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Nach Ende des Moratoriums:
verheimlichte Kontaminationen und Vortäuschung gentechnikfreien Anbaus?

Bisher gab es durch das EU-weite Moratorium keinen nennenswerten großflächigen Anbau von gentechnisch modifizierten (gm) Organismen (GmO). Kontaminationen durch Freisetzungsversuche und vereinzelten Versuchsanbau sind nach Untersuchungen  durch Greenpeace selten. Dennoch verbreiten die GENopoly-Spieler das Gerücht, Genmanipultionen seien schon überall drin. Damit wollen sie Ohnmachtsgefühle und Resignation verbreiten, um Verbraucher und Landwirte, von denen stabil über 70% Agrargentechnik ablehnen, vor allem aber   Funktionäre und Politiker,  in eine Wahrnehmung der Agrargentechnik als "das Blaue vom Himmel" steuern zu können

  wie Politikern und uns Agrargentechnik als "das Blaue vom Himmel" eingebläut wird

Mit dem Ende des Moratoriums sollen und werden sich Ohnmachtsgefühle und Resignation verschärfen. Denn dann muß jeder Landwirt mit heimlichem großflächigen Anbau neben seinen Äckern und deshalb mit Erlöseinbußen durch Kontaminationen rechnen. Davor schützt auch das zentrale Register nicht, in dem nach der neuen  EU-Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) seit dem  17.10.02 jede Freisetzung veröffentlicht werden muß: denn für die Meldung der Freisetzungen gibt es keine Fristen, so daß sie praktisch bis nach der Ernte verheimlicht werden können. Dann sind die Felder ahnungsloser Nachbarn längst kontaminiert.

Nun sollen "Schwellenwerte" auch noch einen Teil dieser Kontamiationen verheimlichen und  gentechnikfreie Produktion, die Möglichkeit von Koexistenz und Wahlfreiheit vortäuschen.

laufende_Uhr.gif (16444 Byte) Fortsetzung der Neufassung folgt ....
Sorry, die Zeit lief mir weg ... anderes wurde wichtiger
Lesen Sie bitte vorerst die alte Fassung

 

  MaisFairklein.jpg (11428 Byte)

- besonders weil die Möglichkeit, Freisetzungen und Anbau zu verheimlichen fortbesteht und weil es keine ausreichenden Entschädigungsregelungen gibt: solange kontaminationsgeschädigte Landwirte den Verursacher beweisen müssen, , um Erlöseinbußen ersetzt zu bekommen,

Solange Kennzeichnungsschwellen nicht gesetzlich so geregelt sind, daß sie

- nur vorübergehend den gentechnikfreien Anbau vor existenzvernichtenden Erlöseinbußen (bei Mais ca. 30%!!) durch Kontaminationen schützen, bis Gentechnikanwender Kontaminationen 100%ig ausschließen können,

sind sie nicht akzeptabel.

 

 

Weil der Markt gentechnikfreie Ernten verlangt, Freisetzungen von GmO aber weiter verheimlicht werden können, drohen jetzt Erlöseinbußen durch Kontaminationen. Das räumt auch die DBV-Stellungnahme zum Diskurs des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ein:

"Anbauentscheidungen eines Landwirtes 
beeinflussen die Vermarktungssituation der Nachbarbetriebe."

Um dem Willen der Verbraucher gerecht zu werden, ein marktgerechtes Angebot zu sichern und Erlöseinbußen zu vermeiden, wird es unumgänglich, auf GmO zu verzichten und Kontaminationen zu vermeiden. Die neue EU-weit geltende Kennzeichnungspflicht für alle Gentechnikanwendungen und die seit über 10 Jahren stabile hohe Ablehnung von GmO in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion machen dies erforderlich.

Zwar verlangt die Raiffeisen ZG Karlsruhe deshalb jetzt in den  Lieferverträgen (Artikel 8) , daß auf dem Betrieb ihrer Vertragspartner kein gentechnisch modifiziertes Saatgut ausgesät wird. Aber das reicht noch nicht. Denn wenn deren Nachbarn nicht ebenfalls auf  den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GmO) verzichten, drohen durch Kontaminationen Erlöseinbußen bis zu 40%. 

Koexistenz Denn Schwellenwerte sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission ermöglichen, Kontaminationen bis zu 1% zu verheimlichen und Wahlfreiheit nur vorzutäuschen.

