Wir,
Vorname
Name
Anschrift
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vereinbaren verbindlich,
keine Produkte einzukaufen, bei deren Herstellung
Gentechnik verwendet wurde.
auf wissentlichen Anbau jeder Art von GmO zu verzichten.
mindestens 2 benachbarte Landwirte für die
Mitunterzeichnung dieses Vertrages zu gewinnen.
an niemanden zu verpachten, der sich weigert, diesen
Vertrag zu unterzeichnen.
mit der Gemeinde und Kirchengemeinde den Auschluß
gentechnisch hergestellter Pflanzen, Agrarprodukte und Lebensmittel auf gemeindeeigenen
Flächen und in gemeindeeigenen Einrichtungen (s. Ergänzung zu Pacht- und Mietverträgen)
sowie die Förderung lokaler Vermarktung der lokalen gentechnikfreien Agrarproduktion zu
vereinbaren (s. Kooperationsvertrag).
mit Nachbarn, die diesen Vertrag nicht mitunterschreiben
wollen, einen Abstimmungsvertrag abzuschließen, der sie verpflichtet, vor Beginn der
Anbauplanung über Anbau von GmOs zu informieren, die Anbauflächen von GmOs mit ihren
Nachbarn abzustimmen und eine Haftplichtversicherung abzuschließen, die Schäden aus
wissentlichen und unwissentlichen Gentechnikanwendungen deckt (s. Abstimmungsvertrag).
die Flächen von Nachbarn, die weder diesen Vertrag
unterzeichnen noch eine Abstimmungspflicht vereinbaren wollen, gemeinsam auf Anbau von
GmOs zu kontrollieren und ggf. von ihnen Schadenersatz für Kontaminationsschäden zu
verlangen (s. GmO-Test).
die Einhaltung der vereinbarten Pflichten - des
GmO-Verzichts (Ziff. 1) anhand der Listen zum "gemeinsamen Antrag" nach dem
Zufallsprinzip - mit geringstmöglichem Aufwand zu kontrollieren.
Aufwand für Kontrollen und Schäden aus Kontaminationen
gemeinsam zu tragen und gemeinsam von den Verursachern bzw. deren oder eigenen
Versicherungen Erstattung einzufordern.
sofern es möglich ist oder wird, eine Haftpflicht-, eine
Rechtsschutz- und eine Erlösausfallversicherung abzuschließen, die wirtschaftliche
Schäden aus unwissentlichem Anbau von Gentechnik decken (s. Versicherungen).
kontaminierte Ernten nicht wissentlich als
"gentechnikfrei" zu verkaufen, auch wenn gesetzliche Kenzeichnungsschwellen das
erlauben würden.
diesen Vertrag auf weitere technische Innovationen
anzuwenden, die von der Bevölkerungsmehrheit nicht akzeptiert werden.
mit Umweltorganisationen zu kooperieren, um FAIRE
NACHBARSCHAFT zu verbreiten, die Inhalte und Nebenwirkungen dieses Vertrages zu
realisieren, insbesondere die Veröffentlichung dieses Projektes und der Ansprechpartner
in den Medien zu genehmigen.
Eine Kündigung dieses Vertrages ist nur nach Ablauf von
fünf Jahren ab Unterzeichnung und nur bei Abschluß eines Abstimmungsvertrages (Ziff. 6)
möglich.
Ort
Datum
Unterschriften
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