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Warum FAIRE NACHBARSCHAFT jetzt?
Um
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bewährte biologische, ökologische und konventionelle Landwirtschaft, die auf Gentechnik
verzichten will, zu erhalten und zu fördern
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Vertrauensverluste der Verbraucher in den GmO-freien biologischen, ökologischen und
konventionellen Landbau sowie Streit unter benachbarten Landwirten zu vermeiden;
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antidemokratische, betriebs-, markt- und volkswirtschaftlich falsche sowie asoziale
Einflüße der Gentech-Konzerne auf die Novellierung des Gentechnikgesetzes abzuwehren.
Mit
der WTO-Klage der USA gegen die EU (WTO-GmO-Klage)
und dem absurden Vorwurf Bushs, die GenFood-Ablehnung der Europäer sei schuld am Hunger (Welthunger-Kampagne), steigt der Druck, das
Moratorium für die Zulassung, den Import und den Anbau gentechnisch veränderter
Nutzpflanzen in der EU zu beenden (Moratorium).
Die EU und Wirtschaftsminister Clement wollen sich diesem Druck beugen. Die
rechtlichen Vorbereitungen für das Ende des Moratoriums und den Beginn des GmO-Anbaus in
Europa sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Es fehlt nur noch die Entscheidung
der EU über Kennzeichnungsschwellen für Saatgut und die Novellierung des GenTG.
Zwar
machten die neue EU-Freisertzungsrichtlinie und die EU-Verordnung zu Lebens- und
Futtermitteln Schritte in die richtige Richtung, aber zugleich auch in ganz falsche
Richtungen:
Ein
Gewinn ist zweifellos, daß nun jede Gentechnikanwendung gekennzeichnet werden muß, so
daß die Kennzeichnungskosten jetzt von den Verursachern getragen werden, Landwirte und
Verbraucher nun unterscheiden können, was aus den GenLabors kommt und was nicht, so daß
die Verbraucher das Moratorium "von unten" fortsetzen können.
Insbesondere
die neue Freisetzungsrichtlinie (FR, 2001/18/EU),
die Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (Food&Feed-VO) und die Empfehlungen der EU-Kommission
zur sogenannten "Koexistenz" (Koexistenz)
schaffen aber für Landwirte, die auf GmO verzichten wollen, eine gefährliche Rechtslage,
die aber noch durch die Novellierung des Gentechnikgesetzes wenigstens in der BRD behoben
werden kann:
Das
Problem der Kontaminationen mit GmO bleibt durch die neuen EU-Regelungen völlig
ungelöst. Schlimmer noch: sie belastet den GmO-Verzicht mit den Lasten, Kosten und Folgen
des GmO-Anbaus. Das ist betriebs-, markt- und volkswirtschaftlich falsch und sozial
ungerecht, weil es die GmO-freien biologischen, ökologischen und konventionellen
Landwirte mit Kosten und Folgen belastet, die der GmO-Anbau verursacht. Dadurch würden
GmO-frei Produkte verteuert. Dies wäre ein planwirtschaftlicher Eingriff in den Markt,
der den Wettbewerb verzerrt und darauf abzielte GmO-freie Landwirtschaft zu benachteiligen
und aus dem Markt zu drängen.
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So verlangt die neue Food&Feed-VO "geeignete Schritte" zur Vermeidung von
Kontaminationen nicht vom GmO-Anbau, sondern von Landwirten, die auf GmO verzichten und im
Falle von Kontaminationen die Kennzeichnungsschwelle von 0,9% in Anspruch nehmen wollen,
um ihre Ernte weiterhin als GmO-frei ungekennzeichnet vermarkten zu können. |mehr|
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Nach der neuen Freisetzungsrichtline müssen Landwirte, die GmO freisetzen oder anbauen,
ihre Nachbarn nicht einmal informieren. Das hätte zur Folge, daß Landwirte, die auf GmO
verzichten, rund um alle kontaminationgefährdeten Kulturen "geeignete Schritte"
zu Vermeidung von Kontaminationen ergreifen müssen, statt nur dort, wo definitiv GmO
angebaut werden. Dies würde die marktverzerrende und ungerechte Kostenbelastung des
GmO-Verzichts auch noch unnötig steigern. |mehr|
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Die Haftung für Kontaminationen bleibt ebenfalls völlig ungeregelt, obwohl Juristen und
Versicherungsmakler davon ausgehen, daß Schadenersatzklagen keinen Erfolg haben werden,
weil es nahezu unmöglich sein wird, den Verursacher einer Kontamination zu beweisen. |mehr|
Ob
dem Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) gelingen
wird, diese Fehler durch die Novellierung des GenTG zu beheben, ist derzeit noch völlig
offen (GenTG). Wenn es dies auch will, so
bedarf es der politischen Unterstützung gegenüber anderen Ressorts, vor allem dem
Wirtschafts- und Justizministerium, sowie gegenüber GmO-willigen Politikern der SPD wie
Wirtschaftsminister Wolfgang Clement.
Diese
Unterstützung gibt die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT schon jetzt: denn sie steht in den
Startlöchern für den Fall, daß bei der Novellierung des GenTG auf die Behebung jedes
dieser Fehler verzichtet wird.
