Häufige Fragen

Warum FAIRE NACHBARSCHAFT jetzt?

Um

- bewährte biologische, ökologische und konventionelle Landwirtschaft, die auf Gentechnik verzichten will, zu erhalten und zu fördern

- Vertrauensverluste der Verbraucher in den GmO-freien biologischen, ökologischen und konventionellen Landbau sowie Streit unter benachbarten Landwirten zu vermeiden;

- antidemokratische, betriebs-, markt- und volkswirtschaftlich falsche sowie asoziale Einflüße der Gentech-Konzerne auf die Novellierung des Gentechnikgesetzes abzuwehren.

Mit der WTO-Klage der USA gegen die EU (WTO-GmO-Klage) und dem absurden Vorwurf Bushs, die GenFood-Ablehnung der Europäer sei schuld am Hunger (Welthunger-Kampagne), steigt der Druck, das Moratorium für die Zulassung, den Import und den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in der EU zu beenden (Moratorium). Die EU und  Wirtschaftsminister Clement wollen sich diesem Druck beugen. Die rechtlichen Vorbereitungen für das Ende des Moratoriums und den Beginn des GmO-Anbaus in Europa sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Es fehlt nur noch die Entscheidung der EU über Kennzeichnungsschwellen für Saatgut und die Novellierung des GenTG.

Zwar machten die neue EU-Freisertzungsrichtlinie und die EU-Verordnung zu Lebens- und Futtermitteln Schritte in die richtige Richtung, aber zugleich auch in ganz falsche Richtungen:

Ein Gewinn ist zweifellos, daß nun jede Gentechnikanwendung gekennzeichnet werden muß, so daß die Kennzeichnungskosten jetzt von den Verursachern getragen werden, Landwirte und Verbraucher nun unterscheiden können, was aus den GenLabors kommt und was nicht, so daß die Verbraucher das Moratorium "von unten" fortsetzen können.

Insbesondere die neue Freisetzungsrichtlinie (FR, 2001/18/EU), die Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (Food&Feed-VO) und die  Empfehlungen der EU-Kommission zur sogenannten "Koexistenz" (Koexistenz) schaffen aber für Landwirte, die auf GmO verzichten wollen, eine gefährliche Rechtslage, die aber noch durch die Novellierung des Gentechnikgesetzes wenigstens in der BRD behoben werden kann:

Das Problem der Kontaminationen mit GmO bleibt durch die neuen EU-Regelungen völlig ungelöst. Schlimmer noch: sie belastet den GmO-Verzicht mit den Lasten, Kosten und Folgen des GmO-Anbaus. Das ist betriebs-, markt- und volkswirtschaftlich falsch und sozial ungerecht, weil es die GmO-freien biologischen, ökologischen und konventionellen Landwirte mit Kosten und Folgen belastet, die der GmO-Anbau verursacht. Dadurch würden GmO-frei Produkte verteuert. Dies wäre ein planwirtschaftlicher Eingriff in den Markt, der den Wettbewerb verzerrt und darauf abzielte GmO-freie Landwirtschaft zu benachteiligen und aus dem Markt zu drängen.

- So verlangt die neue Food&Feed-VO "geeignete Schritte" zur Vermeidung von Kontaminationen nicht vom GmO-Anbau, sondern von Landwirten, die auf GmO verzichten und im Falle von Kontaminationen die Kennzeichnungsschwelle von 0,9% in Anspruch nehmen wollen, um ihre Ernte weiterhin als GmO-frei ungekennzeichnet vermarkten zu können. |mehr|

- Nach der neuen Freisetzungsrichtline müssen Landwirte, die GmO freisetzen oder anbauen, ihre Nachbarn nicht einmal informieren. Das hätte zur Folge, daß Landwirte, die auf GmO verzichten, rund um alle kontaminationgefährdeten Kulturen "geeignete Schritte" zu Vermeidung von Kontaminationen ergreifen müssen, statt nur dort, wo definitiv GmO angebaut werden. Dies würde die marktverzerrende und ungerechte Kostenbelastung des GmO-Verzichts auch noch unnötig steigern. |mehr|

- Die Haftung für Kontaminationen bleibt ebenfalls völlig ungeregelt, obwohl Juristen und Versicherungsmakler davon ausgehen, daß Schadenersatzklagen keinen Erfolg haben werden, weil es nahezu unmöglich sein wird, den Verursacher einer Kontamination zu beweisen. |mehr|

Ob dem Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) gelingen wird, diese Fehler durch die Novellierung des GenTG zu beheben, ist derzeit noch völlig offen (GenTG). Wenn es dies auch will, so bedarf es der politischen Unterstützung gegenüber anderen Ressorts, vor allem dem Wirtschafts- und Justizministerium, sowie gegenüber GmO-willigen Politikern der SPD wie Wirtschaftsminister Wolfgang Clement.

Diese Unterstützung gibt die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT schon jetzt: denn sie steht in den Startlöchern für den Fall, daß bei der Novellierung des GenTG auf die Behebung jedes dieser Fehler verzichtet wird.

