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  Kooperationsvertrag

Inhalt / Navigation

§1 Kooperationsziele

§2 Pflichten des Pächters

§3 Pflichten der Gemeinde

§4 Zahlungsverzug

§5 Konventionalstrafe

§6 Laufzeit & Kündigung

 

Musterbriefe

Brief an Pächter

Brief an übrige Landwirte

 

§1 Kooperationsziele
Die Kooperation zwischen Kommune/Kirchengemeinde hat folgende Ziele:

(1) Keine Anwendung von GmOs (Freisetzungen, Versuchsanbau, Anbau zugelassener Sorten) auf der gesamten Gemarkung der Gemeinde und Germarkungen benachbarter Gemeinden;

(2) Unterbindung der Verheimlichung von GmO-Anwendungen, auch wenn die Heimlichkeit durch Rechtsvorschriften ermöglicht wird oder nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt;

[Inhalt]

(3) Förderung der regionalen Vermarktung aller Erzeugnisse (aller) Pächters:

(4) Verwendung vorrangig der Erzeugnisse von (allen) Pächtern in allen Einrichtungen der Kommune/Kirchengemeinde.

(5) Steigerung und Sicherung der Versorgung der Einwohner der Kommune /Kirchengemeinde mit lokalen Erzeugnissen.

(6) Sicherung der landwirtschaftliche Familienbetriebe in der Gemeinde.

§2 Pflichten des Pächters

(1) Der Pächter verzichtet gänzlich auf die wissentliche Anwendung von GmOs auf allen Flächen des "gemeinsamen Antrags", in der Tierhaltung und bei der eigenen Weiterverarbeitung seiner Erzeugnisse

(a) Der Pächter räumt der Gemeinde das Recht ein, die Einhaltung des Verzichts nach ihrem Ermessen zu kontrollieren.

(b) Die Gemeinde kann die Kontrolle einer Nachbarschaftsvertragsgemeinschaft überlassen, wenn der Pächter Kopien von mindestens 2 abgeschlossenen Nachbarschaftsverträgen übergeben hat (s. Abs. 2).

(c) Bei wissentlichen GmO-Anwendungen werden je ha GmO-Anwendung 5 Vertragsstrafen fällig.

[Inhalt]

(2) Der Pächter schließt Nachbarschafts- oder Abstimmungsverträge (s.beiliegende Muster) mit wenigstens zwei befreundeten oder benachbarten Landwirten (auch auf benachbarten Gemarkungen) ab.

(b) Der Pächter übergibt Kopien der abgeschlossenen Nachbarschafts- oder Abstimmungsverträge spätestens ______________________ nach Abschluß des Pachtvertrages der Gemeinde

(c) Die Übergabefrist verlängert sich jeweils um __________________________ , wenn der Pächter Dokumente vorlegt (s. Nachbarschaftsvertrag: abschließende Korrespondenz), denen zu entnehmen ist, daß der Pächter wenigstens 4 Landwirte angesprochen hat und 3 oder 4 nicht bereit waren, einen Nachbarschaftsvertrag oder einen Abstimmungsvertrag abzuschließen.

(d) Verstreicht eine Übergabefrist, ohne daß der Pächter wenigstens 2 Nachbarschafts- oder Abstimmungsverträge oder wenigsten 4 Dokumente vorlegen kann, aus denen  sich vergebliche Bemühungen ergeben, wird die Konventionalstrafe fällig.

(e) Die Konventionalstrafe wird erstattet, wenn der Pächter zum Ablauf weiterer ______________________ die doppelte Anzahl der fehlenden Dokumente vorlegt. (2 Dokumente, aus denen sich vergebliche Bemühungen ergeben, ersetzen einen Vertragsabschluß)

(f) Die Pflicht des Pächters gilt auch als erfüllt, wenn der Gemeinde Dokumente vorliegen, aus denen sich ergibt, daß keiner der Nachbarn des Pächters zum Abschluß eines Nachbarschaftsvertrages oder eines Abstimmungsvertrages bereit ist.

(g)   Ein Rückstand von mehr als 10 Dokumenten verletzt den Kooperationsvertrag.

[Inhalt]

(3) Der Pächter tritt der Verheimlichung von Freisetzungen oder Anbau von GmOs gemeinsam mit der Gemeinde und seinen Vertragspartnern in Nachbarschaftsverträgen in der dort vereinbarten Weise (§2 (6))entgegen.