Denn
das würde den GmO-Verzicht mit Wettbewerbsnachteilen belasten und jene 70% der Landwirte
und jene über 70% der Verbraucher verärgern, die keine GmOs auf dem Acker und in
Lebensmitteln wollen, so daß sie ihre Kräfte in der Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT bündeln
können, um dieser falschen Politik einen Denkzettel zu erteilen und legal das Gegenteil
von dem zu organisieren, was diese Politik erreichen wollte: statt der Verbreitung des
GmO-Anbaus dessen Verdrängung durch die zivilrechtliche Organisation immer größerer
GmO-freier Zonen.
Diese
Unterstützung können Sie JETZT verstärken, indem Sie sich JETZT zur Teilnahme an der
Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT anmelden. Damit das GenTG FAIRE NACHBARSCHAFT statt UNFAIRER
KOEXISTENZ sichert. |
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Was nutzt mir
die Teilnahme?
1. Einsparung aufwendiger Maßnahmen zur Vermeidung von
GmO-Kontaminationen (wie Sicherheitsabstände, Mantelsaaten, Ausweichflächen,
kontaminationsvermeidende Aussat- und Erntezeitpunkte, Maschinenreinigungen usw.) und
deren aufwendige Dokumentation, wie sie von den Artikeln 12 (3), 24(3) und 47(4) der
EU-Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel von Landwirten (Food&Feed-VO)
verlangt werden, die auf GmO verzichten und Kennzeichnungsschwellen in Anspruch nehmen
wollen. Die vetragliche Vereinbarung des GmO-Verzichts mit Ackernachbarn (Kurzvertrag, Nachbarschaftsvertrag)
ersetzt solche aufwendigen Maßnahmen. Sie kostet fast nichts und ist zugleich das Maximum
aller Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung und der beste und billigste aller Beweise,
sie durchgeführt zu haben.
Das gleiche gilt für Vereinbarungen mit GmO-Willigen, in denen diese sich zu Maßnahmen
der Kontaminationsvermeidung verpflichten (Abstimmungsvertrag).
2. wachsender Schutz vor GmO-Kontaminationen durch Auskreuzungen von
benachbartem GmO-Anbau
3. bei immer unwahrscheinlicheren, aber dennoch möglichen
Erlöseinbußen durch Kontaminationen Minimierung des Schadens sowie der Kosten zur
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch solidarische Übernahme von Schadensteilen
durch andere Teilnehmer (Schadensteilung)
als Folge davon:
4. Sicherung der Erlöse, des Einkommens und der Existenz
5. Steigerung der Glaubwürdigkeit gegenüber Abnehmern und
Verbrauchern
6. Absatzsteigerung durch frühen Wettbewerbsvorteil in steigender
Nachfrage nach GmO-freien Erzeugnissen
7. Einkommenssteigerung durch Absatzsteigerung
positive Nebenwirkungen auf sozialer und kultureller Ebene
8. Verbesserung der Beziehungen zu Nachbarn
9. Verbesserung des sozialen Ansehens durch vorbildliches Verhalten,
das dem zukunftsunfähigen Verdränungskrieg aller gegen alle im "Wachse oder
Weiche" ein zukunftsfähiges Gegenbild entgegensetzt
10. Am Ende mehr Lebensfreude? |
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Welche Folgen hat die Anmeldung für mich?
Mit ihrer Anmeldung
zeigen sie nur, daß sie an der Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT teilnehmen werden, falls sie
nicht gesetzlich von allen Kosten, Lasten und Folgen des GmO-Anbaus entlastet werden. Wir
nehmen Sie in den Verteiler der FAIREN NACHBARSCHAFT auf und informieren sie in
unregelmäßigen Abständen. Da Ihre Anschrift der Liste zu entnehmen ist, könnte
ebenfalls an der Aktion interessierte Nachbarn Sie ansprechen. |
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Wozu
verpflichtet mich die Eintragung als FAIRER NACHBAR?
1. zur konventionellen, ökologischen oder biologischen Landwirtschaft ohne
Gentechnik, vor allem ohne genmanipulierte Pflanzen (Kurzvertrag, Nachbarschaftsvertrag)
oder zu geeigneten Maßnahmen, Kontaminationen zu vermeiden (Abstimmungsvertrag).
2. zur Gewinnung weiterer Nachbarn für die Teilnahme an FAIRER
NACHBARSCHAFT
3. optional zur Übernahme eines kleinen Anteils am Schaden anderer,
falls Sie wollen, daß andere einmal Ihren Kontaminationsschaden mittragen |
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Wieviel Arbeit macht mir FAIRE NACHBARSCHAFT?
Deutlich spürbar weniger als geeignete Schritte zur
Vermeidung von Kontaminationen zu ergreifen und diese beweisfähig zu dokumentieren, wie
das die Art. 12 (3), 24 (3) und 47 (4) der EU-Verordnung über genetisch Veränderte
Lebens- und Futtermittel (Food&Feed-VO)von
Landwirten verlangt, die auf GmO verzichten und Kennzeichnungsschwellen für
Verunreinigungen in Anspruch nehmen wollen:
statt alljährlich über Sicherheitsabstände,
Mantelsaaten, Ausweichflächen, Aussaat- und Erntezeitpunkte, Maschinenreinigung usw. zu
brüten, diese Maßnahmen zu organisieren, durchzuführen und beweisfähig für evtl.