Denn das würde den GmO-Verzicht mit Wettbewerbsnachteilen belasten und jene 70% der Landwirte und jene über 70% der Verbraucher verärgern, die keine GmOs auf dem Acker und in Lebensmitteln wollen, so daß sie ihre Kräfte in der Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT bündeln können, um dieser falschen Politik einen Denkzettel zu erteilen und legal das Gegenteil von dem zu organisieren, was diese Politik erreichen wollte: statt der Verbreitung des GmO-Anbaus dessen Verdrängung durch die zivilrechtliche Organisation immer größerer GmO-freier Zonen.

Diese Unterstützung können Sie JETZT verstärken, indem Sie sich JETZT zur Teilnahme an der Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT anmelden. Damit das GenTG FAIRE NACHBARSCHAFT statt UNFAIRER KOEXISTENZ sichert.

Was nutzt mir die Teilnahme?

1. Einsparung aufwendiger Maßnahmen zur Vermeidung von GmO-Kontaminationen (wie Sicherheitsabstände, Mantelsaaten, Ausweichflächen, kontaminationsvermeidende Aussat- und Erntezeitpunkte, Maschinenreinigungen usw.) und deren aufwendige Dokumentation, wie sie von den Artikeln 12 (3), 24(3) und 47(4) der EU-Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel von Landwirten (Food&Feed-VO) verlangt werden, die auf GmO verzichten und Kennzeichnungsschwellen in Anspruch nehmen wollen. Die vetragliche Vereinbarung des GmO-Verzichts mit Ackernachbarn (Kurzvertrag, Nachbarschaftsvertrag) ersetzt solche aufwendigen Maßnahmen. Sie kostet fast nichts und ist zugleich das Maximum aller Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung und der beste und billigste aller Beweise, sie durchgeführt zu haben.  
Das gleiche gilt für Vereinbarungen mit GmO-Willigen, in denen diese sich zu Maßnahmen der Kontaminationsvermeidung verpflichten (Abstimmungsvertrag).

2. wachsender Schutz vor GmO-Kontaminationen durch Auskreuzungen von benachbartem GmO-Anbau

3. bei immer unwahrscheinlicheren, aber  dennoch möglichen Erlöseinbußen durch Kontaminationen Minimierung des Schadens sowie der Kosten zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch solidarische Übernahme von Schadensteilen durch andere Teilnehmer (Schadensteilung)

als Folge davon:

4. Sicherung der Erlöse, des Einkommens und der Existenz

5. Steigerung der Glaubwürdigkeit gegenüber Abnehmern und Verbrauchern

6. Absatzsteigerung durch frühen Wettbewerbsvorteil in steigender Nachfrage nach GmO-freien Erzeugnissen

7. Einkommenssteigerung durch Absatzsteigerung

positive Nebenwirkungen auf sozialer und kultureller Ebene

8. Verbesserung der Beziehungen zu Nachbarn

9. Verbesserung des sozialen Ansehens durch vorbildliches Verhalten, das dem zukunftsunfähigen Verdränungskrieg aller gegen alle im "Wachse oder Weiche" ein zukunftsfähiges Gegenbild entgegensetzt

10. Am Ende mehr Lebensfreude?

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Welche Folgen hat die Anmeldung für mich?

Mit ihrer Anmeldung zeigen sie nur, daß sie an der Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT teilnehmen werden, falls sie nicht gesetzlich von allen Kosten, Lasten und Folgen des GmO-Anbaus entlastet werden. Wir nehmen Sie in den Verteiler der FAIREN NACHBARSCHAFT auf und informieren sie in unregelmäßigen Abständen. Da Ihre Anschrift der Liste zu entnehmen ist, könnte ebenfalls an der Aktion interessierte Nachbarn Sie ansprechen.

Wozu verpflichtet mich die Eintragung als FAIRER NACHBAR?

1. zur konventionellen, ökologischen oder biologischen Landwirtschaft ohne Gentechnik, vor allem ohne genmanipulierte Pflanzen (Kurzvertrag, Nachbarschaftsvertrag) oder zu geeigneten Maßnahmen, Kontaminationen zu vermeiden (Abstimmungsvertrag).

2. zur Gewinnung weiterer Nachbarn für die Teilnahme an FAIRER NACHBARSCHAFT

3. optional zur Übernahme eines kleinen Anteils am Schaden anderer, falls Sie wollen, daß andere einmal Ihren Kontaminationsschaden mittragen

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Wieviel Arbeit macht mir FAIRE NACHBARSCHAFT?

Deutlich spürbar weniger als geeignete Schritte zur Vermeidung von Kontaminationen zu ergreifen und diese beweisfähig zu dokumentieren, wie das die Art. 12 (3), 24 (3) und 47 (4) der EU-Verordnung über genetisch Veränderte Lebens- und Futtermittel (Food&Feed-VO)von Landwirten verlangt, die auf GmO verzichten und Kennzeichnungsschwellen für Verunreinigungen in Anspruch nehmen wollen:
statt alljährlich über Sicherheitsabstände, Mantelsaaten, Ausweichflächen, Aussaat- und Erntezeitpunkte, Maschinenreinigung usw. zu brüten, diese Maßnahmen zu organisieren, durchzuführen und beweisfähig für evtl. Kontaminationsfälle zu dokumentieren, vereinbaren Sie ein einziges mal mit Ihren Nachbarn schriftlich, daß auch sie auf GmO verzichten (dazu sind nach Umfragen 70% bereit) oder mit GmO-willign Nachbarn, daß sie diese Maßnahmen ergreifen. Die Vereinbarung mit GmO-willigen nachbarn könnte etwas mehr Arbeit machen (s.   ), da dies aber ein einmaliger Aufwand ist, immer noch erheblich weniger als der alljährliche Aufwand eigener Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung.