Die Aktion „FAIRE NACHBARSCHAFT“

schließt diese Lücke. Mit den Verträgen der Aktion kann mit benachbarten Landwirten der GmO-Verzicht vereinbart werden. Die Aktion trägt dadurch zur Bildung gentechnikfreier Zonen und zu einer echten Wahlfreiheit der Verbraucher bei.

 

Selbst Landwirte, die anfänglich am Oberrhein gmMais anbauen wollten, räumen inzwischen ein, daß es sich für sie ausgezahlt hat, gentechnikfrei geblieben zu sein. Dieser Vorteil ist nun mit dem Ende des Moratoriums, das nun heimlichen Anbau und Kontaminationen benachbarter Felder ermöglicht, wieder gefährdet.

Die Entscheidung der Raiffeisen ZG Karlruhe weist den richtigen Weg, diese Gefährdung abzuwenden: Vermeidung jeglicher Kontaminationsquellen durch vertragliche Verpflichtung zum GmO-Verzicht.

Wo diese Einsicht noch fehlt und Politiker und Funktionäre Landwirten noch das Blaue vom Himmel einbläuen,  um sie für die Gentechnik-Konzerne zum Anbau von GmO zu gewinnen, müssen Landwirte sich dringend selber helfen: 

Dabei hilft

Die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT

Die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT stellt verschiedene Verträge bereit, mit denen Landwirte alles Notwendige vereinbaren, um gemeinsam Einkommenssteigerung durch GmO-Verzicht zu sicheren und deren Gefährdung durch andere abwehren zu können:

GmO-Verzicht

Denn um Kontaminationen durch benachbarte Felder zu vermeiden, können Landwirte auch untereinander den Verzicht auf GmO vereinbaren. Das beseitigt schon die größte Kontaminationsgefahr.  Aber nur, wenn möglichst viele mitmachen.

Gewinnung weitere Vertragspartner

Deshalb vereinbaren die Vertragspartner, möglichst viele ihrer Nachbarn zum Beitritt zu ihrem Vertrag zu gewinnen und an niemanden zu verpachten, der nicht zum Beitritt bereit ist. Und sie vereinbaren, die politische und kirchliche Gemeinde zu bewegen, GmO auf ihren Flächen und in ihren Einrichtungen weder anzubauen, zu pflanzen noch zu verarbeiten.

Anbauabstimmung

Für den Fall, daß jemand den GmO-Verzicht nicht vereinbaren will, vereinbaren die Vertragspartner, keine Ruhe zu geben, bis er eine schriftlichen Vereinbarung über eine praktikable Anbauabstimmung, die Übernahme der Lasten von Kontaminationsvorsorge und Schadenersatz im Konataminationsfalle abschließt. Auch die neue EU-Freisetzungsrichtlinie stellt das nicht sicher: zwar verlangt sie, jeden GmO-Anbau für eine Veröffentlichung in einem zentralen EU-Register zu melden, regelt aber nicht den Zeitpunkt der Meldung, so daß sie eine Meldung weit nach der Aussaat zuläßt. Dies hält faktisch die Verheimlichung des GmO-Anbaus für die wichtigste Zeit der Anbauplanung und Aussaat aufrecht und verhindert eine wirksame Anbauabstimmung.

Anbaukontrolle

Für den Fall, daß jemand auch das verweigert, vereinbaren die Vertragspartner, dessen Anbauflächen auf GmO-Anbau zu kontrollieren. Sie vereinbaren aber auch, die Einhaltung ihrer eigenen Pflichten aus diesem Vertrag durch Stichproben anhand der Listen zum „gemeinsamen Antrag“ zu prüfen und die Kosten der Kontrollen gemeinsam zu tragen.

Teilung von Kontaminationsschäden

Selbst wenn alle Nachbarn GmO-Verzicht vereinbaren, können andere Kontaminationsquellen bleiben: der Wind und die Bienen, die mit Pollen von weit entfernten GmO-Feldern kontaminieren; Vögel, die auf weit entfernten GmO-Feldern Samen geholt haben und den woanders fallen lassen; verwilderte GmO-Pflanzen, die in immer geringerem Abstand zu GmOfreien Feldern ihren Pollen und Samen verbreiten und schließlich auf GmOfreien Äckern selbst durchwachsen.

