Moratorium
1998 verabredeten die EU-Umweltminister, die Zulassung von gentechnisch modifizierten Nutzpflanzen (GmO = gentechnisch modifizierten/manipulierten Organismen) einzustellen, bis dafür ein EU-weit geltender rechtlicher Rahmen geschaffen ist. In der BRD verabredete der Bundeskanzler mit der Gentechnik-Branche einen vorläufigen Verzicht auf kommerziellen Anbau von GmO. Mit der Verabschiedung der neuen EU-Freisetzungsrichlinie (2001/18/EG)der EU-Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (Food&Feed-VO), der EU-Verordnung über die Rückverfolgbarkeit von GmO, der US-Klage gegen das EU-Moratorium vor der WTO, der Rede Bushs auf der BIO2003 in USA, mit der er der europäischen Ablehnung von GmO die Schuld am "Welthunger" zuwies, und last not least nach dem Willen von Politikern der EU (David Byrne) und der BRD (Wolfgang Clement) rückt das Ende dieses Moratoriums immer näher. Dann beginnt der kommerzielle Anbau von GmO auch in der BRD. Das ist nur noch abzuwenden, wenn die zuständigen Politiker der BRD und der EU wegen noch offener oder falscher Regelungen unter Druck gesetzt werden, das Moratorium zu verlängern, bis die Lücken geschlossen und und Fehler korrigiert sind. Die Entwürfe zur Novellierung des GenTG lassen nicht erwarten, daß das in ausreichendem Maß geschehen wird. Zu den Lücken gehört die vor allem die Probleme der Kenzeichnungsschwellen, besonders für Saatgut Vermeidung von Kontaminationen Diese Probleme werden auch von der Novellierung des GenTG nicht ausreichend gelöst:
Die EU-Kommission hat für Saatgut Kennzeichnungsschwellen je nach Nutzpflanze zwischen 0,3% und 0,7% GmO-Anteil vorgeschlagen. Sowohl iin Relation zur bereits verabschiedeten Kennzeichnungsschwelle für Ernten und Produkte (0,9%) als auch zur Nachweisgrenze für Verunreinigungen mit GmO (0,02% lt. Umweltministerium Baden-Württemberg) sind diese Kennzeichnungsschwellen unnötig hoch und provozieren, daß Ernten aus "GmO-freiem" Saatgut aufgrund weiterer Kontaminationen durch Pollenflug und verunreinigte Erntemaschinen unnötig häufig die Kennzeichnungsschwelle von 0,9% überschreiten werden. Obwohl die Novellierung des GenTG Kennzeichnungsschwellen regelt, läßt es die Kennzeichnungsschwelle für Saatgut offen. |mehr| Weder die
EU-Freisetzungsrichtlinie noch die Novellierung des GenTG Verpflichten GmO-Anbau zur
Information der Nachbarn. Zwar sieht die EU-Freisetzungsrichtlinie ein öffentliches
Register vor, an das GmO-Freisetzungsversuche und -Anbau zu melden sind. Aber eine Meldefrist fehlt. Die Novellierung des GenTG bestimmt bisher für
GmO-Anbau eine Meldefrist von 2 Monaten und für GmO-Freisetzung von 3 Tagen. Eine Frist
für die vorgesehene Veröffentlichung im Internet gibt es jedoch nicht.