Bis zum Ernstfall (ein Nachbar zeigt sich als GmO-Williger) ist der Arbeitsaufwand extrem gering:

1. Sie geben auf der Hompage der Aktion Ihre Anschrift ein, wählen, ob sie an der Schadensteilung teilnehmen wollen und  welche Protest-Schreiben auf ihren Namen verschickt werden sollen;
2. Beobachten sie die PLZ-Teilnehmerliste. Tauchen Nachbarn auf, können Sie diese ansprechen und zur Vereinbarung  entweder des GmO-Verzichts oder der Anbauabstimmung einladen.

Wenn Sie zufällig einen Ihrer Nachbarn treffen, sollten Sie ihn auf diese Möglichkeit, sich den enormen Aufwand der Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung zu sparen und sich dennoch durch wirksame Selbsthilfe gegen die Gefahr von Kontaminationen und Erlöseinbußen zu schützen, hinweisen und ermuntern, ebenfalls teilzunehmen, d.h. sich anzumelden und den GmO-Verzicht zu vereinbaren.

Wenn sie das aktiv machen wollen, dann tragen Sie sich zusätzlich als "Ermunterer" ein (Teilnahmeschritt 3): damit bieten Sie anderen Hilfe beim Ermuntern von Nachbarn an, bei denen sie nicht weiterkommen, und ermöglichen bei Bedarf Erfahrungsaustausch. Das kann, muß aber nicht, gelegentlich etwas Zeit kosten.

 

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Wie finde ich rechtzeitig nahen GmO-Anbau heraus?

Auch entferntere Nachbarn, die Sie nicht persönlich kennen, können GmO anbauen wollen. Auch das sind Kontaminationsquellen, die nicht zu vernachlässigen sind - vorallem bei Raps, aber auch bei Mais (kleine Windhosen, die Pollen in die Höhe ziehen, der dann in größerer Entfernung niedergeht). Solche Kontaminationsquellen herauszufinden ist ohne größeren Aufwand kaum möglich. Gewinnen sie aber viele für die Teilnahme an FAIRER NACHBARSCHAFT, wird das erheblich erleichtert und fast ohne Aufwand möglich:

Schauen Sie gelegentlich, wenn Sie gerade ohnehin am PC sitzen oder im Internet sind, in die Teilnehmerliste "Faire Nachbarn (PLZ)" und fragen Sie sich, wer von Ihren Nachbarn oder Ihnen bekannten entfernteren Landwirten noch fehlt. Die sollten sie dann gelegentlich gezielt ansprechen (auf Festen, Versammlungen, die Sie ohnhin besuchen), um auch sie für die Anmeldung zu gewinnen.

Merken Sie, daß sich jemand "Fairer Nachbarschaft" verweigert, sollten Sie anhand der Liste einen "Fairen Nachbarn" heraussuchen, der vielleichte eine bessere Beziehung zu ihm hat als Sie. Bitten Sie ihn, sein Glück zu versuchen.

Wenn auch vereinte Ermunterung bei einem Nachbarn nichts fruchtet, könnte es sein, daß dieser Nachbar GmO-willig ist. Seine Felder kommen je nach Eignung für GmO-Anbau in Frage!

Je früher und intensiver Sie FAIRE NACHBARSCHAFT unter ihren Nachbarn verbreiten, desto genauer wissen sie, wo GmO-Anbau droht, wenn das Moratorium fällt.

 

Wie gewinne ich GmO-Willige?

Wissen Sie oder haben sie den Verdacht, daß ein Nachbar GmO anbauen würde, sprechen Sie ihn persönlich an. Sie können ihm darstellen, was GmO-Anbau für Sie bedeutet oder ihn auch ohne vorwurfsvolle Vorrede einladen, an FAIRER NACHBARSCHAFT teilzunehmen. Haben sie keinen Erfolg, regen sie andere Teilnehmer in seiner Nähe an, ihn anzusprechen. Dann merkt er schon, daß da was auf ihn zukommt. Bleibt auch das erfolglos, laden Sie ihn zu einem Gesprächsabend mit den Teilnehmern ein.  In diesem Gespräch können Sie ihm gemeinsam mit anderen Teilnehmern anbieten, zu vereinbaren,  daß entweder auch er auf GmO verzichtet (Nachbarschafts- oder Kurzvertrag) oder die Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen nach Art. 12(3), 24(3) und 47(4) der neuen EU-Verordnung zu genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln (Food&Feed-VO) übernimmt (Abstimmungsvertrag). Für diesen Fall finden Sie Anregungen unter "Vorbilder" (z.B. Blomberg) und "Aktionen" (z.B. Konversionsangebot). Sperrt er sich, sollten Sie ihm vor Augen führen, wie es weitergehen könnte: öffentliche Diskussion am Ort, schriftliche Angebote der Vereinbarungen, gemeinsam finanzierte Kontrolle seines Anbaus, gemeinsam finanzierte Klagen auf Ersatz von wirtschaftlichen Schäden durch Kontaminationen und auf Ersatz des Aufwandes für Kontaminationsvermeidung,  sowie auch dann öffentliche Diskussionen. Vielleicht sieht er dann ein, daß er nicht nur in eine sozial heikle und kaum durchzuhaltende Position gerät, wenn er die Übernahme der Maßnahmen zu Kontaminationsvermeidung verweigert, sondern daß  Schadenersatz und  Ersatz der Kosten für Maßnahmen zur Kontaminationvermeidung aller Nachbarn neben allen seinen Feldern erheblich teuerer wird als eigene Maßnahmen bei seinem GmO-Anbau, und daß er in dieser Klage schlechte Karten hat, weil er Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung verweigert hat. 