Kann eine so kontaminierte Ernte nur noch mit Erlöseinbußen verkauft werden, ist Schadenersatz nicht erreichbar, weil der Verursacher kaum zu beweisen ist. Und gegenwärtig sind die Versicherer nicht bereit, Kontaminationsschäden zu decken. Wenn in Zukunft überhaupt, dann nur, wenn Landwirte ihre eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, Kontaminationen zu vermeiden. Dazu gehörte dann gewiß die vertragliche Vereinbarung des GmO-Verzichts mit allen Nachbarn oder wenigstens der Anbauabstimmung zur Maximierung der Kontaminationsvermeidung.

Solange Kontaminationsschäden nicht versicherbar sind und Schadenersatz unerreichbar ist müssen und könnten Landwirte sich auch hier selber helfen: in dem sie die solidarische Teilung von Kontaminationsschäden und der Kosten zur Fundierung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vereinbaren.

Freiwillige Kennzeichnung jeder gemessenen Kontamination

Die Vertragspartner verpflichten sich, keine Ernten und Produkte als gentechnikfrei zu verkaufen, bei denen Kontaminationen gemessen wurden, auch wenn gesetzlich geregelte Kennzeichnungsschwellen dies erlauben würden. Eine Kennzeichnung auch unterhalb gesetzlicher Kennzeichnungsschwellen baut Vertrauen auf – besonders nach den Vertrauensverlusten durch zahllose Skandale - und stärkt das Vertrauen in die Zusicherungen der Vertragspartner. Dies ist die Grundlage für Einkommenssteigerungen durch höhere Erlöse für die Erzeugnisse der Vertragspartner.

Kooperation mit Umwelt- und Naturschutzorganisationen

Um FAIRE NACHBARSCHAFT maximal zu verbreiten und die Ziele des Vertrages (auch die Nebenziele – s.u.) zu erreichen, vereinbaren die Vertragspartner mit Umwelt- und Natuschutzorganisationen Kooperation, besonders die Veröffentlichung der Teilnahme an der Aktion und der örtlichen Ansprechpartner.

Nebenwirkungen der Aktion

Der Nachbarschaftsvertrag soll sich selbst verbreiten, dadurch primär die Verbreitung von GmO zunehmend einschränken, um Kontaminationen zu vermeiden und höhere Erlöse der Ernten zu sichern. Daneben strebt die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT und ihr Vertragssystem die folgenden Nebenwirkungen an:

1.  Beitrag zur Sicherung landwirtschaftlicher Familienbetriebe und lokaler Versorgung mit hochwertigen gentechnikfreien Agrarprodukten durch

a)     Sicherung einer nachfragegerechten, d.h. gentechnikfreien Produktion durch

i) Verzicht auf wissentliche Freisetzungen und andere Anwendungen von Gentechnik (Nachbarschaftsvertrag) - oder alternativ:

ii) Ausschluß von Kontaminationen durch Sicherung größtmöglicher Abstände zu wissentlichen Gentechnikanwendungen (Abstimmungsvertrag)

2. Schaffung von Transparenz, Fairness und Vertrauen in allen Nachbarschaftsverhältnissen eines Landwirts

3.  Steigerung von Solidaritäts- und Fairnesserfahrungen durch Entlastung des Einzelnen von wirtschaftlichen Schäden durch Kontaminationen und unwissentliche Gentechnikanwendungenen durch solidarische gerechte Verteilung, solange Versicherungen nicht möglich sind oder nicht ausreichen und Schadenersatzansprüche nicht realisierbar sind.

4.  Dadurch Schaffung der Voraussetzungen für eine gemeinsame Entwicklung neuer Konzepte lokaler und regionaler Vermarktung und entsprechender Produktion für den regionalen Markt und (Stufe 2, wird später ausgeführt).

5.  Beitrag zur Sicherung eines langfristigen Wettbewerbs- und Preisvorteils der Europäischen Landwirtschaft auf dem globalen Markt.