Kontaminationsfälle zu dokumentieren, vereinbaren Sie ein einziges mal mit Ihren Nachbarn
schriftlich, daß auch sie auf GmO verzichten (dazu sind nach Umfragen 70% bereit) oder
mit GmO-willign Nachbarn, daß sie diese Maßnahmen ergreifen. Die Vereinbarung mit
GmO-willigen nachbarn könnte etwas mehr Arbeit machen (s. ), da dies aber ein
einmaliger Aufwand ist, immer noch erheblich weniger als der alljährliche Aufwand eigener
Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung.
Bis zum Ernstfall (ein Nachbar zeigt sich als GmO-Williger) ist der
Arbeitsaufwand extrem gering:
1. Sie geben auf der Hompage der Aktion Ihre Anschrift
ein, wählen, ob sie an der Schadensteilung teilnehmen wollen und welche
Protest-Schreiben auf ihren Namen verschickt werden sollen;
2. Beobachten sie die PLZ-Teilnehmerliste. Tauchen Nachbarn auf, können Sie
diese ansprechen und zur Vereinbarung entweder des GmO-Verzichts oder der
Anbauabstimmung einladen.
Wenn Sie zufällig einen Ihrer Nachbarn treffen, sollten Sie ihn auf
diese Möglichkeit, sich den enormen Aufwand der Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung
zu sparen und sich dennoch durch wirksame Selbsthilfe gegen die Gefahr von Kontaminationen
und Erlöseinbußen zu schützen, hinweisen und ermuntern, ebenfalls teilzunehmen, d.h.
sich anzumelden und den GmO-Verzicht zu vereinbaren.
Wenn sie das aktiv machen wollen, dann tragen Sie sich zusätzlich als
"Ermunterer" ein
(Teilnahmeschritt 3): damit bieten Sie anderen Hilfe beim Ermuntern von Nachbarn an, bei
denen sie nicht weiterkommen, und ermöglichen bei Bedarf Erfahrungsaustausch. Das kann,
muß aber nicht, gelegentlich etwas Zeit kosten.
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Wie finde ich rechtzeitig nahen GmO-Anbau heraus?
Auch entferntere Nachbarn, die Sie nicht persönlich kennen, können
GmO anbauen wollen. Auch das sind Kontaminationsquellen, die nicht zu vernachlässigen
sind - vorallem bei Raps, aber auch bei Mais (kleine Windhosen, die Pollen in die Höhe
ziehen, der dann in größerer Entfernung niedergeht). Solche Kontaminationsquellen
herauszufinden ist ohne größeren Aufwand kaum möglich. Gewinnen sie aber viele für die
Teilnahme an FAIRER NACHBARSCHAFT, wird das erheblich erleichtert und fast ohne Aufwand
möglich:
Schauen Sie gelegentlich, wenn Sie gerade ohnehin am PC sitzen oder im
Internet sind, in die Teilnehmerliste "Faire Nachbarn (PLZ)" und fragen Sie
sich, wer von Ihren Nachbarn oder Ihnen bekannten entfernteren Landwirten noch fehlt. Die
sollten sie dann gelegentlich gezielt ansprechen (auf Festen, Versammlungen, die Sie
ohnhin besuchen), um auch sie für die Anmeldung zu gewinnen.
Merken Sie, daß sich jemand "Fairer Nachbarschaft"
verweigert, sollten Sie anhand der Liste einen "Fairen Nachbarn" heraussuchen,
der vielleichte eine bessere Beziehung zu ihm hat als Sie. Bitten Sie ihn, sein Glück zu
versuchen.
Wenn auch vereinte Ermunterung bei einem Nachbarn nichts fruchtet,
könnte es sein, daß dieser Nachbar GmO-willig ist. Seine Felder kommen je nach Eignung
für GmO-Anbau in Frage!
Je früher und intensiver Sie FAIRE NACHBARSCHAFT unter ihren Nachbarn
verbreiten, desto genauer wissen sie, wo GmO-Anbau droht, wenn das Moratorium fällt.
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Wie gewinne ich GmO-Willige?
Wissen Sie oder haben sie den Verdacht, daß ein Nachbar GmO anbauen
würde, sprechen Sie ihn persönlich an. Sie können ihm darstellen, was GmO-Anbau für
Sie bedeutet oder ihn auch ohne vorwurfsvolle Vorrede einladen, an FAIRER NACHBARSCHAFT
teilzunehmen. Haben sie keinen Erfolg, regen sie andere Teilnehmer in seiner Nähe an, ihn
anzusprechen. Dann merkt er schon, daß da was auf ihn zukommt. Bleibt auch das erfolglos,
laden Sie ihn zu einem Gesprächsabend mit den Teilnehmern ein. In diesem Gespräch
können Sie ihm gemeinsam mit anderen Teilnehmern anbieten, zu vereinbaren, daß
entweder auch er auf GmO verzichtet (Nachbarschafts-
oder Kurzvertrag)
oder die Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen nach Art. 12(3), 24(3) und 47(4)
der neuen EU-Verordnung zu genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln (Food&Feed-VO)
übernimmt (Abstimmungsvertrag). Für diesen Fall finden Sie Anregungen unter
"Vorbilder" (z.B. Blomberg) und "Aktionen"
(z.B. Konversionsangebot).