Verweigert er auch die Teilnahme an einem solchen Gesprächsabend, sollten die Teilnehmer ihm schriftlich die alternativen Vereinbarungen anbieten und vor Augen führen, wie es weitergehen könnte (s.o.) wenn er dieses schriftliche Angebot nicht annimmt und Kontaminationen verursacht.

Scheitern alle Bemühungen, wird ratsam, daß die "Fairen Nachbarn" auch die solidarische Teilung wirtschaftlicher Schäden durch Kontaminationen und der Kosten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Erstattung der Kosten für Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung vertraglich absichern   (Nachbarschafts- oder Kurzvertrag).

 

Was sind die Ziele der Selbsthilfe?

1. Durch Bündelung von Kräften und konsequentes zielführendes Handeln statt nur duch Proklamation den Druck auf die Politik zu steigern, die Interessen der Mehrheit der Bürger, Landwirte und Verbraucher statt der Interessen der GmO-Hersteller zu vertreten. D.h.  GmO-Anbau nur unter strikter Durchsetzung des Vorsorge- und Verursacherprinzips, des Vorrangs bewährter Kulturen (konventionell, ökologisch, biologisch), vollständiger Information der Öffentlichkeit  und wahrhaftiger Kennzeichnung zuzulassen (s. politische Forderungen).

2. Solange Politik dies unter Druck der GmO-Lobby verweigert, Sicherung von Erlösen und Einkommen durch GmO-Verzicht, Bildung GmO-freier Zonen und solidarische Teilung von Kontaminationsschäden;

3. Rückgabe des "Schwarzen Peters" der enorm aufwendigen Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung an den GmO-Anbau (s. "Wie gewinne ich GmO-Willige?").

4. Minimierung der Gefahr von Kontaminationen aus benachbarten GmO-Kulturen durch rechtzeitige Aufdeckung von GmO-Anbauvorhaben (s. "Wie finde ich GmO-Anbau heraus?"), damit Maßnahmen, die Kontaminationen ausschließen, vereinbart oder notfalls durch sozialen Druck, sich fair statt unfair zu verhalten, herbeigeführt werden können;

5. Realisierung des Vorsorge- und Verursacherprinzips durch Nachbarschafts- und Abstimmungsverträge;

6. Erhaltung und Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft, besonders bäuerlicher Familienbetriebe;

7. Mobilisierung von Selbsthilfe und Kräftebündelung auch für weitere Probleme (z.B. Nachbaugebühren):

8. Verbesserung lokaler Zusammenarbeit für den späteren Aufbau regionaler Kreisläufe, Nachfragebündelung und verbraucherfreundlicherer Direktvermarktungswege;

9. Verbesserung von Sozialbeziehungen und später des Verhältnisses von Landwirten und Verbrauchern

s.a. Was sind die politischen Forderungen der Aktion?

 

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Welche Gründe & Argumente gibt es für die Aktion?

Neben Erhaltung und Schutz bewährter herkömmlicher, ökologischer und biologischer Produktionsweisen sowie der Existenz bäuerlicher Familienbetriebe (s.o. Was nutzt mir die Teilnahme?) sprechen vielfältige weitere Gründe & Argumente für die Aktion "Faire Nachbarschaft". Die lassen sich vielleicht so zusammenfassen:

Die Agrargentechnik und ihre Durchsetzung begibt sich in biologischen, ökologischen, psychischen, sozialen, juristischen, ökonomischen und kulturellen Zusammenhängen in Vereinseitigungen und Sackgassen. Die Aktion "Faire Nachbarschaft" regt an und hilft,  durch Selbsthilfe Auswege zu öffnen und zugleich Druck auf die Politik auszuüben, die Vereinseitigungen und Sackgassen zu verlassen.  

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Profit zu Lasten von Sicherheit

(Ausführung demnächst) vorerst nur vorläufige Argumentübersicht mit weiteren Links

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Wie funktioniert die Schadensteilung?