6.  Umfassende Durchführung des Verursacherprinzips: Zurechnung aller durch wissentliche Gentechnikanwendungen verursachten Kosten, (Zeit-)Aufwendungen und Lasten der Nichtanwender zur wissentlichen Gentechnikanwendung

7.  Beitrag zur Überwindung der Kluft zwischen Landwirten und Verbrauchern durch Wahhaftigkeit

8.     Ausfüllung rechtsfreier Räume und Deaktivierung von Gesetzeslücken und rechtswidrigen Regelungen, die in der "gepflegten politischer Landschft" der letzten Jahre für geschaffen wurden.

9.  Disqualifizierung und Verhinderung von Heimlichkeit bei Freisetzung, Anbau und Verarbeitung Anbau von GmPs, die von bisherigen rechtlichen Regelungen teilweise rechtswidrig ermöglicht wird.

10. Beitrag zur Entfaltung einer Kultur vernünftigen statt ökonomistisch-(ir)rationalen Umgangs mit hohem Unwissen über die Gegenstände des Eingriffs (hier: Pflanzengenom) und die langfristigen Folgen bei Innovationen (hier: Agrargentechnik)

11. Beitrag zur Entfaltung einer menschengerechten und deshalb zukunftsfähigen Produktions- und Vermarktungskultur als Gegenbild zur neoliberalistischen Verabsolutierung des Ökonomismus, die auf Dauer destruktiv wirkt (s. 11.9.02)

Wirkungsweise des Vertragssystems

Das Vertragssystem startet mit zwei Landwirten, die sich gegenseitig zusichern

a) den Verzicht auf wissentliche Gentechnikanwendungen und

b) persönliche Bemühungen um die Gewinnung von mindestens zwei weiteren Nachbarn oder Landwirten als Vertragspartner

Die Nutzung bestehender positiver Beziehungen erleichtert die Bemühungen und steigert ihre Erfolgsaussichten sowie das Tempo der Vertragsausbreitung. Die Beschränkung auf wenige Nachbarn vermeidet enorme und wenig nützliche Mehrfach-Anstrengungen - besonders in Realteilungsgebieten. Die dadurch möglicherweise anfänglich nicht berücksichtigten Nachbarn werden im Verlauf der Vertragsausbreitung erreicht - und zwar ebenfalls über Nachbarn, zu denen sie positive Beziehungen haben. Dadurch werden die anfänglich in Kauf genommenen Lücken geschlossen.

Will ein Nachbar nicht auf Gentechnikanwendungen verzichten, kann er sich kaum sperren, betroffene Nachbarn über beabsichtigte Gentechnikanwendungen zu informieren. Das alternative Angebot eines Abstimmungsvertrages kann deshalb kaum abgelehnt werden, ohne sich in schlechtes Licht zu setzen und die berechtigte Kritik auf sich zu ziehen, wissentliche Gentechnikanwendungen verheimlichen und damit Erlöseinbußen und Existenzgefährdungen seiner Nachbarn bewußt in Kauf nehmen zu wollen.

Deshalb bietet der Abstimmungsvertrag bedingte Kooperation bei wissentlichen Gentechnikanwendungen an, sofern sich der Anwender zu genauer Information, Abstimmung bei der Anbauplanung, Übernahme von Mehraufwand des Nichtanwenders zur Ermöglichung einer Gentechnikanwendung, Duldung von Kontrollen und Sanktionen bei Vertragsbruch verpflichtet. Wird auch der Abstimmungsvertrag abgelehnt, ist von vornherein bekannt, wer Gentechnik rücksichtlsos heimlich anwenden will. Das wird sozialen Druck erzeugen.

 

 

Für diese Fälle sichert der Nachbarschaftsvertrag den Aufbau optimaler Positionen für die Durchsetzung von Schadenerstzansprüchen gegenüber kooperationsunwilligen Nachbarn. Für den Fall, daß dennoch weder von diesem Nachbarn noch seiner Versicherung noch von eigenen Versicherungen noch anderweitig Schadensausgleich zu erlangen ist, sichert der Nachbarschaftsvertrag weitgehenden Schadensminderung durch Schadensübernahme durch alle Vertragspartner.

Das Vertragssystem führt auf diese Weise schnell zu zusammenhängenden Anbauzonen, die entweder frei von Gentechnik sind oder in denen wissentliche Gentechnikanwendungen fair mit den Nichtanwendern koordiniert werden und kooperationsunwillige potentielle Gentechnikanwender von vornherein bekannt und ihnen gegenüber gute Positionen für Schadenersatzansprüche gesichert sind. Dadurch macht das Vertragssystem Verheimlichung von GmO-Anbau unmöglich und füllt die "rechtsfreien Räume", die in der "gepflegten politischen Landschaft" der zurückliegenden Jahre geschaffen wurden.