Sperrt er sich, sollten Sie ihm vor Augen führen, wie es weitergehen könnte:
öffentliche Diskussion am Ort, schriftliche Angebote der Vereinbarungen, gemeinsam
finanzierte Kontrolle seines Anbaus, gemeinsam finanzierte Klagen auf Ersatz von
wirtschaftlichen Schäden durch Kontaminationen und auf Ersatz des Aufwandes für
Kontaminationsvermeidung, sowie auch dann öffentliche Diskussionen. Vielleicht
sieht er dann ein, daß er nicht nur in eine sozial heikle und kaum durchzuhaltende
Position gerät, wenn er die Übernahme der Maßnahmen zu Kontaminationsvermeidung
verweigert, sondern daß Schadenersatz und Ersatz der Kosten für Maßnahmen
zur Kontaminationvermeidung aller Nachbarn neben allen seinen Feldern erheblich teuerer
wird als eigene Maßnahmen bei seinem GmO-Anbau, und daß er in dieser Klage schlechte
Karten hat, weil er Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung verweigert hat.
Verweigert er auch die Teilnahme an einem solchen Gesprächsabend,
sollten die Teilnehmer ihm schriftlich die alternativen Vereinbarungen anbieten und vor
Augen führen, wie es weitergehen könnte (s.o.) wenn er dieses schriftliche Angebot nicht
annimmt und Kontaminationen verursacht.
Scheitern alle Bemühungen, wird ratsam, daß die "Fairen
Nachbarn" auch die solidarische Teilung wirtschaftlicher Schäden durch
Kontaminationen und der Kosten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und
Erstattung der Kosten für Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung vertraglich absichern
(Nachbarschafts- oder Kurzvertrag).
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1. Durch Bündelung von Kräften und konsequentes zielführendes
Handeln statt nur duch Proklamation den Druck auf die Politik zu steigern, die Interessen
der Mehrheit der Bürger, Landwirte und Verbraucher statt der Interessen der
GmO-Hersteller zu vertreten. D.h. GmO-Anbau nur unter strikter Durchsetzung des
Vorsorge- und Verursacherprinzips, des Vorrangs bewährter Kulturen (konventionell,
ökologisch, biologisch), vollständiger Information der Öffentlichkeit und
wahrhaftiger Kennzeichnung zuzulassen (s. politische
Forderungen).
2. Solange Politik dies unter Druck der GmO-Lobby verweigert, Sicherung
von Erlösen und Einkommen durch GmO-Verzicht, Bildung GmO-freier Zonen und solidarische
Teilung von Kontaminationsschäden;
3. Rückgabe des "Schwarzen Peters" der enorm aufwendigen
Maßnahmen zur Kontaminationsvermeidung an den GmO-Anbau (s. "Wie gewinne ich GmO-Willige?").
4. Minimierung der Gefahr von Kontaminationen aus benachbarten
GmO-Kulturen durch rechtzeitige Aufdeckung von GmO-Anbauvorhaben (s. "Wie finde ich GmO-Anbau heraus?"), damit
Maßnahmen, die Kontaminationen ausschließen, vereinbart oder notfalls durch sozialen
Druck, sich fair statt unfair zu verhalten, herbeigeführt werden können;
5. Realisierung des Vorsorge- und Verursacherprinzips durch
Nachbarschafts- und Abstimmungsverträge;
6. Erhaltung und Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft, besonders
bäuerlicher Familienbetriebe;
7. Mobilisierung von Selbsthilfe und Kräftebündelung auch für
weitere Probleme (z.B. Nachbaugebühren):
8. Verbesserung lokaler Zusammenarbeit für den späteren Aufbau
regionaler Kreisläufe, Nachfragebündelung und verbraucherfreundlicherer
Direktvermarktungswege;
9. Verbesserung von Sozialbeziehungen und später des Verhältnisses
von Landwirten und Verbrauchern
s.a. Was sind die
politischen Forderungen der Aktion?
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Welche Gründe
& Argumente gibt es für die Aktion?
Neben Erhaltung und Schutz bewährter herkömmlicher, ökologischer und
biologischer Produktionsweisen sowie der Existenz bäuerlicher Familienbetriebe (s.o. Was
nutzt mir die Teilnahme?) sprechen vielfältige weitere Gründe & Argumente für die
Aktion "Faire Nachbarschaft". Die lassen sich vielleicht so zusammenfassen:
Die Agrargentechnik und ihre Durchsetzung begibt sich in biologischen,
ökologischen, psychischen, sozialen, juristischen, ökonomischen und kulturellen
Zusammenhängen in Vereinseitigungen und Sackgassen. Die Aktion "Faire
Nachbarschaft" regt an und hilft, durch Selbsthilfe Auswege zu öffnen und
zugleich Druck auf die Politik auszuüben, die Vereinseitigungen und Sackgassen zu
verlassen.

Profit zu Lasten von Sicherheit
(Ausführung demnächst) vorerst nur vorläufige Argumentübersicht mit weiteren Links |
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Wie funktioniert die Schadensteilung?