Je mehr unmittelbare Nachbarn sich als "Faire Nachbarn" eintragen, desto unwahrscheinlicher wird, daß ein Kontaminationsschaden eintritt und damit - leider - Arbeit anfällt. Es lohnt sich also, frühzeitig möglichst viele Nachbarn zur Eintragung und Teilnahme zu ermuntern. Fällt dennoch ein Kontaminationsschaden an, rechnet sich jedoch die Arbeit, die anfällt. Jeder Geschädigte kann selbst entscheiden, ob die erforderliche Arbeit in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe seines Schadens steht. Es kann sich lohnen, kleinere Schäden erst einmal selbst zu tragen.

Die Schadensteilung soll die Aussichtslosigkeit von Schadenersatzklagen außerdem nur solange kompensieren, solange wirtschaftliche Kontaminationsschäden noch nicht aus einem nachschußpflichtigen Fond der GmO-Produzenten und -Anwender ohne Beweis des Verursachers entschädigt werden und nicht versicherbar sind.

Die Möglichkeit der Schadensteilung setzt bundesweit mindestens 200 Teilnehmer voraus. Durch diese Grenze wird der zu übernehmende Schadensanteil begrenzt. Bei einem Schaden von  z.B. 2.000 € entfallen auf jeden Teilnehmer nur 10 €.  Der maximale Schadensanteil wird auf 50 € je Schadensfall begrenzt. Ab 200 Teilnehmern sind dadurch Schäden von 10.000 € gedeckt.

Bei steigender Anzahl von Teilnehmern erfordert die Minimierung des Arbeitsaufwandes, nicht alle Teilnehmer mit Mini-Anteilen in Anspruch zu nehmen, sondern eine ausreichende Anzahl mit höchstens dem Maximalanteil von 50 €. Diese Auswahl wird anhand der Teilnehmer an der Schadensteilung in der PLZ-Liste "Faire Nachbarn" zusammengestellt: ausgewählt werden gleichviele Teilnehmer unterhalb und oberhlab der Position des Geschädigten, bis bei Anteilen von 50 € der Schaden gedeckt ist.

Der Geschädigte läßt die Tatsachenbasis des Kontaminationsschadens und die Schadenshöhe von einer Umwelt- und einer Anbau-Organisation in seiner Nähe prüfen, bestätigen und eine ausreichende Anzahl von beglaubigten Kopien der Bestätigung anfertigen (gg. Bezahlung). Mit einer beglaubigten Bestätigung als Anlage informiert er die ausgewählten Teilnehmer über den Schadensfall und bittet sie um Überweisung ihres Anteils auf sein Konto. Informiert er per email oder Fax (schnellster und kostengünstigster Weg), ist er verpflichtet, auf Verlangen eine beglaubigte Kopie der Bestätigung nachzureichen.

Der Geschädigte prüft, wer nach Ablauf eines Monats seinen Anteil noch nicht überwiesen hat, erinnert 2x in Abständen von 14 Tagen und informiert das "aktionsbuendnis" über ausgebliebene Anteile. Die Säumigen werden bis zur Nachholung der Zahlung als Teilnehmer an der Schadensteilung gesperrt - d.h. sie verlieren ihren Anspruch auf Schadensdeckung durch andere.

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Wie funktioniert die Bildung GmO-freier Zonen?

Auch wenn die Raiffeisen ZGs mit ihren Partnern GmO-Verzicht vereinbaren, verhindert das nicht den GmO-Anbau durch Nachbarn ihrer Partner, die mit der örtlichen ZG keine Lieferverträge haben. Sie müssen anders gewonnen werden, sich gegenüber ihren Nachbarn, die auf GmO verzichten wollen, fair zu verhalten.

Ein Weg wäre, wenn auch der Landhandel dem Vorbild der ZG Karlsruhe folgt. Entsprechende Aktionen sollen folgen.

Bis dahin können Sie aber selbst erheblich zur Schließung dieser Lücken beitragen, wenn Sie Nachbarn, die sich noch nicht als "Fairer Nachbar" eingetragen haben, dazu ermuntern. Tragen sich alle ihre Nachbarn ein, befinden Sie sich schon in einer kleinen gentechnikfreien Zone. Sie wächst dann immer weiter, wenn sich auch alle Nachbarn Ihrer Nachbarn eintragen, und dann wieder deren Nachbarn usw. Je größer der Umkreis wird, desto größer wird die gentechnikfreie Zone um Sie, desto unwahrscheinlicher werden Kontaminationen, Kontaminationsschäden und der Arbeitsaufwand für eine Schadensteilung.

Es lohnt sich also, Ihre Nachbarn zur Eintragung und zur Ermunterung seiner Nachbarn zu ermuntern.

Nachbarn, die sich sperren, wollen sich wohl den GmO-Anbau offenhalten. Mit ihnen wäre zu diskutieren, daß und wie sie die Existenz ihrer Nachbarn durch mögliche Kontaminationen aufs Spiel setzen. Notfalls öffentlich (Podiumsdiskussion). Oftmals wird das reichen, sie vom Sinn der Eintragung als "Fairer Nachbar" zu überzeugen. Auf sehr freundliche Weise kann auch mit einem Konversionsangebot (s. Aktionen: Konversionsangebot) nachgeholfen werden. Der Phantasie und Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt. Hilft alles nichts, bleibt nur das Angebot eines Abstimmungsvertrags. Wird auch der ausgeschlagen, ist es an der Zeit den Druck durch weitere öffentliche Diskussion des rücksichtslosen Alleingangs zu verschärfen.

