeidbare Verunreinigungen in Anspruch nehmen zu können. Weder EU-Recht noch die Novellierung des GenTG bestimmen diese Maßnahmen genau. Weil die EU-Verordnung in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, wird diese Vorsorgepflicht des GmO-freien Anbaus auch nicht durch die Novellierung des GenTG eingeschränkt oder aufgehoben, die die Vermeidung von Kontaminationen vom GmO-Anbau verlangt. Obendrein wird der erforderliche Umfang der Maßnahmen noch dadurch völlig unnötig gesteigert, Weil die rechtzeitige und vollständige Information über GmO-Anbau und -Freisetzungen nicht sichergestellt ist (s.o), ist erforderlich, rund um alle Kulturen mit Kreuzungspartnern von allen zugelassenen GmO "geeignete Schritte" zur Vermeidung von Kontaminationen zu ergreifen. Die EU-Verordnung und das GenTG belasten daher den GmO-freien Anbau völlig unnötig mit Kosten für maximale Vorsorgemaßnahmen, was zu existenzbedrohlichen Wettbewerbsnachteilen führt. |mehr|   

Haftung

Die EU hat die Regelung der Haftung den Mitgliedstaaten überlassen. Die Novellierung des GenTG ermöglicht bei Erlöseinbußen durch Kontaminationen zwar Schadenersatzansprüche, erschwert jedoch deren Durchsetzung, indem eine aufwendige vorsorgliche Beweissicherung der Verletzung der "guten fachlichen Praxis" als Voraussetzung von Schadenersatzklagen verlangt, die aber erschwert wird, weil die rechtzeitige und vollständige Information über GmO-Anbau und -Freisetzungen nicht sichergestellt ist (s.o). In Fällen, in denen eine Schadenersatzklage gegen einen Verursacher aufgrund eines gelungenen Beweises einer fahrlässigen Pflichtverletzung durchgreift, bewahrt die Novellierung des GenTG durch eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitverursacher die Kläger zwar vor der Zumutung, zur erfolgreichen Durchsetzung ihres Schadenersatzanspruches alle Mitverursacher und deren Anteile an der Verunreinigung beweisen zu müssen - eine echte Umkehr der Beweislast ist das aber nicht. EU-Recht und GenTG lassen Lücken für strategische Verunreinigungen, bei denen Schadenersatzansprüche nicht durchsetzbar sind. |mehr|

Fazit

Schon aus diesen Gründen, aber auch weil stabil über 70% der Verbraucher und Landwirte Gentechnik in Landwirtschaft und lebensmittelproduktion ablehnen, muß das Moratorium fortgesetzt werden. Dafür tritt die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT ebenfalls ein. Nur ist dafür ein ausreichender politische Wille weder in der EU noch in der BRD zu erkennen. Deshalb faßt die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT das Ende des Moratoriums ins Auge und steht als Notbremse in den Startlöchern: Wenn alle Landwirte, die nach Umfragen keine GmO anbauen wollen (ca. 70%) an der Aktion teilnehmen und die anderen Landwirte in ihrer Nachbarschaft entweder zum GmO-Verzicht oder wenigstens zur Übernahme der Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung bewegen, wird das Anbau-Moratorium an der Basis praktisch fortgesetzt. Dies ist sowohl wirksame Slebsthilfe als auch tatkräftiger und  dadurch besonders wirksamer Druck auf die Politiker der BRD und EU, Regelungsdefizite so zu beheben und falsche Regelungen so zu korrigieren, daß sie den GmO-freien Anbau, insbesondere den Bio- und Ökolandbau und die Agrarwende nicht gefährden sondern sichern. Tut sie das nicht, steht die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT bereit, verärgerten Landwirten zu helfen,  die Absicht GmO-williger Politiker, GmO-Anbau durch UNFAIRE Begünstigung zu verbreiten, ins Gegenteil verkehren, nämlich GmO-Anbau durch zivilrechtliche Bildung wachsender GmO-freier Zonen zu verdrängen und damit  das Moratorium fortzusetzen.

Begleitende direkte Aktionen zu den falschen Regelungen und Regelungsdefiziten verstärken öffentlichkeitswirksam den Druck auf die zuständigen Politiker, das Moratorium fortzusetzen.

Zur Zeit laufen folgende Aktionen:

Unterschriftenaktion für die Fortsetzung des Moratoriums (Klaus Schramm)

Links

genfood.at: http://www.genfood.at/Thema/EU-Moratorium/main.html

Aktuelles

@agrar.de
vzbv: Noch nicht reif für GVO – Moratorium muss bleiben
Görlach: GVO-Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft!
CDU: Endlich vorwärts in der Grünen Gentechnik
DBV begrüßt EU-Beschluss zur Kennzeichnung von GVO
Sommer: Moratorium für die grüne Gentechnik aufheben

 

Transgen
transgen-Artikel

Historisches

Tagung des EU-Ministerrat: Das Moratorium bleibt - Keine Einigung über Schwellenwerte 
Der Agrar-Ministerrat der EU hat sich nicht über die Höhe des Schwellenwerts für zufällige GVO-Beimischungen in Lebensmitteln einigen können. Damit tritt die EU-Biotechnologiepolitik weiter auf der Stelle: Die neue Verordnung über gentechnisch hergestellte Lebens- und Futtermittel ist blockiert, das Moratorium bleibt.

@grar.de Aktuell - 15.10.2002
Höfken: Gentechnik-Moratorium muss bleiben

Aus der Financial Times Deutschland vom 21.6.2000
Kanzler plant Moratorium für Gentechnik
Von Timm Krägenow, Berlin
Bundeskanzler Gerhard Schröder will ein Moratorium für den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen durchsetzen. Dafür versucht er, die Zustimmung der Industrie zu gewinnen.