Begründung des Vertragssystemes

Der Markt, für den Landwirte produzieren, wird immer empfindlicher. Das hat folgende Gründe:

·   häufige Lebens- und Futtermittelskandale mit teils organisiert verantwortungslosem, teils kriminellem Hintergrund (BSE, Dioxin, Arzeneimittelrückstände, Antibiotikaresistenzen, Hormone, Klärschlamm, Nitrofen)

·    zunehmende Allergien und Antibiotikaresistenzen

·    falsche Risikophilosophien: "solange Gefährdungen nicht wissenschaftlich bewiesen sind, kann vermarktet werden" (BSE, Gentechnik),

·     falsche Informationsphilosophie: Wahrscheinliche Gesundheitsgefährdungen werden verneint oder heruntergespielt, um die Umsätze und Gewinne der Vermarkter nicht zu gefährden (BSE, Dioxion)

·     zunehmend krimineller Energie in der Verabsolutierung der Gewinnmaximierung (Verfütterung verseuchter Schafe an pflanzenfressende Kühe, Dioxin ins Tierfutter, Vermarktung von Saatgut, das mindestens grob fahrlässig mit Genmanipulationen verseucht ist, Festhalten an rechtsbrüchigen Genehmigungen heimlicher Freisetzungen)

Vor diesem Hintergrund stieß Anwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelproduktion auf äußerst berechtigte Ablehnung des Marktes. Diese Ablehnung wächst inzwischen weltweit weiter, weil

·    wahrscheinliche Risiken der Genmanipulationen wissenschaftlich bestätigt wurden: Schädigung von Nützlingen (Florfliege, Marienkäfer, Monarch), Resistenzbildung bei Schädlingen (Maiszünsler, Bollworm), veränderter Stoffwechsel (nptIII-Kartoffel), verändertes generatives Verhalten von Pflanzen (Pappel, Ackerschmalwand), neue Hitzeempfindlichkeit (Petunien, Baumwolle), horizontaler Gentransfer im Insektendarm;

·    wirtschaftliche Vorteile für Landwirte, die Gentech-Konzerne versprochen hatten, nicht überall und überwiegend realisiert werden konnten (keine Ertragssicherheit, keine Einsparung von Spritzmittel, höhere Saatgutpreise, geringere Erlöse, keine Ertragssteigerungen).

·   der GmO-Verzicht zu höheren Erlösen führt (Oberrhein)

Längst werden Lebensmittel, bei deren Herstellung genmanipulierte Pflanzen eingesetzt wurden, weltweit von den Lebensmittelhandelskonzernen ausgelistet - sogar in den USA. Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion wird weltweit vom Markt nicht akzeptiert. Deshalb wachsen die Marktchancen von gentechnikfreiem Landbau rasant. Nun beginnen auch die Abnehmer der Landwirte den völligen Verzicht auf GmO zu verlangen (Raiffeisen ZG Karlsruhe).

Heimlicher Anbau und heimliche Freisetzungen von Genmanipulationen gefährden in dieser Entwicklung Erlöse und Existenz aller Landwirte durch die Gefahr der Kontamination benachbarter Kulturen. Diese Gefährdungen beruhen teilweise auf rechtsfreien Räumen, teilweise auf rechtswidrigen Genehmigungsverfahren, die in der "gepflegten politischen Landschaft" der vergangenen Jahre geschaffen wurden. Die gefährdungen gingen bisher aus von

·   strafbarer oder fahrlässiger Vermarktung von Saatgut, das mit Genamnipulationen verseucht ist ("Benicia" von Pioneer 1999, Raps von Advanta 2000)

·    sonderzugelassenem Anbau nicht zugelassener genmanipulierter Sorten durch das Bundessortenamt (bt-Mais von Novartis 1998-2000)

·    Nachmeldungen im rechtswidrigen "vereinfachten" Genehmigungsverfahren (seit 1997)

·    Sortenzulassung inverkehrgebrachter GmPs (Bt-Mais in BRD ab April 2000 - Zulassung ruht auf Antrag von Novartis)

