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Kurzvertrag                    

 

Wir,

                   Vorname                  Name                            Anschrift

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vereinbaren verbindlich,

  1.    keine Produkte einzukaufen, bei deren Herstellung Gentechnik verwendet wurde.

  2.    auf wissentlichen Anbau jeder Art von GmO zu verzichten.

  3.    mindestens 2 benachbarte Landwirte für die Mitunterzeichnung dieses Vertrages zu gewinnen.

  4.    an niemanden zu verpachten, der sich weigert, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

  5.    mit der Gemeinde und Kirchengemeinde den Auschluß gentechnisch hergestellter Pflanzen, Agrarprodukte und Lebensmittel auf gemeindeeigenen Flächen und in gemeindeeigenen Einrichtungen (s. Ergänzung zu Pacht- und Mietverträgen) sowie die Förderung lokaler Vermarktung der lokalen gentechnikfreien Agrarproduktion zu vereinbaren (s. Kooperationsvertrag).

  6.    mit Nachbarn, die diesen Vertrag nicht mitunterschreiben wollen, einen Abstimmungsvertrag abzuschließen, der sie verpflichtet, vor Beginn der Anbauplanung über Anbau von GmOs zu informieren, die Anbauflächen von GmOs mit ihren Nachbarn abzustimmen und eine Haftplichtversicherung abzuschließen, die Schäden aus wissentlichen und unwissentlichen Gentechnikanwendungen deckt (s. Abstimmungsvertrag).

  7.    die Flächen von Nachbarn, die weder diesen Vertrag unterzeichnen noch eine Abstimmungspflicht vereinbaren wollen, gemeinsam auf Anbau von GmOs zu kontrollieren und ggf. von ihnen Schadenersatz für Kontaminationsschäden zu verlangen (s. GmO-Test).

  8.    die Einhaltung der vereinbarten Pflichten - des GmO-Verzichts (Ziff. 1) anhand der Listen zum "gemeinsamen Antrag" nach dem Zufallsprinzip - mit geringstmöglichem Aufwand zu kontrollieren.

  9.    Aufwand für Kontrollen und Schäden aus Kontaminationen gemeinsam zu tragen und gemeinsam von den Verursachern bzw. deren oder eigenen Versicherungen Erstattung einzufordern.

  10.    sofern es möglich ist oder wird, eine Haftpflicht-, eine Rechtsschutz- und eine Erlösausfallversicherung abzuschließen, die wirtschaftliche Schäden aus unwissentlichem Anbau von Gentechnik decken (s. Versicherungen).

  11.    kontaminierte Ernten nicht wissentlich als "gentechnikfrei" zu verkaufen, auch wenn gesetzliche Kenzeichnungsschwellen das erlauben würden.

  12.    diesen Vertrag auf weitere technische Innovationen anzuwenden, die von der Bevölkerungsmehrheit nicht akzeptiert werden.

  13.    mit Umweltorganisationen zu kooperieren, um FAIRE NACHBARSCHAFT zu verbreiten, die Inhalte und Nebenwirkungen dieses Vertrages zu realisieren, insbesondere die Veröffentlichung dieses Projektes und der Ansprechpartner in den Medien zu genehmigen.

  14.    Eine Kündigung dieses Vertrages ist nur nach Ablauf von fünf Jahren ab Unterzeichnung und nur bei Abschluß eines Abstimmungsvertrages (Ziff. 6) möglich.

 

Ort                                      Datum                      Unterschriften

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