Je mehr unmittelbare Nachbarn sich als "Faire Nachbarn"
eintragen, desto unwahrscheinlicher wird, daß ein Kontaminationsschaden eintritt und
damit - leider - Arbeit anfällt. Es lohnt sich also, frühzeitig möglichst viele
Nachbarn zur Eintragung und Teilnahme zu ermuntern. Fällt dennoch ein
Kontaminationsschaden an, rechnet sich jedoch die Arbeit, die anfällt. Jeder Geschädigte
kann selbst entscheiden, ob die erforderliche Arbeit in einem angemessenen Verhältnis zur
Höhe seines Schadens steht. Es kann sich lohnen, kleinere Schäden erst einmal selbst zu
tragen.
Die Schadensteilung soll die Aussichtslosigkeit von Schadenersatzklagen
außerdem nur solange kompensieren, solange wirtschaftliche Kontaminationsschäden noch
nicht aus einem nachschußpflichtigen Fond der GmO-Produzenten und -Anwender ohne Beweis
des Verursachers entschädigt werden und nicht versicherbar sind.
Die Möglichkeit der Schadensteilung setzt bundesweit mindestens 200
Teilnehmer voraus. Durch diese Grenze wird der zu übernehmende Schadensanteil begrenzt.
Bei einem Schaden von z.B. 2.000 entfallen auf jeden Teilnehmer nur 10
. Der maximale Schadensanteil wird auf 50 je Schadensfall begrenzt. Ab
200 Teilnehmern sind dadurch Schäden von 10.000 gedeckt.
Bei steigender Anzahl von Teilnehmern erfordert die Minimierung des
Arbeitsaufwandes, nicht alle Teilnehmer mit Mini-Anteilen in Anspruch zu nehmen, sondern
eine ausreichende Anzahl mit höchstens dem Maximalanteil von 50 . Diese Auswahl
wird anhand der Teilnehmer an der Schadensteilung in der PLZ-Liste "Faire
Nachbarn" zusammengestellt: ausgewählt werden gleichviele Teilnehmer unterhalb und
oberhlab der Position des Geschädigten, bis bei Anteilen von 50 der Schaden
gedeckt ist.
Der Geschädigte läßt die Tatsachenbasis des Kontaminationsschadens
und die Schadenshöhe von einer Umwelt- und einer Anbau-Organisation in seiner Nähe
prüfen, bestätigen und eine ausreichende Anzahl von beglaubigten Kopien der Bestätigung
anfertigen (gg. Bezahlung). Mit einer beglaubigten Bestätigung als Anlage informiert er
die ausgewählten Teilnehmer über den Schadensfall und bittet sie um Überweisung ihres
Anteils auf sein Konto. Informiert er per email oder Fax (schnellster und
kostengünstigster Weg), ist er verpflichtet, auf Verlangen eine beglaubigte Kopie der
Bestätigung nachzureichen.
Der Geschädigte prüft, wer nach Ablauf eines Monats seinen Anteil
noch nicht überwiesen hat, erinnert 2x in Abständen von 14 Tagen und informiert das
"aktionsbuendnis" über ausgebliebene Anteile. Die Säumigen werden bis zur
Nachholung der Zahlung als Teilnehmer an der Schadensteilung gesperrt - d.h. sie verlieren
ihren Anspruch auf Schadensdeckung durch andere. |
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Wie
funktioniert die Bildung GmO-freier Zonen?
Auch wenn die Raiffeisen ZGs mit ihren Partnern
GmO-Verzicht vereinbaren, verhindert das nicht den GmO-Anbau durch Nachbarn ihrer Partner,
die mit der örtlichen ZG keine Lieferverträge haben. Sie müssen anders gewonnen werden,
sich gegenüber ihren Nachbarn, die auf GmO verzichten wollen, fair zu verhalten.
Ein Weg wäre, wenn auch der Landhandel dem Vorbild der
ZG Karlsruhe folgt. Entsprechende Aktionen sollen folgen.
Bis dahin können Sie aber selbst erheblich zur
Schließung dieser Lücken beitragen, wenn Sie Nachbarn, die sich noch nicht als
"Fairer Nachbar" eingetragen haben, dazu ermuntern. Tragen sich alle ihre
Nachbarn ein, befinden Sie sich schon in einer kleinen gentechnikfreien Zone. Sie wächst
dann immer weiter, wenn sich auch alle Nachbarn Ihrer Nachbarn eintragen, und dann wieder
deren Nachbarn usw. Je größer der Umkreis wird, desto größer wird die gentechnikfreie
Zone um Sie, desto unwahrscheinlicher werden Kontaminationen, Kontaminationsschäden und
der Arbeitsaufwand für eine Schadensteilung.
Es lohnt sich also, Ihre Nachbarn zur Eintragung und zur
Ermunterung seiner Nachbarn zu ermuntern.
Nachbarn, die sich sperren, wollen sich wohl den
GmO-Anbau offenhalten. Mit ihnen wäre zu diskutieren, daß und wie sie die Existenz ihrer
Nachbarn durch mögliche Kontaminationen aufs Spiel setzen. Notfalls öffentlich
(Podiumsdiskussion). Oftmals wird das reichen, sie vom Sinn der Eintragung als
"Fairer Nachbar" zu überzeugen. Auf sehr freundliche Weise kann auch mit einem
Konversionsangebot (s. Aktionen: Konversionsangebot) nachgeholfen werden. Der Phantasie
und Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt. Hilft alles nichts, bleibt nur das Angebot
eines Abstimmungsvertrags. Wird auch der ausgeschlagen, ist es an der Zeit den Druck durch
weitere öffentliche Diskussion des rücksichtslosen Alleingangs zu verschärfen. |
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Was sind die
politischen Forderungen der Aktion?