(4) Verletzungen des Nachbarschaftsvertrages durch den Pächter verletzen auch den Kooperationsvertrag mit der Gemeinde.

 

§ 3 Pflichten der Kommune / Kirchengemeinde

Die Gemeinde verpflichtet sich - auch als Betrag zu Umsetzung der lokalen Agenda 21 - zu den folgenden Gegenleistungen (unzutreffendes streichen):

[Inhalt]

A. GmO-Verzicht

(1) Die Gemeinde verwendet in Ihren Einrichtungen ausschließlich landwirtschaftliche Erzeugnisse und Produkte, deren Erzeuger und Produzenten verbindlich versichern, auf die Anwendung von GmOs zu verzichten. Für jeden Kaufvertrag, der nicht dieser Vorschrift entspricht, wird eine Konventionalstrafe fällig.

(2) Die Gemeinde übernimmt die Ausführung der Nachbarschaftsverträge zwischen ortsansässigen Nachbarn, sofern dies von den Partnern in Nachbarschaftsverträgen gewünscht wird. Die Gemeinde kann das ablehnen. In diesem Fall übernimmt sie ______% der der Kosten, die durch eine anderweitige Vertragsausführung entstehen. Der Anteil ist dann 4 Wochen nach Rechnungsstellung durch die Nachbarschaftsvertragsgemeinschaft fällig.

(3) Die Gemeinde bemüht sich beim Gemeindeversicherungsverband um Versicherung von

(a) Schadenersatzansprüchen Dritter gegen ihre Pächter

(b) Erlöseinbußen ihrer Pächter

jeweils aus

1. unwissentlichen Anwendungen von GmOs;

2. Kontamination ihrer Ernten aus GmO-Anwendungen auf Flächen Dritter;

3. Vermischung mit GmOs Dritter bei der Ernte oder der Lagerung.

(c) Liegt das Ergebnis vor, wird diese Bestimmung durch das Ergebnis ersetzt.

(d) Ist das Ergebnis __________ Monate nach Abschluß des Kooperationsvertrages noch offen, weil sich die Gemeinde nicht darum bemüht hat, wird eine Konventionalstrafe fällig. Danach werden weiter Konventionalstrafen für jedes Quartal fällig, in dem das Ergebnis durch fehlende Bemühungen der Gemeinde offen bleibt.

[Inhalt]

(4) Die Gemeinde beteiligt sich in den genannten Schadensfällen an der Schadensverteilung nach den Nachbarschaftsverträgen ihrer Pächter mit _______% der Schadensbetrages, der nach Auschöpfung der Anspruchsmöglichkeiten an Verursacher und Versicherungen noch nicht ersetzt ist.  Der Anteil ist vier Wochen nach Anforderung durch den Geschädigten fällig..

(5) Im Pachtvertrag wird zur Honorierung des GmO-Verzichts ein Pachtzins vereinbart der um _______% unter dem ortsüblichen Pachtzins für Flächen vergleichbarer Lage und Qualität liegt.

B. Vermarktung / Versorgung

(6) Die Gemeinde verwendet in ihren Einrichtungen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Produkte ortsansässiger Landwirte, bevorzugt von den Vertragspartnern, wenn deren Angebote um weniger als _____% über auswärtigen Angeboten mit gleicher Qualität liegt. Wenn dennoch ohne  wichtigen Grund ein Auftrag anderweitig vergeben wird, wird die Konventionalstrafe fällig.

(7) Die Gemeinde führt lokale Verkaufsförderungsmaßnahmen für die Erzeugnisse ihrer Pächter durch. Eine Beschreibung der vereinbarten Maßnahmen und ein Zeitplan zu ihrer Durchführung wird diesem Vertrag beigefügt. Unterläßt die Gemeinde eine der vereinbarten Maßnahmen trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist ohne wichtigen Grund, werden Konventionalstrafen fällig.

[Inhalt]

(8)   Die Gemeinde fördert und unterstützt die Entwicklung der Nachbarschaftsvertrags- gemeinschaften unter Einbeziehung der Einwohner und des örtlichen   Lebensmittel-Fachhandwerks zu einer Gesellschaft, die eigenverantwortlich Art und Methoden lokaler Erzeugung und Produktion, lokalen Bedarf und Preise so aufeinander abstimmt und differenziert, daß eine Balance der Existenz- und Lebensgrundlagen lokaler Anbieter und Abnehmer, der Ökosysteme sowie der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen erreicht wird.