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Was sind die politischen Forderungen der Aktion?

1. Die Aktion Faire Nachbarschaft soll bei der Gestaltung des EU-Gentechnikrechts zu Freisetzungen und Kennzeichnung und dessen Umsetzung in nationales Recht der BRD, insbesondere auf die Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie bei der Novellierung des Gentechnikgestezes der BRD - folgenden Forderungen Nachdruck verleihen:

1. Erhaltung, Schutz und Förderung des gentechnikfreien konventionellen, ökologischen und biologischen Landbaus und gentechnikfreier Lebensmittel   statt Förderung von Agrargentechnik und GenFood, die von Verbrauchern und Landwirten mehrheitlich abgelehnt werden.

Begründung: Agrargentechnik und GenFood zu fördern, obwohl beide von Verbrauchern und Landwirten mehrheitlich abgelehnt werden, ist undemokratisch und gefährdet zudem die Agrarwende.

2. Keine Verteuerung herkömmlicher Produktion durch Zulassung der Agrargentechnik - deshalb strikte Anwendung des Verursacherprinzips durch:

a. gesetzliche Festlegung uneingeschränkter Haftung der GmO-Hersteller und -Anwender für wirtschaftliche Schäden durch Produktion, Transport, Lagerung, Verarbeitung und Anwendung von GmO, insbesondere Kontaminsationsschäden, ohne Beweislast der Geschädigten für den Verursacher (wohl aber für Schdenstatsache und -höhe) - d.h. Entschädigung aus einem Fond, den GmO-Produzenten und -Anwender nachschußpflichtig relativ zu ihren Umsätzen mit GmO- und GmO-Produkten zu füllen haben (Realisierung des Verursacherprinzips für Schadensfälle)

    Begründung: Nur ein solcher nachschußpflichtiger Fond, der im Gegensatz zum geltenden Schadenersatzrecht den Beweis des Verursachers erspart, verhindert, daß Geschädigte ihren Ersatzanspruch wegen Kausalitätsproblemen beim Verursacherbeweis und wegen der Kosten langer Rechtswege nicht durchsetzen können oder nicht verfolgen und die Verursacher sich aus der Haftung mogeln können. Deshalb kann auch nicht das geltende Schadenersatzrecht, sondern nur ein nachschußpflichtiger Fond das Verursacherprinzip realisieren, weil nur eine unentrinnbare und unmittelbare Schadenersatzpflicht, die zu Verteuerung der GmO-Produkte und Wettbewerbsnachteilen führt, die GmO-Hersteller und Anwender motiviert, Maßnahmen zu ergreifen, die Kontaminationen ausschließen und (echte) Koexistenz und (echte) Wahlfreiheit herstellen.

b. Gesetzliche Festschreibung des Verursacherprinzips auch für Kosten und Lasten der GmO-Produktion und Anwendung  (Privatisierung auch der Kosten, nicht nur der Gewinne) - d.h. vor allem:

-   Finanzierung von  Monitoring, regelmäßigen Kontrollen, Untersuchungen auf Kontaminationen durch GmO-Hersteller und -Anwender oder aus dem Fond (s.o. 1)

-   Kosten für die Trennung der Warenströme sind von GmO-Produzenten zu tragen - d.h  IP-Konzepte sind auf GmO anzuwenden statt umgekehrt. (IP = Identity Prevention = Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen bei Lagerung, Transport und Verarbeitung; "Soft-IP": intensive Reinigungsmaßnahmen nach GmO-Lagerung, -Transport und -Verarbeitung; "Hard-IP": Lagerung und Transport in sicherer Verpackung + Intensivstreinigung nach GmO-Verarbeitung)

-   Vorrang herkömmlicher, gentechnikfreier Produktion in Berührungsfällen: GmO Kulturen müssen von Herkömmlichen einen Abstand einhalten, der Kontaminationen ausschließt, und alle weiteren Maßnahmen zum Ausschluß von Kontaminationen ergreifen - und nicht umgekehrt.

Begründung: wer Innovationen schnell nutzen will, akzeptiert höhere Preise für die Innovation (Konsumpioniere). Für TV-Empfänger und PCs wurden bei ihrer Markteinführung hohe Preise akzeptiert, die die Entwicklungskosten deckten, nicht für die schon vorhandenen Radios und Schreib- und Rechenmaschinen. Dies für Agrargentechnik und GenFood per Gesetz auf den Kopf zu stellen, hebt die Regeln der Marktwirtschaft auf zugunsten einer quasi planwirtschaftlichen Durchsetzung der Interessen globaler Gentechnikkonzerne gegen den Markt und den Mehrheitswillen der Bürger. Dies verhindert eine betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich sinnvolle Bewertung der Agrargentechnik nach Angebot und Nachfrage durch den Markt.  Die Abwälzung der Kosten und Folgen von GmO-Produktion und -Anwendung auf herkömmliche Erzeugnisse ist sozial, betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich unsinnig, irrational und nicht verantwortbar.  Das baut als versteckte Subvention der Agargentechnik Wettbewerbs- und Handelshemmnise für Erzeugnisse aus bewährten Anbauweisen auf und widerspricht damit den Spielregeln der WTO.