1. Die Aktion Faire Nachbarschaft soll bei der Gestaltung des
EU-Gentechnikrechts zu Freisetzungen und Kennzeichnung und dessen Umsetzung in nationales
Recht der BRD, insbesondere auf die Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie bei der
Novellierung des Gentechnikgestezes der BRD - folgenden Forderungen Nachdruck verleihen:
1. Erhaltung, Schutz und Förderung des gentechnikfreien
konventionellen, ökologischen und biologischen Landbaus und gentechnikfreier Lebensmittel
statt Förderung von Agrargentechnik und GenFood, die von Verbrauchern und
Landwirten mehrheitlich abgelehnt werden.
Begründung: Agrargentechnik und GenFood zu fördern, obwohl beide von
Verbrauchern und Landwirten mehrheitlich abgelehnt werden, ist undemokratisch und
gefährdet zudem die Agrarwende.
2. Keine Verteuerung herkömmlicher Produktion durch Zulassung der
Agrargentechnik - deshalb strikte Anwendung des Verursacherprinzips durch:
a. gesetzliche Festlegung uneingeschränkter Haftung der GmO-Hersteller
und -Anwender für wirtschaftliche Schäden durch Produktion, Transport, Lagerung,
Verarbeitung und Anwendung von GmO, insbesondere Kontaminsationsschäden, ohne Beweislast
der Geschädigten für den Verursacher (wohl aber für Schdenstatsache und -höhe) - d.h.
Entschädigung aus einem Fond, den GmO-Produzenten und -Anwender nachschußpflichtig
relativ zu ihren Umsätzen mit GmO- und GmO-Produkten zu füllen haben (Realisierung des
Verursacherprinzips für Schadensfälle)
Begründung: Nur ein solcher nachschußpflichtiger
Fond, der im Gegensatz zum geltenden Schadenersatzrecht den Beweis des Verursachers
erspart, verhindert, daß Geschädigte ihren Ersatzanspruch wegen Kausalitätsproblemen
beim Verursacherbeweis und wegen der Kosten langer Rechtswege nicht durchsetzen können
oder nicht verfolgen und die Verursacher sich aus der Haftung mogeln können. Deshalb kann
auch nicht das geltende Schadenersatzrecht, sondern nur ein nachschußpflichtiger Fond das
Verursacherprinzip realisieren, weil nur eine unentrinnbare und unmittelbare
Schadenersatzpflicht, die zu Verteuerung der GmO-Produkte und Wettbewerbsnachteilen
führt, die GmO-Hersteller und Anwender motiviert, Maßnahmen zu ergreifen, die
Kontaminationen ausschließen und (echte) Koexistenz und (echte) Wahlfreiheit herstellen.
b. Gesetzliche Festschreibung des Verursacherprinzips auch für Kosten
und Lasten der GmO-Produktion und Anwendung (Privatisierung auch der Kosten, nicht
nur der Gewinne) - d.h. vor allem:
- Finanzierung von Monitoring, regelmäßigen
Kontrollen, Untersuchungen auf Kontaminationen durch GmO-Hersteller und -Anwender oder aus
dem Fond (s.o. 1)
- Kosten für die Trennung der Warenströme sind von
GmO-Produzenten zu tragen - d.h IP-Konzepte sind auf GmO anzuwenden statt umgekehrt.
(IP = Identity Prevention = Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen bei Lagerung,
Transport und Verarbeitung; "Soft-IP": intensive Reinigungsmaßnahmen nach
GmO-Lagerung, -Transport und -Verarbeitung; "Hard-IP": Lagerung und Transport in
sicherer Verpackung + Intensivstreinigung nach GmO-Verarbeitung)
- Vorrang herkömmlicher, gentechnikfreier Produktion in
Berührungsfällen: GmO Kulturen müssen von Herkömmlichen einen Abstand einhalten, der
Kontaminationen ausschließt, und alle weiteren Maßnahmen zum Ausschluß von
Kontaminationen ergreifen - und nicht umgekehrt.
Begründung: wer Innovationen schnell nutzen will, akzeptiert höhere
Preise für die Innovation (Konsumpioniere). Für TV-Empfänger und PCs wurden bei ihrer
Markteinführung hohe Preise akzeptiert, die die Entwicklungskosten deckten, nicht für
die schon vorhandenen Radios und Schreib- und Rechenmaschinen. Dies für Agrargentechnik
und GenFood per Gesetz auf den Kopf zu stellen, hebt die Regeln der Marktwirtschaft auf
zugunsten einer quasi planwirtschaftlichen Durchsetzung der Interessen globaler
Gentechnikkonzerne gegen den Markt und den Mehrheitswillen der Bürger. Dies verhindert
eine betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich sinnvolle Bewertung der Agrargentechnik
nach Angebot und Nachfrage durch den Markt. Die Abwälzung der Kosten und Folgen von
GmO-Produktion und -Anwendung auf herkömmliche Erzeugnisse ist sozial, betriebs-, volks-
und globalwirtschaftlich unsinnig, irrational und nicht verantwortbar. Das baut als
versteckte Subvention der Agargentechnik Wettbewerbs- und Handelshemmnise für Erzeugnisse
aus bewährten Anbauweisen auf und widerspricht damit den Spielregeln der WTO.
