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Wir nehmen Sie mit den folgenden Daten Titel Vorname Name Sie werden in unregelmäßigen Abständen per eMail informiert. Ganz wichtig: Bitte kopieren Sie nachfolgenden Brief und fügen Sie ihn über den Link unter dem Brief in das eMail an GmO-Willige Politiker, Ministerien und Mitglieder der Agrar-, Wirtschafts- und Forschungsausschüsse der Bundes- und Landesparlamente ein! Sie können den Inhalt dort ändern oder ergänzen. Danke! Herzliche Grüße
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Titel Vorname Name
Betr.: Novellierung GenTG
Sehr geehrte Damen und Herren, gegenwärtig befindet sich das GenTG in der Ressortberatung. Noch besteht die Möglichkeit, einige Ungereimtheiten der EU-Richtlinien, Verordnungen, Vorschläge und Empfehlungen zum Umgang mit GmO in der Landwirtschaft durch das GenTG so zu korrigieren, daß die von Ihnen angestrebte Koexistenz nicht unfair sondern fair gestaltet wird. Unfair wäre, die Kosten, Lasten und Folgen, die der GmO-Anbau verursacht, auf Landwirte abzuwälzen, die weiterhin auf bewährte Weise GmO-frei wirtschaften wollen. Das verletzt makroökonomische Prinzipien der Betriebs-, Volks- und Marktwirtschaft! Denn durch die Abwälzung kommt es zu falschen Betriebsergebnissen (zu hohe Kosten im GmO-freien, zu niedrige im GmO-Anbau), falschen Kalkulationen und Preisen, falschen Wettbewerbsvor- und Nachteilen. Es wäre ein quasi planwirtschaftlicher Eingriff in den Markt: gegen die reale Nachfrage zugunsten abgelehnter Produkte, um deren bewährte Konkurrenten durch Verteuerung aus dem Markt zu drängen!. Wie tief greifend und unfair diese Verletzung wäre, zeigt die Tatsache, das bisher noch nie bewährte Produkte sich verteuerten, weil Innovationen angeboten wurden: weder wurden Radios teuerer, als Fernseher angeboten wurden, noch Rechen- und Schreibmaschinen, weil PCs zu haben waren, noch Festnetztelefone, weil Mobilfunk und Handys eingeführt wurden. Nun soll abgelehnter GmO-Anbau bewährte landwirtschaftliche Erzeugnisse verteuern? Die Abwälzung von Lasten, Kosten und Folgen des GmO-Anbaus verletzt außerdem soziale Prinzipien: denn sie demontiert zugleich Verantwortung und Rücksichtnahme auf Nachbarn oder überhaupt Menschen. Und last not least verstößt die Abwälzung eklatant gegen das Verursacherprinzip. Sie erschwert insgesamt die Entwicklung und Entfaltung einer friedvollen, generationengerechten und zukunftsfähigen Kultur.(mehr: www.FaireNachbarschaft.de > Themen > Koexistenz) Unfair wäre, GmO-Anbau die rechtzeitige Information seiner Nachbarn und der Öffentlichkeit vor Ort zu ersparen oder sie so zu gestalten, daß insbesondere benachbarten Landwirten keine Zeit bliebe, sich zu vergewissern, daß bei GmO-Anbau und -Freisetzungen ausreichende Schritte zu Vermeidung von Verunreinigungen ergriffen wurden und ggf. so rechtzeitig auf zusätzliche Maßnahmen oder Unterlassung mit aufschiebender Wirkung klagen zu können, daß wenigstens im Eilverfahren eine Entscheidung vor Aussaat möglich ist. So fehlt auch der Novellierung des GenTG bisher eine Frist für die rechtzeitige VERÖFFENTLICHUNG von GmO-Anbau und -Freisetzungen. (mehr: www.FaireNachbarschaft.de > Themen > Koexistenz) Unfair wäre, Kennzeichnungsschwellen für Saatgut nach dem derzeitige Vorschlag der EU-Kommission (0,3% - 0,7%) festzusetzen. Diese Werte sind sowohl in Relation zur Kennzeichnungsschwelle für Ernten (0,9%) als auch in Relation zur Nachweisgrenze (0,02% nach einer Presseerklärung des Umweltministeriums Baden-Württemberg!) unnötig hoch! Sie begünstigen völlig unnötig die Überschreitung der Kennzeichnungsschwellen für Ernten und Produkte (0,9%) und damit Erlöseinbußen im GmOfreien Anbau, weil mit zusätzlichen Verunreinigungen durch Pollenflug, Verschleppung, Durchwuchs und bei Ernte, Transport und Lagerung gerechnet werden muß. Außerdem schließen weder die EU-Regelungen zu Kennzeichnungsschwellen (Food&Feed-VO) noch die Novellierung des GenTG bisher aus, daß insbesondere Hersteller von GmOfreiem- und GmO-Saatgut die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kennzeichnungsschwellen erfüllen und beweisen und dennoch die Kennzeichnungsschwellen durch Beimischungen ausschöpfen können, um für Überschreitungen der Kennzeichnungsschwellen von Ernten, Vertrauensverlusten in den GmO-freien Anbau und Forderungen nach höheren Kennzeichnungsschwellen zu sorgen. Diese Strategie, mit vermeidbaren Verunreinigungen politische Interessen (z.B. Lizenzgebühren, Kennzeichnungsschwellen) durchzusetzen, wurde