Freisetzungsversuche wurden bisher mehrere Monate nach der Meldung veröffentlicht. Für
Landwirte, die weiterhin nachfragegerecht GmO-frei produzieren wollen, bleiben also
GmO-Freisetzungen in ihrer Nähe bei Beginn grundsätzlich unbekannt und die vollständige
Kenntnis von nahem GmO-Anbau ungewiss. Vermeidung von Kontaminationen Die EU-VErordnung "Food&Feed" verlangt von Landwirten, die weiterhin nachfragegerecht GmO-frei anbauen wollen, "geeignete Schritte" zur Vermeidung von Verunreinigungen zu ergreifen, um die Kennzeichnungsschwellen für zufällige und technisch unvermeidbare Verunreinigungen in Anspruch nehmen zu können. Weder EU-Recht noch die Novellierung des GenTG bestimmen diese Maßnahmen genau. Weil die EU-Verordnung in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, wird diese Vorsorgepflicht des GmO-freien Anbaus auch nicht durch die Novellierung des GenTG eingeschränkt oder aufgehoben, die die Vermeidung von Kontaminationen vom GmO-Anbau verlangt. Obendrein wird der erforderliche Umfang der Maßnahmen noch dadurch völlig unnötig gesteigert, Weil die rechtzeitige und vollständige Information über GmO-Anbau und -Freisetzungen nicht sichergestellt ist (s.o), ist erforderlich, rund um alle Kulturen mit Kreuzungspartnern von allen zugelassenen GmO "geeignete Schritte" zur Vermeidung von Kontaminationen zu ergreifen. Die EU-Verordnung und das GenTG belasten daher den GmO-freien Anbau völlig unnötig mit Kosten für maximale Vorsorgemaßnahmen, was zu existenzbedrohlichen Wettbewerbsnachteilen führt. |mehr| Die EU hat die Regelung der Haftung den Mitgliedstaaten überlassen. Die Novellierung des GenTG ermöglicht bei Erlöseinbußen durch Kontaminationen zwar Schadenersatzansprüche, erschwert jedoch deren Durchsetzung, indem eine aufwendige vorsorgliche Beweissicherung der Verletzung der "guten fachlichen Praxis" als Voraussetzung von Schadenersatzklagen verlangt, die aber erschwert wird, weil die rechtzeitige und vollständige Information über GmO-Anbau und -Freisetzungen nicht sichergestellt ist (s.o). In Fällen, in denen eine Schadenersatzklage gegen einen Verursacher aufgrund eines gelungenen Beweises einer fahrlässigen Pflichtverletzung durchgreift, bewahrt die Novellierung des GenTG durch eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitverursacher die Kläger zwar vor der Zumutung, zur erfolgreichen Durchsetzung ihres Schadenersatzanspruches alle Mitverursacher und deren Anteile an der Verunreinigung beweisen zu müssen - eine echte Umkehr der Beweislast ist das aber nicht. EU-Recht und GenTG lassen Lücken für strategische Verunreinigungen, bei denen Schadenersatzansprüche nicht durchsetzbar sind. |mehr| Fazit Schon aus diesen Gründen, aber auch weil stabil über 70% der Verbraucher und Landwirte Gentechnik in Landwirtschaft und lebensmittelproduktion ablehnen, muß das Moratorium fortgesetzt werden. Dafür tritt die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT ebenfalls ein. Nur ist dafür ein ausreichender politische Wille weder in der EU noch in der BRD zu erkennen. Deshalb faßt die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT das Ende des Moratoriums ins Auge und steht als Notbremse in den Startlöchern: Wenn alle Landwirte, die nach Umfragen keine GmO anbauen wollen (ca. 70%) an der Aktion teilnehmen und die anderen Landwirte in ihrer Nachbarschaft entweder zum GmO-Verzicht oder wenigstens zur Übernahme der Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung bewegen, wird das Anbau-Moratorium an der Basis praktisch fortgesetzt. Dies ist sowohl wirksame Slebsthilfe als auch tatkräftiger und dadurch besonders wirksamer Druck auf die Politiker der BRD und EU, Regelungsdefizite so zu beheben und falsche Regelungen so zu korrigieren, daß sie den GmO-freien Anbau, insbesondere den Bio- und Ökolandbau und die Agrarwende nicht gefährden sondern sichern. Tut sie das nicht, steht die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT bereit, verärgerten Landwirten zu helfen, die Absicht GmO-williger Politiker, GmO-Anbau durch UNFAIRE Begünstigung zu verbreiten, ins Gegenteil verkehren, nämlich GmO-Anbau durch zivilrechtliche Bildung wachsender GmO-freier Zonen zu verdrängen und damit das Moratorium fortzusetzen. Begleitende direkte Aktionen zu den falschen Regelungen und Regelungsdefiziten verstärken öffentlichkeitswirksam den Druck auf die zuständigen Politiker, das Moratorium fortzusetzen. Zur Zeit laufen folgende Aktionen: Unterschriftenaktion für die Fortsetzung des Moratoriums (Klaus Schramm) |
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| Links
genfood.at: http://www.genfood.at/Thema/EU-Moratorium/main.html Aktuelles @agrar.de
Transgen Historisches Tagung des
EU-Ministerrat: Das Moratorium bleibt - Keine Einigung über Schwellenwerte @grar.de Aktuell - 15.10.2002 Aus der Financial Times Deutschland vom 21.6.2000 |