3. Abschaffung der legalisierten Verheimlichung von GmO-Freisetzungen,
-Anbau und -Verunreinigungen - d.h.
a. Abschaffung der Nachmeldungen von GmO-Freisetzungen
(Kommissionsentscheidung 94/730/EG = "vereinfachtes Genehmigungsverfahren)
b. gesetzliche Verpflichtung zur lokalen Information über Art und Ort
(Koordinaten und Flurstück) von beasitigten Freisetzungen und GmO-Anbau sowie Meldung an
ein öffentliches nationales Freisetzungsregister (Internet) bis mindestens 3 Monate vor
Beginn der Anbauplanung. Das Register und der kostenlose Zugang ohne bürokratische
Erschwerungen ist aus dem Fond der GmO-Hersteller und Anwender zu finanzieren.
c. Befristung und stufenweise Herabsetzung der
Kennzeichnungsschwellen für unbeabsichtigte Kontaminationen auf die Nachweisgrenze, um
- Wahlfreiheit für den Fall als Abwehrrecht zu
definieren, daß GmO-Hersteller und Anwender Kontaminationen nicht sicher ausschließen
und deshalb echte Koexistenz ohne die Schädigung benachbarter Landwirte und echte
Wahlfreiheit der Konsumenten nicht herstellen können.
- die von Kennzeichnungsschwellen vorgetäuschte
"Koexistenz" und "Wahlfreiheit" in Echte, d.h. in gesichert
kontaminationsfreie Angebote zu transformieren, und zu verhindern, daß
Kennzeichnungsschwellen zum "trojanischen Pferd" für steigende Kontaminationen
und deren Legalisierung durch Anhebung der Kennzeichnungsschwellen werden.
Begründung: GmO-Freisetzungen, -Anbau und Verunreinigungen zu
verheimlichen ist unfair und erzeugt soziale Konflikte. Denn Landwirten entzieht das jede
Möglichkeit, rechtzeitigt ihre Interessen gegen drohenden Erlöseinbußen und
Existenzgefährdungen durch kontaminierenden GmO-Anbau in ihrer Nachbarschaft zu
vertreten. Kennzeichnungsschwellen zwingen insbesondere Öko- und Bio-Produzenten in
Unwahrhaftigkeit und untergraben insgesamt das Vertrauen der Verbraucher. Durch sie drohen
BSE-Effekte und Landwirten existenzvernichtende Erlöseinbußen, wenn sich z.B.
Kontaminationen mit nicht zugelassenen Genkonstrukten oder allergene Potentiale
herausstellen. Verbrauchern entzieht die Verheimlichung von Verunreinigungen echte
Wahlfreiheit.
4. Schaffung rechtlicher Möglichkeiten, Klagen auf Unterlassung von
GmO-Freisetzungen und -Anbau vor Beginn der Anbauplanung abzuschließen - d.h. folgende
gesetzliche Regelung: "GmO-Freisetzungen und -Anbau sind nur zulässig, wenn
Kontaminationen benachbarter Kulturen ausgeschlossen werden können. Zivilrechtliche
Unterlassungsklagen haben aufschiebende Wirkung. Die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung
ist unzulässig."
5. Schluß mit der Förderung der Unkultur, überstürzt halbgare
Anwendungen lückenhaftester wissenschaftlicher Erkenntnisse bei unerforschten Folgen zu
legalisieren und wegen kurzatmiger Profitaussichten heimlich und nicht rückholbar in
Natur, Nahrungsketten und Umwelt freizusetzen (Menschenversuche, Experimente an
öko- und biologischen Zusammenhängen), d.h. folgende Formulierungen im Gentechnikgesetz:
Freisetzungen und Inverkehrbringungen können genehmigt werden, wenn auf der Basis
ausreichender, schlüssiger und zuverlässiger wissenschaftlicher Daten Gefährdungen ....
nicht zu erwarten sind.
6. Verbot und Bestrafung der Anwendung von Methoden zur
Wahrnehmungssteuerung ("perception management", "psychological
operations", verdeckten Aktionen zur Erzeugung von Nachrichten,
Nachrichtenfälschung, Vortäuschung anderer Handlungsmotive, aktive und passive
Bestechnung von Journalisten); Strafverschärfung bei Anwendung in wissenschaftlichen und
gesellschaftlichen Diskursen.
All diese Maßnahmen wären erforderlich, um den systematischen Abbau
verantwortlichen Handelns zugunsten schneller Profite mit der überstürzten Vermarktung
unausgereifter Produkte aus privatisierten unzureichenden wissenschaftlichen
Erkenntnissen zu stoppen.
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Wie erzeugt die Aktion politischen Druck?
Die Liste "Fairer Nachbarn" ist wesentlich mehr als eine
Unterschriftenliste: Durch seine Eintragung bezeugt jeder Teilnehmer ja nicht nur seinen
politischen Wunsch, sondern entschlossenes Handeln und Selbsthilfemaßnahmen, die,
wenn viele mitmachen, auf der Grundlage des geltenden Zivilrechts eine andere Wirklichkeit
schaffen, als die Politik dies mit dem Gentechnikrecht zugunsten der GmO-Hersteller will.
