GmOfreie Zonen

Einführung

GmO-freie Zonen sind unumgänglich, um biologischen und ökologischen Landbau, aber auch den konventionellen, der auf Gentechnisch modifizierte Pflanzen verzichten will, zu erhalten. Anders ist Koexistenz nicht zu bewerkstelligen und die Agrarwende nicht zu schaffen. GmO-Anbau muß so fern wie nur möglich von GmO-freien Anbau bleiben, um Kontaminationen GMO-freien Anbaus und damit das Ende biologischen und ökologischen Anbaus, bäuerlicher Familienbetriebe und der Wahlfreiheit der Verbraucher zu verhindern.

logo.gif (2340 Byte)

Möglichst schnell wachsende und große GmO-freie Zonen sind außerdem Voraussetzung, der europäischen Landwirtschaft den wachsenden Wettbewerbsvorteil in rasch wachsender Nachfrage nach GmO-freien Produkten zu erhalten.

Die EU will zwar GmO-freie Zonen "von oben", d.h. ihre staatliche Einrichtung verbieten, aber ihre Bildung "von unten", d.h. auf zivilrechtlicher Basis durch vertragliche Vereinbarung des GmO-Verzichts zwischen Nachbarn erlauben.

BUND und attac haben haben die Aktion "GENug WTO" gestartet, die im Internet mit virtuellen "Gentechnik freien Zonen" verdeutlichen soll, daß es keinen Grund gibt, die WTO-Klage einer Koalition GmO-Williger unter der Führung der USA und deren Gentechnik-Imperialismus ohnmächtig hinzunehmen: mit der Einrichtung gentechnikfreier Zonen kann zumindest der GmO-Imperialismus aufgehalten und zurückgedrängt werden.

Sie können zur Verbreitung entsprechenden Handelns beitragen, wenn sie die Banner der Aktion in ihre Web-Seiten einbauen.

Aktion
virtuelle

genug-wto137x60.gif (1137 Byte)

im Internet

Klicken sie auf die Stoppende Hand und holen Sie sich die Banner!

 

 

Global2000 Österreich

EU-Lebensmittelbehörde betreibt Politik statt Wissenschaft

EFSA bleibt Fakten gegen die Gentechnikfreie Zone Oberösterreich schuldig – Kritik unzutreffend

Wien (11. Juli 2003). Die Europäische Agentur für Ernährungssicherheit (EFSA) hat in ihrer ersten Stellungnahme in Gentechnikfragen das Thema glatt verfehlt, und damit Politik anstatt von Wissenschaft betrieben. EFSA hatte in einer Kritik am oberösterreichischen Gentechnikverbotsgesetz die Fragen der Koexistenz einfach ausgeklammert.

„Ohne sich für die Koexistenzproblematik zuständig zu fühlen, erteilt die EFSA dem Gentechnikverbot Oberösterreichs eine Absage. Dies ist mehr als paradox, denn das Gesetz basiert genau auf dieser Frage. EFSA versucht offensichtlich mit dieser Themaverfehlung unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit Politik zu betreiben. Damit macht EFSA Stimmung gegen vorsorgeorientierte Lösungsansätze in der Koexistenzproblematik“, ärgert sich GLOBAL 2000 Gentechnik-Experte Werner Müller, der in einer wissenschaftlichen Studie die Grundlage für das oberösterreichische Gentechnikverbotsgesetz geschaffen hat.

Die Koexistenzproblematik basiert auf Interessenskonflikten zwischen Landwirten, die biologisch wirtschaften, und jenen die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen möchten. „Es ist Sache der Politik, diese Interessenskonflikte zu lösen, wem im Streitfall der Vorrang zu gewähren ist. Die Wissenschaft kann hierfür nur die Grundlagen erarbeiten. Über politische Themen kann die Wissenschaft nicht urteilen. Wenn Wissenschaftler über politische Themen urteilen, sollten sie dies als Privatpersonen und nicht als Wissenschaftler tun“, so die Kritik Müllers.

Wie die EFSA in ihrer Stellungnahme schreibt, hat sie sich mit der Frage der Koexistenz nicht auseinandergesetzt, da dies nicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit liege. „Dass die EFSA in ihrer ersten Stellungnahme so wenig objektiv ist, wirft Schatten auf die Unabhängigkeit der Wissenschaftler. Die EFSA hat die erste Nagelprobe nicht bestanden“, so Werner Müller.

Bis Mitte September 2003 muss die EU-Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten und der EFSA über das oberösterreichische Gentechnikverbotsgesetz entscheiden. Wenn die EU-Kommission das OÖ-Gentechnikgesetz verbieten will, muss sie alternative Lösungsvorschläge zur Koexistenz unterbreiten. „Sonst wird sie unglaubwürdig.“

Quelle http://www.global2000.at/index1.htm?/pages/pagentechnik030711.htm

 

Aus der FTD vom 4.3.2003

Fischler lehnt gentechnikfreie Zonen ab
Von Timm Krägenow und Birgit Marschall, Berlin

Landwirte, die in der EU künftig gentechnikfreie Produkte herstellen wollen, sollen für die notwendigen Pufferzonen und Vorsichtsmaßnahmen aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Vorschläge bleiben hinter den Forderungen von Verbraucherschutzministerin Renate Künast zurück.