3. Abschaffung der legalisierten Verheimlichung von GmO-Freisetzungen, -Anbau  und -Verunreinigungen  - d.h.

a. Abschaffung der Nachmeldungen von GmO-Freisetzungen (Kommissionsentscheidung 94/730/EG = "vereinfachtes Genehmigungsverfahren)

b. gesetzliche Verpflichtung zur lokalen Information über Art und Ort (Koordinaten und Flurstück) von beasitigten Freisetzungen und GmO-Anbau sowie Meldung an ein öffentliches nationales Freisetzungsregister (Internet) bis mindestens 3 Monate vor Beginn der Anbauplanung. Das Register und der kostenlose Zugang ohne bürokratische Erschwerungen ist aus dem Fond der GmO-Hersteller und Anwender zu finanzieren.

c. Befristung und stufenweise Herabsetzung der Kennzeichnungsschwellen für unbeabsichtigte Kontaminationen auf die Nachweisgrenze, um

-   Wahlfreiheit für den Fall als Abwehrrecht  zu definieren, daß GmO-Hersteller und Anwender Kontaminationen nicht sicher ausschließen und deshalb echte Koexistenz ohne die Schädigung benachbarter Landwirte  und echte Wahlfreiheit der Konsumenten nicht herstellen können.

-   die von Kennzeichnungsschwellen vorgetäuschte "Koexistenz"  und "Wahlfreiheit" in Echte, d.h. in gesichert kontaminationsfreie Angebote zu transformieren, und zu verhindern, daß Kennzeichnungsschwellen zum "trojanischen Pferd" für steigende Kontaminationen und deren Legalisierung durch Anhebung der Kennzeichnungsschwellen werden.

Begründung: GmO-Freisetzungen, -Anbau und Verunreinigungen zu verheimlichen ist unfair und erzeugt soziale Konflikte. Denn Landwirten entzieht das jede Möglichkeit,  rechtzeitigt ihre Interessen gegen drohenden Erlöseinbußen und Existenzgefährdungen durch kontaminierenden GmO-Anbau in ihrer Nachbarschaft zu vertreten. Kennzeichnungsschwellen zwingen insbesondere Öko- und Bio-Produzenten in Unwahrhaftigkeit und untergraben insgesamt das Vertrauen der Verbraucher. Durch sie drohen BSE-Effekte und Landwirten existenzvernichtende Erlöseinbußen, wenn sich z.B. Kontaminationen mit nicht zugelassenen Genkonstrukten oder allergene Potentiale herausstellen. Verbrauchern entzieht die Verheimlichung von Verunreinigungen echte Wahlfreiheit.

4. Schaffung rechtlicher Möglichkeiten, Klagen auf Unterlassung von GmO-Freisetzungen und -Anbau vor Beginn der Anbauplanung abzuschließen - d.h. folgende gesetzliche Regelung: "GmO-Freisetzungen und -Anbau sind nur zulässig, wenn Kontaminationen benachbarter Kulturen  ausgeschlossen werden können. Zivilrechtliche Unterlassungsklagen haben aufschiebende Wirkung. Die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung ist unzulässig."

5. Schluß mit der Förderung der Unkultur,  überstürzt halbgare Anwendungen lückenhaftester wissenschaftlicher Erkenntnisse bei unerforschten Folgen zu legalisieren und wegen kurzatmiger Profitaussichten heimlich und nicht rückholbar in Natur, Nahrungsketten und Umwelt  freizusetzen (Menschenversuche, Experimente an öko- und biologischen Zusammenhängen), d.h. folgende Formulierungen im Gentechnikgesetz: Freisetzungen und Inverkehrbringungen können genehmigt werden, wenn auf der Basis ausreichender, schlüssiger und zuverlässiger wissenschaftlicher Daten Gefährdungen .... nicht zu erwarten sind.

6. Verbot und Bestrafung der Anwendung von Methoden zur Wahrnehmungssteuerung ("perception management", "psychological operations", verdeckten Aktionen zur Erzeugung von Nachrichten, Nachrichtenfälschung, Vortäuschung anderer Handlungsmotive, aktive und passive Bestechnung von Journalisten); Strafverschärfung bei Anwendung in wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskursen.

All diese Maßnahmen wären erforderlich, um den systematischen Abbau verantwortlichen Handelns zugunsten schneller Profite mit der überstürzten Vermarktung unausgereifter Produkte aus  privatisierten unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zu stoppen.

 

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Wie erzeugt die Aktion politischen Druck?

Die Liste "Fairer Nachbarn" ist wesentlich mehr als eine Unterschriftenliste: Durch seine Eintragung bezeugt jeder Teilnehmer ja nicht nur seinen politischen Wunsch, sondern entschlossenes Handeln und  Selbsthilfemaßnahmen, die, wenn viele mitmachen, auf der Grundlage des geltenden Zivilrechts eine andere Wirklichkeit schaffen, als die Politik dies mit dem Gentechnikrecht zugunsten der GmO-Hersteller will. Die dadurch geschaffene Wirklichkeit kann auch durch noch so neoliberale Gestaltung des Gentechnikrechts der EU und BRD nicht mehr unterlaufen und untergraben werden - nur noch auf diktatorischem Wege.