Die dadurch geschaffene Wirklichkeit kann auch durch noch so neoliberale Gestaltung des
Gentechnikrechts der EU und BRD nicht mehr unterlaufen und untergraben werden - nur noch
auf diktatorischem Wege.
Dies übt mehr als jede Unterschriftenliste Druck auf die Politik aus:
parallel zur Gestaltung von Recht nach dem Willen von rücksichtslosen Minderheiten wird
eine Wirklichkeit geschaffen, in die dieses Recht gar nicht mehr hineinwirken kann. Mit
entsprechenden Aktionen und PR-Arbeit, die das Wachsen der Liste "Fairer
Nachbarn" begleiten, kann die Politik gezwungen werden, ihren Demokratie-Anspruch
einzulösen und diese von Mehrheiten geschaffene Realität durch die vorgeschlagenen
gesetzlichen Regelungen (s. Welche politischen Forderungen erhebt die Aktion?) zu
schützen.
Die Aktion
hilft Landwirten, durch überzeugend tatkräftige Selbsthilfe politischen Druck
auszuüben, die Löcher im derzeitigen rechtlichen Rahmen zu schließen.
Dieser Druck wird erzeugt durch
o Öffetliches Bekenntnis zum GmO-Verzicht (durch Eintrag in
eine Internet-Liste)
o Optional öffentliches Bekenntnis zu solidarischer Teilung von
wirtschaftlichen Schäden durch Kontaminationen und Kosten für die gemeinsame
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Verursacher (Solange kein
Entschädigungsfond existiert und Verursacher kaum beweisbar sind)
o Gewinnung weiterer Landwirte für das Bekenntnis zum
GmO-Verzicht, dadurch
o Bildung GmOfreier Zonen und
o Indentifizierung von GmO-Willigen und Schließung der Lücken
durch
o Gewinnung GmOwilliger für FAIRE NACHBARSCHAFT
durch GmOVerzicht, bei Ablehnung
o Angebot der FAIREN NACHBARN an GmO-Willige, im
Rahmen des Zivilrechts ein striktes Verursacherprinzips für alle Lasten, Kosten und
Schäden durch GmO-Anbau vertraglich zu vereinbaren, bei Ablehnung
o Öffentliche Diskussion der UNFAIREN Aspekte des GmO-Anbaus
Dieses tatkräftige politische Druck durch wirksame
Selbsthilfe, die zugleich vor wirtschaftlichen Schäden schützt, kann dem GmO-Anbau mehr
und mehr Flächen entziehen und so das Moratorium in der Landwirtschaft fortsetzen und
solange aufrechterhalten, bis die Unbedenklichkeit und ein überzeugender Nutzen für
Landwirte und Verbraucher wissenschaftlich bewiesen ist und auf wahrnehmungssteuernde
PR-Methoden verzichtet wird.
Die Internet-Liste wird der Politik zeigen, daß Landwirte in
verfassungsänderndem Ausmaß im Rahmen des Zivilrechts selbst regeln können, was die
Politik unter dem UNFAIREN, antidemokratischen, antimarktwirtschaftlichen und asozialen
Regime der GENOPOLY-Spieler sich nicht traut, gesetzlich zu regeln. |
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Wofür setzt sich
die Aktion ein?
Der politische Druck
durch diese tatkräftigen Selbsthilfemaßnahmen kann teilweise schon bei der
Umsetzung der neuen Freisetzungsrichtlinie in das Gentechnikrecht der BRD erreichen:
o eine Meldefrist für das nationale GmO-Anbauregister vor
Beginn der Anbauplanung
o gesetzliche Verankerung eines Fonds der GmO-Hersteller und
-Anwender, aus dem gentechnikfrei Produzierenden Kontaminationsschäden ohne Beweis des
Verursachers und Maßnahmen für die Vermeidung von Kontaminationen erstattet werden.
o Die schnelle Absenkung der Kennzeichnungsschwellen auf die
Nachweisgrenze, die bereits in der neuen EU-Verordnung für Lebens- und Futtermitel
vorgesehen ist, sowie deren Abschaffung, sobald der Fond der GmO-Hersteller und
Anwender eingerichtet ist.
Politisch stark wird man erst gemeinsam. Das setzt aber
voraus, dass man aufhört, sich gegenseitig als Konkurrenten und Rivalen zu betrachten,
die wollen, dass man weicht, damit sie wachsen können. |
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Was kritisiert die Aktion?
die Aktion
FAIRE NACHBARSCHAFTwendet sich
o Gegen UNFAIRE Gehirnwäschen mit
falschen Behauptungen und psychologischen Operationen wie der falschen
Zuweisung von Schuld am Hunger in der Welt,
o gegen
die Löcher des derzeitigen rechtlichen Rahmens in Europa, die den Gentechnikkonzernen
ermöglichen, ihr UNFAIRES antidemokratisches, antimarktwirtschaftliches und antisoziales
Regime auszuüben,
o gegen
Koexistenz als KOEXEKUTION der Landwirte, die gentechnikfrei
produzieren wollen,
o gegen
UNFAIRE Zerstörung nachbarschaftlicher Beziehungen im ländlichen Raum,
o gegen
die UNFAIRE Täuschung der Verbraucher mit Kennzeichnungsschwellen |
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