Das geht aus einer Mitteilung von EU-Agrarkommissar Franz Fischler hervor, die am Mittwoch von der Brüsseler Kommission beraten wird. "Da das Ziel der Maßnahmen rein ökonomisch ist, sollten die Lasten vom ökonomisch Handelnden (Landwirt, Saatgutlieferant) getragen werden, der einen Nutzen durch ein spezifisches Kultivierungsmodell anstrebt", heißt es in dem Papier Fischlers, das der FTD vorliegt.

Fischlers Vorschläge bleiben weit hinter den Forderungen der deutschen Agrar- und Verbraucherschutzministerin Renate Künast zurück. Künast hatte noch am Wochenende von Fischler eine klare europäische Haftungsregelung für die unabsichtliche Kontaminierung gentechnikfreier Landwirtschaftsprodukte mit genetisch-modifizierten Organismen (GMO) gefordert. "Es gibt auch wirtschaftliche Interessen derer, die auf GMOs verzichten wollen", hatte Künast betont. Den Anbietern von Öko-Lebensmitteln und gentechnikfreier Ware dürften durch die Markteinführung der neuen Technik keine neuen Kosten entstehen.

Berlin sperrt sich

Künast befürchtet, dass gentechnikfreie Lebensmittel durch Pollenflug, Auskreuzungen oder Vermischungen bei Transport und Verarbeitung durch GMOs verunreinigt werden könnten. In den USA und Kanada laufen bereits eine Reihe von Prozessen gegen Landwirte, auf deren Feldern gentechnisch veränderte Pflanzen wuchsen, obwohl sie diese niemals ausgesät haben.

Deshalb sollen neue Gentechnik-Pflanzen nach Ansicht der deutschen Regierung in der EU erst wieder zugelassen werden, wenn entsprechende Regelungen in Kraft sind. "Nach unserer Auffassung wird das faktische Moratorium zur Zulassung von GMOs von der EU-Kommission dann aufgehoben, wenn die Verordnungen zur Zulassung und Rückverfolgbarkeit beziehungsweise zur Kennzeichnungspflicht in Kraft getreten sind", stellte Künast die Beschlusslage der Bundesregierung dar. Beobachter halten es für wenig wahrscheinlich, dass die neuesten Vorschläge Fischlers die deutschen Bedenken beseitigen werden. So schließt es Fischler aus, bestimmte Gebiete für gentechnikfrei zu erklären, wie Künast vorgeschlagen hat. Der Schutz "von allein ökonomischen Interessen kann nicht als Rechtfertigung für die Einschränkung fundamentaler Freiheiten dienen", heißt es in dem Fischler-Papier. Solche Zonen verstießen gegen das von der EU-Kommission angestrebte Prinzip der Koexistenz von GMOs und gentechnikfreien Produkten.

Skeptisch betrachtet Fischler auch eine klare Haftungsregelung bei Verunreinigungen von Produkten, da der Nachweis für die Ursache einer solchen Verunreinigung nur sehr schwer zu führen sei. Der Agrarkommissar sieht es als "höchst fraglich" an, ob durch EU-einheitliche Bewirtschaftungsregeln für Felder und Betriebe Verunreinigungen wirksam vermieden werden können.

Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt

Die Grünen kritisierten am Montag, durch die Vorschläge Fischlers werde das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt. "Den Landwirten, die sich für eine gentechnikfreie Erzeugung von Lebensmitteln und Futtermitteln entschieden haben, würde praktisch jede Chance genommen, auch zukünftig diese Produktionsweise beizubehalten", sagte der Europaabgeordnete Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf: "Gentechnisch manipulierte Pflanzen gefährden auch die Nachhaltigkeit und Vielfalt der Landwirtschaft."

Nach Erkenntnissen dänischer Forscher müssten die Anbieter einer Reihe von gentechnikfreien Agrarprodukten zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Qualität ihrer Waren weiterhin garantieren zu können. Vor allem bei Raps und bei der Herstellung von Saatgut drohen erhebliche Verunreinigungen, wenn der Anteil der GMO-Pflanzen in der EU deutlich ansteigt.

Künast steht der Gentechnik skeptisch gegenüber. Da sie nach eigener Einschätzung diese Entwicklung nicht aufhalten kann, will sie in einem neuen Gentechnikgesetz bis Ende des Jahres strikte Kriterien für die Anwendung aufstellen. Neben klaren Regelungen für die zivilrechtliche Haftung der GMO-Hersteller sollen ein Standortregister, die genaue Beobachtung der Produkte, Regeln für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Bestimmung GMO-freier Flächen geregelt werden.

 

© 2003 Financial Times Deutschland