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Vertragsübersicht         

Die Verträge sind Musterverträge, die eine schnelle Teilnahme an der Aktion ermöglichen sollen. Sie können bei Bedarf auf die jeweiligen Wünsche abgeändert werden. Darüberhinaus haben ihre Inhalte durchaus auch Orientierungsfunktion - denn wie so oft zeigen sich die Probleme erst beim Vorbedenken der Details.

Kurzvertrag

Der Kurzvertrag ist der schnellste Einstieg in die Teilnahme. Details sind in ihm nicht geregelt. Sobald es mehrere Partner gibt, empfiehlt sich, den Kurzvertrag durch einen Vertrag zu ersetzen, der die Spielregeln festlegt, wie die Partner auf Dauer sicherstellen wollen, daß die Ziele des Vertrages erreicht werden. Der Nachbarschaftsvertrag kann dabei als Vorbild und Steinbruch dienen oder auch übernommen werden.

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GmO-Verzicht und Schadensteilung

Seine Detailregelungen versuchen mit geringstmöglichem Aufwand sicherzustellen, daß die Ziele des Vertrages dauerhaft erreicht werden und die Partner ihre Pflichten erfüllen. Abänderungen sind möglich.

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Abstimmung

Mit Nachbarn, die auf GmO-Anbau nicht verzichten wollen, sollte in jedem Fall ein Abstimmungsvertrag ausgehandelt werden. Der vorliegende Mustervertrag orientiert sich am Verursacherprinzip, d.h. die Lasten des GmO-Anbaus hat der zu tragen, der GmO-Anbau will und nicht seine Nachbarn, die keine Veränderung ihrer Produktionsweise wollen. Die Detailregelungen versuchen primär Konflikte zu vermeiden, sekundär Konflikte zu regeln. Besonderes Gewicht legen sie auf die Frühzeitigkeit der Information über beabsichtigten GmO-Anbau, damit genügend Zeit bleibt, alle Möglichkeiten zur Kontaminationsvermeidung auszuschöpfen. Abänderungen sind zwar möglich, sollten aber auf ihre Wirkungen gründlich bedacht werden.

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Pacht

GmO-Verzicht kann auch über Pachtverträge vereinbart werden. Wenn z.B. Kommunen oder Kirchengemeinden oder andere juristische oder natürliche Personen entscheiden, keine GmO auf den landwirtchaftlichen Flächen, die sie verpachten, zuzulassen, können diese Regelungen in den Pachtvertrag übernehmen. Wer einen Nachbarschaftsvertrag abgeschlossen hat ist im Verpachtungsfall dazu verpflichtet.   Die Regelungen verpflichten dann den Pächter, einen Nachbarschaftsvertrag abzuschließen.

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Kooperation (Entwurfs- und Diskussionsfassung)

Die Partner eines Nachbarschaftsvertrages sollten mit der Kommune und der Kirchengemeinde eine enge Kooperation anstreben, um  Ziele des Nachbarschaftsvertrages zu sichern und die lokale/regionale Vermarktung zu verbessern. Dazu können besonders die Kommunen auf vielfältige Weise beitragen - von der Verwendung lokaler GmO-freier Erzeugnisse in den eigenen Einrichtungen bis zur Schaffung von Flächen für neue Formen der Direktvermarktung, die die Handicaps bisheriger Formen  (zusätzliche und lange Wege, keine Parkplätze, kein Vollsortiment, keine attraktiven Angebote in der Nähe, knappe Öffnungszeiten usw.) überwinden.

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Alle Verträge mit Einführung
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Vertragspaket mit Einführung

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