(a) Dazu bietet die Gemeinde über die Volkshochschule, die örtlichen Schulen oder andere Einrichtungen kostenlose Seminare, Veranstaltungen oder Arbeitsgemeinschaften zu folgenden Themenkreisen an:

1. Wochenmarkt statt Weltmarkt: Gesundheitliche und ökologische Vorteile der Ernährung mit regionalen Erzeugnissen

2. Lokal statt global: Gesundheitliche und politische Gefahren der Privatisierung, Konzentration und Globalisierung in der Gesundheits-, Lebensmittel- und Wasserversorgung

3. Äpfel können importiert werden. Blühende Bäume und Wiesen nicht: Landschaft, Erholung und landwirtschaftliche Familienbetriebe

4. Verantwortung statt Leichtsinn: Unwissen und Pannen bei der Genmanipulation von Pflanzen, Tieren und Lebensmitteln.

Inhalt

5. Aufklärung statt Verklärung: Gentechnik-Propaganda in "gepflegter politischer Landschaft"

6. Faire Information statt Verheimlichung: Recht als "potiemkinsches Dorf" und die Vermarktung unausgereifter Inovationen als Menschenversuch.

7. Demokratie statt "Wissenschaftsfatalismus": Peter Sloterdijks "Expertenkönigtum" im "Menschenzoo" und Privatisierung der Wissenschaft im Fusions- und Globalisierungsfieber.

(b) Dazu stellt die Gemeinde Initiativen, die dieses Projket angehen, Räume und Verwaltungskapazität bereit. Sie übernimmt _____% der Kosten von sachdienlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

(c) Die Gemeinde nutzt alle ihre Möglichkeiten, um die Gesellschaft bei der Beschaffung   von Verkaufsfläche in oder in unmittelbarer Nähe der örtlichen SB-Märkte zu unterstützen. Vermietet sie selbst eine solche Verkaufsfläche, ist sie verpflichtet, sie je nach Größe an die Gesellschaft zu vermieten oder den Mieter zur Untervermietung eines ausreichend großen Flächenanteils zu verpflichten.  Sie übernimmt _____% der Miete.

(d) Die Gemeinde fördert und unterstützt die Beschaffung oder Entwicklung geeigneter Logistik und Software für den Betrieb dieser Verkaufsflächen zusammen mit ähnlichen Gesellschaften in anderen Gemeinden. Sie übernimmt ____% des Anteils der Beschaffungs- und Entwicklungskosten, der nach den Einwohnerzahlen der beteiligten Gemeinden auf die örtliche Gesellschaft entfällt. Eigenleistungen der Gemeinde sind auf den Anteil anzurechnen.

[Inhalt]

§ 4 Zahlungsverzug

(1) Verzug  bei der Zahlung von Anteilen der Gemeinde führt alle 4 Wochen zur Fälligkeit je einer Konventionalstrafe, erstmals 8 Wochen nach Rechnungsstellung.

§ 5 Konventionalstrafe

Die Konventionlastrafe beträgt DM ___________. Betreffen Vertragsverletzungen durch die Gemeinde mehrere oder alle Pächter, wird je Pächter eine Konventionalstrafe fällig.

§ 6 Laufzeit & Kündigung

(1) DerKooperationsvertrag wird auf unbestimmete Zeit abgeschlossen.

(2) Der Kooperationsvertrag ist während der Laufzeit des Pachtvertrages unkündbar. Er endet nicht, wenn der Pachtvertrag nicht verlängert wird.

(3) Nach Beendigung des Pachtvertrages kann der Pächter den Kooperationsvertrag nur kündigen, wenn er  Nachbarschafts- oder Abstimmungsverträge mit seinen Nachbarn nachweist.

(4) Die Gemeinde kann einzelne Kooperationsverträge oder einzelne Kooperationsleistungen - mit Ausnahme des GmO-Verzichts und des Vorrangs lokaler Erzeugnisse in ihren Einrichtungen - nur kündigen, wenn 2/3 der Vertragspartner in Pacht-, Kooperations-, Nachbarschafts- und Gesellschaftsverträgen (Abs. 6) zustimmen

[Inhalt]

(5) Alle Kooperationsverträge, der GmO-Verzicht und der Vorrang lokaler Erzeugnisse in Einrichtungen der Gemeinde sind durch die Gemeinde nur kündbar, wenn 2/3 der Wahlberechtigten Einwohner zustimmen.

(6) Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr

(7) Die Kündigung ist nur zum Ende des Pachtjahres, also zum _______________ möglich.

 

[Inhalt]

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