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Ich biete meinen Nachbarn Verträge an Wenn Sie erkennen, daß ein Nachbar die Eintragung als "Fairer Nachbar" verweigert, wächst für die "Fairen Nachbarn" die Notwendigkeit, sich selbst zu helfen: sie können und sollten den Schutz ihres Anbaus vor Kontaminationen vertraglich regeln, da die Notwendigkeit von Kontrollen in Sicht kommt. Die "Fairen Nachbarn" sollten gemeinsam gerade diesen Nachbarn zum Abschluß des Vertrages einladen: damit klären sie aktiv, ob sie diesen Nachbarn als "Fairen Nachbarn" gewinnen können oder mit GmO-Anabu oder Freisetzungen neben Ihren Kulturen rechnen müssen. Möglicherweise bewirkt das Vertragsangebot von mehreren "Fairen Nachbarn", was die Ermunterungen einzelner nicht erreichten. Falls nicht, werden vertragliche Vereinbarungen der "Fairen Nachbarn" über Kontrollen der Kulturen ihres Nachbarn und ihrer eigenen auf Kontaminationen sowie deren Finanzierung um so dringlicher. Landwirte, die mit diesem Schritt Erfahrung haben und die Sie um Rat fragen können, finden Sie vielleicht schon in der Liste der Vertragsanbieter - aber nur, wenn die sich hier eingetragen haben. Schon deshalb sollten Sie sich als Vertragsanbieter eintragen, sobald Sie die Zeit für diesen Schritt gekommen sehen. Sie unterstreicht zugleich die Zuverlässigkeit ihres GmO-Verzichts gegenüber Ihren Abnehmern, da Sie Ihr aktives Bemühen um vertragliche Absicherung des GmO-Verzichts auch in Ihrer Nachbarschaft öffentlich erklären. Wozu verpflichtet die Eintragung? Nur zu dem, was Sie selbst wollen: "Fairen Nachbarn" und solchen in Ihrer Nachbarschaft, die es werden sollten, aktiv einen Vertrag anzubieten (nicht: abzuschließen), der den bereits oder noch nicht erklärten GmO-Verzicht, Kontrollen und deren Finanzierung sowie ggf. Schadensteilung vereinbart. Hilfen für diesen Schritt: Ich werde meinen Nachbarn Verträge anbieten: |
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