in der Vergangenheit eingesetzt (u.a. Percy Schmeißer, Avantas Hyola) und kann auch für die Erhöhung der Kennzeichnungsschwellen nicht ausgeschlossen werden. (mehr: www.FaireNachbarschaft.de > Themen > Schwellenwerte) Unfair wäre, die Entschädigung wirtschaftlicher Verunreinigungsschäden zu erschweren. Z.B. wird der Beweis einer fahrlässigen Verletzung der "guten fachlichen Praxis" durch die bisher unzureichend geregelte Informationspflicht erschwert und der GmO-freien Anbau durch die Notwendigkeit vorsorglicher Beweissicherung verteuert. Auch der Schadensausgleich durch die Betriebshaftpflichtversicherung von GmO-Anbauern setzt diesen Beweis voraus. Versicherungsmakler weisen darauf hin, daß es bei Schadenersatzforderungen wegen Kontaminationen selten tragfähige Anspruchsgrundlagen geben werde. Es wäre extrem UNFAIR, das bestehende Schadenersatzrecht nicht so zu ergänzen, daß Schadensausgleich für Erlöseinbußen durch GmO-Verunreinigungen vollständig ohne Beweis des/der Verursacher sichergestellt ist. (mehr: http://www.FaireNachbarschaft.de > Themen > Haftung) Wir bitten Sie deshalb, sich dafür einzusetzen, das die von Ihnen angestrebte Koexistenz FAIR gestaltet wird. Bitte sorgen Sie dafür, daß ggf. über den Vermittlungsausschuss die Novellierung des GenTG und die EU-Entscheidung über Kennzeichnungsschwellen für Saatgut folgendes sicherstellt (und nicht auf den VO-Weg verschiebt): 1. Der GmO-Anbau trägt alle Kosten, Lasten und Folgen, die er verursacht, u.a. die Maßnahmen und Kosten zur Vermeidung von Verunreinigungen. Der GmOfreie Anbau wird vollständig von Kosten, Lasten und Folgen, die der GmO-Anbau verursacht entlastet. 2. Der GmO-Anbau und -Freisetzungen informiert Nachbarn im Umkreis von 5 km um den Acker schriftlich mit Angabe des Flurstücks und die Öffentlichkeit vor Ort 3 Monate vor Beginn der Anbauplanung. 3. Die Kennzeichnungsschwelle für Saatgut wird auf 0,02% festgesetzt (techn. Nachweisgrenze lt. Umweltministerium Baden-Württemberg), maximal auf 0,1% mit der Möglichkeit, diesen Wert abzusenken. 4. Ein Fond der GmO-Hersteller und -Anwender erstattet Erlöseinbußen, sowie Kontroll- und Rechtskosten, die durch Verunreinigungen verursacht werden, ohne Beweis des Verursachers. GmO-Hersteller und -Anwender zahlen in Relation zu ihren Umsätzen mit GmO jeweils einen Jahresbedarf in den Fond ein und füllen ihn bei Bedarf auf (Nachschußpflicht). 5. Der Fond finanziert auch das Monitoring des GmO-Anbaus und -Verzehrs Stellt das GenTG einen oder mehrere dieser Punkte nicht sicher, wälzt es Lasten, Kosten und Folgen des GmO-Anbaus UNFAIR überwiegend auf Landwirte ab, die einfach nur wie bisher auf bewährte und von den Verbrauchern geschätzte Weise produzieren wollen. Das würde die überwiegende Mehrheit der Landwirte (70%) und Verbraucher - Ihre Wähler! - verärgern. Landwirte wären dann gezwungen, sich gegen diese Folgen UNFAIRER Koexistenz-Regelungen zu wehren. Dazu können Landwirte an der Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT teilnehmen und deren Angebote nutzen z.B. Verträge über beidseitigen GmO-Verzicht, die sowohl zusätzliche Kosten für die Vermeidung von Verunreinigungen und deren Dokumentation nach der EU-Food&Feed-VO ersparen, als auch GmO-freie Zonen bilden und schnell ausdehnen, damit sie schnell mit der nächsten zusammenwachsen, um die Folgen UNFAIRER Kosexistenz an den Rändern GmO-freier Zonen zu minimieren. Dies würde GmO-Anbau erheblich erschweren. Die Aktion kann aber auch genutzt werden, eine FAIR gestaltete Koexistenz, die auch an den Rändern GmO-freier Zonen keine Lasten, Kosten und Folgen des GMO-Anbaus auf GmO-freien Anbau abwälzt, schnell zu realisieren. Wie die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT also genutzt werden wird, entscheiden Sie mit Ihren Entscheidungen zur Novellierung des GenTG, vor allem mit Ihren Entscheidungen zur Kontaminationsvermeidung und Haftung für wirtschaftlich Kontaminationsschäden! Sie sollten deshalb bedenken, daß die Aktion FAIRE NACHBARSCHAFT sowohl Koexistenz unterstützen, aber im Falle UNFAIRER Koexistenzregelungen die schnelle Verbreitung von GmO-Anbau ins Gegenteil verkehren und GmO-Anbau einschränken bis verhindern kann. Bitte teilen Sie uns mit, ob und wie Sie sich für die Sicherstellung der obigen 5 Punkte im GenTG einsetzen und versuchen werden, die Ressortberatung des GenTG entsprechend zu beeinflussen. Mit
freundlichen Grüßen
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