Dies übt mehr als jede Unterschriftenliste Druck auf die Politik aus: parallel zur Gestaltung von Recht nach dem Willen von rücksichtslosen Minderheiten wird eine Wirklichkeit geschaffen, in die dieses Recht gar nicht mehr hineinwirken kann. Mit entsprechenden Aktionen und PR-Arbeit, die das Wachsen der Liste "Fairer Nachbarn" begleiten, kann die Politik gezwungen werden, ihren Demokratie-Anspruch einzulösen und diese von Mehrheiten geschaffene Realität durch die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen (s. Welche politischen Forderungen erhebt die Aktion?)  zu schützen.

Die Aktion hilft Landwirten, durch überzeugend tatkräftige Selbsthilfe politischen Druck auszuüben, die Löcher im derzeitigen rechtlichen Rahmen zu schließen.

Dieser Druck wird erzeugt durch

o Öffetliches Bekenntnis zum GmO-Verzicht (durch Eintrag in eine Internet-Liste)

o Optional öffentliches Bekenntnis zu solidarischer Teilung von wirtschaftlichen Schäden durch Kontaminationen und Kosten für die gemeinsame Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Verursacher (Solange kein Entschädigungsfond existiert und Verursacher kaum beweisbar sind)

o Gewinnung weiterer Landwirte für das Bekenntnis zum GmO-Verzicht, dadurch

o Bildung GmOfreier Zonen und

o Indentifizierung von GmO-Willigen und Schließung der Lücken durch

o Gewinnung GmOwilliger für „FAIRE NACHBARSCHAFT“ durch GmOVerzicht, bei Ablehnung

o Angebot der „FAIREN NACHBARN“ an GmO-Willige, im Rahmen des Zivilrechts ein striktes Verursacherprinzips für alle Lasten, Kosten und Schäden durch GmO-Anbau vertraglich zu vereinbaren, bei Ablehnung

o Öffentliche Diskussion der UNFAIREN Aspekte des GmO-Anbaus

Dieses tatkräftige politische Druck durch wirksame Selbsthilfe, die zugleich vor wirtschaftlichen Schäden schützt, kann dem GmO-Anbau mehr und mehr Flächen entziehen und so das Moratorium in der Landwirtschaft fortsetzen und solange aufrechterhalten, bis die Unbedenklichkeit und ein überzeugender Nutzen für Landwirte und Verbraucher wissenschaftlich bewiesen ist und auf wahrnehmungssteuernde PR-Methoden verzichtet wird.

Die Internet-Liste wird der Politik zeigen, daß Landwirte in verfassungsänderndem Ausmaß im Rahmen des Zivilrechts selbst regeln können, was die Politik unter dem UNFAIREN, antidemokratischen, antimarktwirtschaftlichen und asozialen Regime der GENOPOLY-Spieler sich nicht traut, gesetzlich zu regeln.

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Wofür setzt sich die Aktion ein?

Der politische Druck durch diese tatkräftigen Selbsthilfemaßnahmen kann teilweise schon bei der  Umsetzung der neuen Freisetzungsrichtlinie in das Gentechnikrecht der BRD erreichen:

o eine Meldefrist für das nationale GmO-Anbauregister vor Beginn der Anbauplanung

o gesetzliche Verankerung eines Fonds der GmO-Hersteller und -Anwender, aus dem gentechnikfrei Produzierenden Kontaminationsschäden ohne Beweis des Verursachers und Maßnahmen für die Vermeidung von Kontaminationen erstattet werden.

o Die schnelle Absenkung der Kennzeichnungsschwellen auf die Nachweisgrenze, die bereits in der neuen EU-Verordnung für Lebens- und Futtermitel vorgesehen ist, sowie deren Abschaffung, sobald der Fond der GmO-Hersteller und –Anwender eingerichtet ist.

Politisch stark wird man erst gemeinsam. Das setzt aber voraus, dass man aufhört, sich gegenseitig als Konkurrenten und Rivalen zu betrachten, die wollen, dass man weicht, damit sie wachsen können.

Was kritisiert die Aktion?

die Aktion „FAIRE NACHBARSCHAFT“wendet sich

o Gegen UNFAIRE Gehirnwäschen mit falschen Behauptungen und „psychologischen Operationen“ wie der falschen Zuweisung von Schuld am Hunger in der Welt,

o gegen die Löcher des derzeitigen rechtlichen Rahmens in Europa, die den Gentechnikkonzernen ermöglichen, ihr UNFAIRES antidemokratisches, antimarktwirtschaftliches und antisoziales Regime auszuüben,

o gegen „Koexistenz“ als „KOEXEKUTION“ der Landwirte, die gentechnikfrei produzieren wollen,

o gegen UNFAIRE Zerstörung nachbarschaftlicher Beziehungen im ländlichen Raum,

o gegen die UNFAIRE Täuschung der Verbraucher mit Kennzeichnungsschwellen