Weiter Entwicklungen gefährden Einkommen und Existenz aller Landwirte zusätzlich:

·    die zunehmende Globalisierung der Konzerne, deren zunehmende Fussionen und die zunehmende Verflechtungen der Gentechnik-, Saatgut- und Lebensmittelbranche führen zur Beherrschung des Agrar- und Lebensmittelmarktes durch eines weltweites Machtkartell;

·    dieses Machtkartell setzt inzwischen seine Macht-Interessen unter dem Deckmantel der "Lieberalisierung des Weltmarktes" gegen die Interessen bäuerlicher Betriebe und der Verbraucher durch: u.a. in der WTO und den Verhandlungen zum Biosafety-Protokoll (z.B. durch dessen verzögertes Inkrafttreten, das vorher Exporte in rechtsfreie Räume und damit Schaffung vollendeter Tatsachen ermöglicht)

·    Diese sogenannte "Liberalisierung" des Welthandels soll Landwirte verleiten, zu wachsen statt zu weichen. Sie erzwingt jedoch Spezialisierungen und Größenordnungen, die in geringe Flexibilität und deshalb zunächst in völlige Abhängigkeit, später in die Übernahme durch das Machtkartell, satt zum Überleben des gewachsenen Betriebes führen.

·   Gentechnik in der Landwirtschaft wird als Mittel zur Steigerung dieser Abhängigkeit eingesetzt: das wird nicht nur am Ausbau der Nachbaugebühren und der Konstruktion des Terminator-Gens deutlich, sondern besonders an einem aggressiven Versuch Lizenzgebühren, für kontaminierte Ernten durchzusetzen; auch die bisherigen Angebote sind auf die Erzeugung von Abhängigkeiten angelegt:

·     insektenresistente Pflanzen, die natürliche Feinde von Schadinsekten schädigen (z.B. Florfliege, Marienkäfer), zerstören das Ökosystem und erzeugen Abhängigkeit aller Landwirte vom Lieferanten insektenresistenter Pflanzen.

·   Auskreuzung von Resistenzen gegen Pflanzenvernichtungsmittel (Basta, Liberty, Roundup) führen zu Abhängigkeit von immer neuen Pflanzenvernichtungsmitteln und entsprechenden Resistenzen der Nutzpflanzen

Solange diese Entwicklungen und rechtswidrige heimliche Freisetzungen, die in "gepflegter" politischer Landschaft“ der wegen Korruptionsverdacht zurückgetretenen EU-Kommission und der korruptionsverdächtigen Kohl-Regierung zustandekamen und bäuerliche Familien- und Großbetriebe gefährden, von der Schröder-Regierung fortgeführt und angeheizt werden, müssen Landwirte sich vor wirtschaftlichen Schäden und Existengefährdungen selbst schützen.

 Ausblick auf den Ausbau der Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT

Hat die Selbstverbreitung der Verträge zu lokalen Vertragsgemeinschaften geführt, können diese Gemeinschaften in einer zweiten Stufe der Aktion "Faire Nachbarschaft" unterstützt werden, gemeinsam mit Verbrauchern in ihrer Nachbarschaft die Möglichkeiten lokaler Vermarktung/Versorgung zu verbessern. Dazu kann ein Dialog mit den Lebensmittelhandelskonzernen geführt werden mit dem Ziel, daß diese in ihren Filialen Flächen an diese Gemeinschaften vermieten, auf denen sie ihre Erzeugnisse auf eigene Rechnung verkaufen können (keine Abrechnung der Umsätze über die Konzerne). Am Rande des Ruhrgebietes, in Baden-Württemberg und  in Bayern sollen kleiner Filialisten das bereits praktizieren. Dadurch können die meisten Probleme bisheriger Direktvermarktung (dezentral, lange Anfahrt, kein Vollsortiment, keine Parkplätze, keine Infrastruktur in der Umgebung) überwunden und bei Preisen, deren Differenz zu den Angeboten der Konzerne für den Verbraucher verschmerzbar ist, höhere Erlöse erzielt werden.

Die Aktion will bestehenden Anbau- und Vermarktungsverbänden zuarbeiten und nicht einen konkurrierenden schaffen.

 Besucher seit 27.10.02: